Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0447/BLR/2022  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Sonderbeirates (Überprüfungskommission) durch die Fraktion der CDU
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0447/BLR/2022)
Anlagen:
§ 79 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Claus-Christian Kühne

 

durch die Fraktion der CDU als Mitglied des Sonderbeirates (Überprüfungskommission) bestimmt worden ist. 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zur Bewertung der Mitteilungen des BStU wurde ein Sonderbeirat berprüfungskommission) gemäß § 79 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gebildet.

 

Der Sonderbeirat besteht aus dem Kreistagsvorsitzenden als Vorsitzenden und je einem Vertreter der im Kreistag des Landkreises Börde vertretenden Fraktionen. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter.

 

Bisher war Herr Guido Heuer Mitglied im Sonderbeirat (Überprüfungskommission).

 

Die Fraktion der CDU benannte Herrn Claus-Christian Kühne als neues Mitglied für den Sonderbeirat (Überprüfungskommission). Herr Stefan Müller ist stellvertretendes Mitglied.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 79 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (35 KB)