Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0442/40/2022  

 
 
Betreff: Erste Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde für den Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 mit Prognose für die SJ 2027/28 bis 2031/32 - allgemeinbildende Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 2
Baier Amtsleiter Rechtsamt
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
23.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0442/40/2022)
Anlagen:
1.1 Bestätigungsschreiben SEPL LK BK
1.2 Bekanntmachung
1.3 Schulgesetz Stand 07.2022
1.4 SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a
1.5 Terminplan SLE 2021-22
1.6 Schulbezirke_-_Satzung_3._Änderung
1.7 Schülerbeförderungssatzung 2022 BA 0387-40-2022
1.8 Schülerbeförderungssatzung 2022.docx
2.1-2.7 EG Sülzetal
2.8 - 2.10 EG WMS
2.11-2.13 EG Oebisfelde-Weferlingen
3.1 SKS Ausleben SZF 2022 ff
3.2 SKS Calvörde SZF 2022 ff
3.3 SKS Calvörde StN LVwA 08.11.2022
3.4 SKS Zielitz Genehmigung LSchA Auslagerung
4.1 GMS ADWR OC Auslagerung Standort
4.2 GMS ADWR OC BA+BV+Anhörung
4.3 GMS ADWR OC Kenntnis LSchA Namensänderung
4.4 GMS Sülzetal SZF 2022 ff1
4.6 GMS WMS Leibniz SL StN PL 18.10.2022
4.7-4.8 GMS WMS Gutenberg
5.1 GYM Weferlingen LSchA Genehmig AnfKl
6.1 FÖS GB OC BA0316-40-2021 Ersatzneubau
7.1 Schülerzahlen Grundschulen
7.2 Schülerzahlen Sekundarschulen
7.3 Schülerzahlen Gemeinschaftsschulen
7.4 Schülerzahlen Gymnasien
7.5 Schülerzahlen Förderschulen
8.1-8.7 Kreiskarten SB+SEB
8.8. Umwandlung SkS in GMS

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Erste Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde für den Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 mit Prognose für die SJ 2027/28 bis 2031/32 - allgemeinbildende Schulen zum 31.12.2022.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 08.07.2022 (GVBI. LSA S. 149), kurz: SchulG LSA und der SEPL-VO 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPL-VO 2022) vom 15.10.2020 (GVBl. LSA Nr. 36/2020, S. 607) war die Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31.01.2022 aufzustellen.

In seiner Sitzung am 01.12.2021 (Beschluss-Nr. 0322 / 40 / 2022) hat der Kreistag des Landkreises Börde auf der Grundlage von §§ 22, 64 Absatz 1 SchulG LSA die mittelfristige Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen für den Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 mit Prognose für die SJ 2027/28 bis 2031/32 beschlossen.

Der durch Kreistagsbeschluss festgestellte SEPL wurde dem Landesschulamt vom Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Börde) für die allgemeinbildenden Schulen in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31.Januar 2022 vorgelegt.

Diese ist mit Schreiben des Landesschulamtes vom 05.09.2022 mit Einschränkungen bestätigt worden.

Der Schulentwicklungsplan ist am 05.10.2022 öffentlich bekanntgemacht worden. Die Bürgermeister der kreisangehörigen Einheits- und Verbandsgemeinden wurden mit Schreiben des Dezernenten Herrn Michelmann vom 05.10.2022 über den Inhalt des Bestätigungsschreibens des Landesschulamtes informiert.

Die Schulentwicklungspläne sind gemäß § 22 SchulG LSA und § 6 SEPL-VO 2022 rechtzeitig vor Ablauf der Fünfjahresfrist fortzuschreiben. Sie sind unabhängig davon auch dann fortzuschreiben, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des vorliegenden genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern.

Der durch den Kreistag festgestellte Schulentwicklungsplan für den Zeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 wird gemäß § 22 SchulG i. V. m. § 6 SEPL-VO 2022 zum 31.12.2022 fortgeschrieben.

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie eines langfristig zweckentsprechenden Schulbaus darstellen (§ 22 SchulG LSA).

Nach § 64 Abs. 3 SchulG LSA gehört die Schulträgerschaft zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger. Gemäß § 65 SchulG LSA sind die Gemeinden Schulträger der Grundschulen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Schulträger der Sekundar-, Gemeinschafts-, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen.

Die Schülerzahlentwicklung der Sekundar-, Gemeinschafts-, Förderschulen und Gymnasien im Landkreis Börde wird im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung lediglich bezogen auf die Schülerzahlen in den Anfangsklassen, die Gesamtschülerzahlen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bis zum SJ 2031/32 dargestellt.

