Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt, auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.
Gemäß § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kreisausschuss als ständig beschließenden Ausschuss. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit fünfzehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages und dem Landrat als Vorsitzenden.
Bisher war Herr Guido Heuer Mitglied im Kreisausschuss.
Die Fraktion der CDU benannte Herrn Stefan Müller als neues Mitglied für den Kreisausschuss. Herr Jürgen Kebernik ist weiterhin stellvertretendes Mitglied.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
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