Der Verordnungsgeber hat die Mindestgröße einer Schule der jeweiligen Schulform mit den §§ 8 bis 11, 13, 15, 19 SEPL-VO 2022 festgelegt. Mit dem Erfüllen der Mindestgrößen wird eine Schule als bestandssicher gewertet. Das bedeutet, dass die Schule über Aufnahmekapazität im Rahmen der vorhandenen räumlichen Kapazität verfügt. 

Mit dem Unterschreiten der geforderten Mindestgrößen besteht für den Schulträger dringender Handlungsbedarf. Im begründeten Einzelfall kann zur Sicherung der Daseinsvorsorge, auf Antrag des Schulträgers hin, von der Schulbehörde (Landesschulamt) die Mindestschulgröße und die Mindestjahrgangsstärke herabgesetzt werden. Hiervon erfasst werden die Schulformen Gymnasien, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen.

ckschlüsse auf vorhandene räumliche Kapazitäten der Schulobjekte oder auf eine Überschreitung der festgelegten Zügigkeit einer Schule können durch die Zusammenfassung der Schülerzahlen allein noch nicht abgeleitet werden.

Inhaltlich wird die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde, gegliedert nach Schulformen, nachfolgend fortgeschrieben. In Teilen hat die Fortschreibung lediglich informativen Charakter.

Unter Verwendung der vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vorgegebenen Formblätter zur Berechnung der Schülerzahlentwicklung kommt es zu geringfügigen, jedoch nicht bestandsentscheidenden Abweichungen der abgebildeten Schülerzahlen gegenüber der Zusammenfassung der Schülerzahlen nach Schulformen. Dies ist darin begründet, dass die Berechnung der Schülerzahlentwicklung der weiterführenden Schulen systematisch auf die Schülerzahlentwicklung der Grundschulen über Excel aufbaut.

Die Schülerzahlen werden in die vorgegebenen Formblätter manuell übertragen. Insofern bleiben Rundungsmechanismen durch die Verknüpfung der Schülerzahltabellen unberücksichtigt.

Fortschreibung wie folgt:

Impressum

 

Raumordnung: Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt

   Frau Annett Dippe, Amtsleiterin

   Tel. 03904 / 7240 6230

 

Kapitel 1 Allgemeine Informationen zur SEPL

Feststellung der Bestandsfähigkeit von Schulen

1.5. Planungsgrundlagen

Planungsparameter und daten Ermittlung der Geburtenzahlen für den Landkreis Börde

Nach § 37 SchulG LSA werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Die Erhebung der Geburtenzahlen mit Stichtag 30. Juni 2022 erfolgte über die Einwohnermeldeämter der kreisangehörigen Gemeinden entsprechend der Schulbezirke der Grundschulen im Planungsgebiet schuljahresbezogen für die Geburtszeiträume:

01.07.2016 - 30.06.2017  Einschulung 01.08.2023 SJ 2023/24

bis

01.07.2020 - 30.06.2022  Einschulung 01.08.2028 SJ 2028/29

r die Ermittlung der Geburtenzahlen für den langfristigen Planungszeitraum 2027/28 bis 2031/32 wurde die 7. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 20192035 (7. RBP) herangezogen. Die 7. RBP wurde vom Statistischen Landesamt im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr und nach Ressortabstimmung im Interministeriellen Arbeitskreis Raumordnung, Landesentwicklung und Finanzen (IMA ROLF) berechnet. Auf der Basis der Jahre 2017 bis 2019 wurden die Annahmen getroffen. Mit Kabinettsbeschluss vom 15. Juni 2021 wurde die 7. RBP zur einheitlichen Planungsgrundlage für alle Landesbehörden erklärt. (Stand 12.08.2021, Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, https://demografie.sachsen-anhalt.de/daten-und-konzepte/bevoelkerungsprognose/)

Weitere Berechnungsgrundlagen für die Fortschreibung und Feststellung der Bestandsfähigkeit eines Schulstandortes sind:

-          Schüler- und Klassenzahlen, Verweiler/ Wiederholer (Stichtag 07.09.2022)   Zuarbeit:              Schulen und Landesschulamt (LSchA)

Das LSchA stellte am 18.10.2022 die Schülerzahlen, ohne Anzahl der Klassen und ohne Anzahl der Verweiler bzw. Wiederholer, zur Verfügung. Der Landkreis Börde hat diese den kreisangehörigen Gemeinden am 20.10.2022 bekanntgegeben.

-          Übergangsquoten (Wechsel von der Grundschule in eine weiterführende Schule)

-          Schüleraufwuchs/ -rückgang (Fluktuation)

Die Schülerzahlentwicklung der jeweiligen Schule wird nachfolgend schulformbezogen dargestellt.

Unter Berücksichtigung der geforderten Mindestgrößen gemäß §§ 8 bis 11, 13, 15, 19 SEPL-VO 2022 lässt sich die Bestandsfähigkeit der Schulstandorte mittel- und langfristig anhand der als Anlage beigefügten Schülerzahlentwicklung „Zusammenfassung Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ feststellen.

 

I Bestandsaufnahme der Schulen im Landkreis

Kapitel 2 öffentliche Grundschulen und Grundschulverbünde

 

2.5  Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen

2.5.6 Dokumente des Schulträgers

Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat am 28.06.2022 die Erste Satzung zur Änderung der Schulbezirkssatzung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschlossen.

Die Schulbezirke beider Grundschulen in Oebisfelde wurden angepasst. Die Änderung war erforderlich, da aufgrund zwei neuer Wohngebiete sieben Straßen sowie eine bislang nicht berücksichtigte Straße in der Stadt (Ortsteil) Oebisfelde einem Schulbezirk zugeordnet werden mussten.

Der Schulbezirk der Grundschule „An der Aller“ wurde um die Straßen Alte Gärtnerei und Kaltendorfer Straße (zwei neue kleine Wohngebiete) erweitert.

Der Schulbezirk der Grundschule Drömlingsfüchse wurde um die Straße Zum Landgraben erweitert und um die Straßen, Clara-Schumann-Weg, Hildegard-von-Bingen-Straße, Lidzbarker Straße, Marie-Curie-Straße, Robert-Koch-Straße, Von-Humboldt-Straße ergänzt.

Mit Schreiben vom 23.09.2022 stimmte das Landesschulamt der Änderungssatzung zu. Der Schulträger ist aufgefordert die Schülerzahlen zu beobachten, um zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Beschulungsbedingungen ggf. frühzeitig agieren zu können.

 

2.9  Einheitsgemeinde Sülzetal  

2.9.3  Grundschule Langenweddingen

 

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Die Genehmigungsbehörde erwartet die Aufnahme des zwischenzeitlich durch den Schulträger gefassten, verordnungskonformen Beschluss in die nächste Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde (Grundschulverbund und Schließung Grundschule in Langenweddingen).

Sachstand bis 30.09.2022:

Der Gemeinderat der Gemeinde Sülzetal hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 (Beschluss Nr. 060/2022) die Gründung des Grundschulverbundes Altenweddingen und Langenweddingen zum 01.08.2023 auf Basis der pädagogisch-organisatorischen Konzeptes mit dem Hauptstandort in Altenweddingen und dem nichtselbstständigen Teilstandort in Langenweddingen beschlossen. Die eigenständige Schule in Langenweddingen wird zum 31.07.2023 geschlossen.

Die Gemeinde Sülzetal holte als Schulträger der Grundschulen Altenweddingen und Langenweddingen die Anhörung (§ 22 Abs. 5 S.1 SchulG LSA) der Schulelternräte, Schülerräte und der Personalvertretungen beider Grundschulen nach der Beschlussfassung nach.

Das Beteiligungsverfahren führte der Landkreis Börde als Planungsträger im Rahmen seiner Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung durch. Der Lehrerpersonalrat der Grundschule Altenweddingen und der Grundschule Langenweddingen äerte sich daraufhin mit Schreiben vom 09.11.2022 zur Gründung eines Grundschulverbundes im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gegenüber dem Landkreis Börde.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Sülzetal mit Wirkung zum 01.01.2023 als neue Fassung beschlossen (Beschluss Nr. 006/2022). Mit Schreiben vom 24.06.2022 stimmte das Landesschulamt dieser Satzung zu.

Anfangsklassenbildung

Der Schulträger zeigte gegenüber dem Landesschulamt für die Grundschule in Langenweddingen die Bildung der Anfangsklasse mit 10 Einschülern bei einer Gesamtschülerzahl von 72 zum SJ 2022/23 an. Dies wurde seitens des Landesschulamtes mit Schreiben vom 03.06.2022 zur Kenntnis genommen. Mit Beginn des SJ 2022/23 musste festgestellt werden, dass 5 Einschüler*innen angemeldet blieben. Diese Schüler*innen wurden aufgrund der personellen Situation an der Grundschule Langenweddingen durch das Landesschulamt der Grundschule in Altenweddingen zugewiesen. Seit Oktober 2022 können diese Schüler*innen wieder in der Grundschule in Langenweddingen beschult werden, weil sich die personelle Situation wieder verbessert hat.

 

2.7 Einheitsgemeinde Wanzleben-Börde

2.7.2  Grundschulen Domersleben und

2.7.4  Grundschulen Klein Wanzleben

 

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde hat als Schulträger von fünf Grundschulen im mittelfristigen Zeitraum der Schulentwicklungsplanung Handlungsbedarf. Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes zur Entwicklung der kommunalen Bildungslandschaft im Grundschulbereich.

Der Schulträger bleibt aufgefordert, die Schülerzahlentwicklung der Schulen seines Verantwortungsbereiches zu beobachten und frühzeitig Handlungsoptionen zu entwickeln, die seinem ausgewiesenen Planungsziel dienen.

Sachstand bis 30.09.2022:

Mit Schreiben des Planungsträgers vom 05.10.2022 ist der Träger der Grundschulen über den Inhalt des Bestätigungsschreibens des Landesschulamtes in Kenntnis gesetzt worden.

Damit ist die Einheitsgemeinde Wanzleben-Börde aufgefordert ihren Schulplan für die Grundschulen im Planungsgebiet fortzuschreiben.

In Erwartung der Intel-Ansiedelung mit ca. 8.000 bis 10.000 Arbeitsplätzen geht die EG Wanzleben-rde davon aus, dass die Region Familienzuwachs erfahren wird. Wohn- und Gewebegebiete sind bereits ausgewiesen. 

Sachstand Handlungskonzept zur Entwicklung der kommunalen Bildungslandschaft im Grundschulbereich:

Die SALEG stellt im November 2022 den Ablauf und notwendigen Schritte zur Erstellung des Bildungsnetzwerkes gegenüber den Schulleitungen der Grundschulen im Planungsgebiet vor.  Daten der Grundschulen werden erfasst und es wird eine Beratungsfolge erarbeitet (u.a. Grundschulen, Eltern, Räte). Der Bewilligungszeitraum ist bis zum 31.08.2023 durch die Investitionsbank verlängert worden. Während dieses Zeitraums wird das Bildungsnetzwerk erstellt (u.a. Hightech- und Supplierpark). Aktuell wird der Flächennutzungsplan überarbeitet. Zusätzliche 1.000 Wohneinheiten mit Platz für 3.000 bis 4.000 Einwohnern sollen geschaffen werden. Ein erster Entwurf wird hier im Januar 2023 erwartet.

 

2.13 Verbandsgemeinde Westliche Börde

2.13.4 Grundschulen Hamersleben

 

Sachstand bis 30.09.2022:

Auslagerung:

Das Schulgebäude (Malinshof 3, Hamersleben) ist im Jahr 2022 wegen eines Wasserschadens abgerissen worden. Der Schulträger plant einen Schulneubau. Der Umzug in das Objekt der Kirchstraße 2 in Hamersleben war deshalb notwendig. Der Rückzug an den bisherigen Standort wird voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen. Das Schulsekretariat und das Schulleiterbüro befinden sich in der Kirchstraße 2, Hamersleben (ehem. Standesamt).

Die Auslagerung wurde mit Schreiben vom 13.07.2021 des Landesschulamtes angezeigt.

Planungsziel:   

Die Herbeiführung einer Schulträgervereinbarung mit der VG Obere Aller, bezüglich der Schulbezirkserweiterung und Stabilisierung der Grundschule in Hamersleben um den Ort Wackersleben, wird geprüft. Wackersleben war bis 2010 eigenständige Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft Westliche Börde. Daher besteht ein räumlicher Bezug zu Hamersleben.

 

2.8  Einheitsgemeinde Wolmirstedt

2.8.4 Dokumente des Schulträgers

Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat am 02.12.2021 die Schulbezirkssatzung über Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Wolmirstedt neu gefasst.

Die Schulbezirke beider Grundschulen in Wolmirstedt wurden angepasst. Die Änderung war erforderlich, da aufgrund des entstehenden und bebauten Wohngebietes neue Straßen zu berücksichtigen sind.

Der Schulbezirk der Grundschule „A. Diesterweg“ wurde um die Straßen Zum Lauen Holz und Veilchenweg verringert. Diese werden in der Satzung nicht mehr erwähnt. Zudem wurde die Gartenstraße um das Wort „Kleine“ und die Heinrichsberger Straße wurde um das Wort „Alte“ ergänzt.

Der Schulbezirk der Grundschule „J. Gutenberg“ wurde um die Straßen Lavendelweg, Lupinienweg, Melissenweg erweitert.

Mit Schreiben vom 11.01.2022 stimmte das Landesschulamt der Änderungssatzung zu.

 

Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

Kapitel 3 öffentliche Sekundarschulen

 

3.1 Sekundarschule Ausleben  

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

 

Die Sekundarschule in Ausleben ist die einzige staatliche Sekundarschule im südlichen Schulnetz des Landkreises Börde. Mit dem Recht nach Wahl der Schulform, hier insbesondere zur Gemeinschaftsschule Eilsleben und Oschersleben, besteht die Möglichkeit, dass sich das Anwahlverhalten der Schulform Sekundarschule ändert. Dies muss weiterhin beobachtet werden. Eine Anpassung des Schulbezirkes führt aufgrund des Wahlrechtes nach § 34 SchulG LSA nicht zwangsläufig auch zur Stabilisierung der Schülerzahlen.

Entsprechend der SEPL-VO 2022 wird die Mindestschulgröße von 240 Schülern in den SJ 2024/25 bis 2029/30 unter heutigen Annahmen voraussichtlich wieder erreicht.

Die Sekundarschule wird mindestens zweizügig, mit Ausnahme der Schuljahrgangsstufe 9 im SJ 2022/23 und der Schuljahrgangsstufe 10 im SJ 2023/24 sowie mit einer Mindestjahrgangsstärke von 40 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse (5) geführt.

Auf der Grundlage der gegenwärtigen Entwicklung der Schülerzahlen und der Schulbezirke ist dieser Schulstandort langfristig bestandsfähig, sofern die Herabsenkung der Mindestschulgröße als auch der Mindestschülerzahl in der Anfangsklasse (5) beantragt und durch das Landesschulamt genehmigt würde.

Der Schulträger beabsichtigt die Absenkung der Mindestschülerzahlen für die Sekundarstufe I nach §§ 10 (2), 19 (2) Nr. 1 SEPL-VO 2022 wird mit Blick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge (Grundzentrum) unter Beifügung einer Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde (LVerwA) zur Betrachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 4 (2) SEPL-VO 2022 zum SJ 2022/23 zu beantragen.

 

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Zur Sicherung des Schulstandortes aus Gründen der Daseinsvorsorge wies der Planungsträger die Beantragung der Herabsenkung der Mindestschulgröße als Planungsziel aus. Der Planungsträger ist aufgefordert den Antrag und die dafür notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Sachstand bis 30.09.2022:

Mit der Fortschreibung der Schülerzahlen auf der Grundlage der Geburtenzahlen (Stichtag 30.06.2022) und der SJ-Anfangsstatistik 2022/23 (Stichtag 07.09.2022) stellt sich die Schülerzahlentwicklung der Sekundarschule Ausleben sehr viel positiver dar. Dies ist im Anwahlverhalten (Schulform) begründet. In den SJ 2023/24 bis 2031/32 wird die Mindestschulgröße (240) überschritten. Die Sekundarschule in Ausleben wächst aus heutiger Sicht somit auf mehr als 300 Schülerinnen und Schüler (SuS) auf. Der Schulträger hat daher keine Absenkung der Mindestschülerzahlen für die Sekundarstufe I nach §§ 10 (2), 19 (2) Nr. 1 SEPL-VO 2022 zu beantragt.

Planungsziel:

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 10 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 1 der SEPL-VO 2022 und des festgelegten Schulbezirkes ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

 

3.2 Sekundarschule Calvörde  

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

Entsprechend der SEPL-VO 2022 wird die Mindestschulgröße von 240 Schülern erreicht. Die Sekundarschule wird mindestens zweizügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke von 40 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse (5) geführt. In der Langfristprognose erreicht die Sekundarschule in Calvörde die erforderliche Mindestjahrgangsstärke in der Anfangsklasse in zwei SJ nicht. Die Entwicklung wird im Rahmen der Fortschreibung zeigen, ob die Unterschreitung eintritt. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Entwicklung der Schülerzahlen und der Schulbezirke ist dieser Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

 

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Zur Sicherung des Schulstandortes, aus Gründen der Daseinsvorsorge, beantragt der Planungsträger mit Schreiben vom 02.05.2022 die Herabsenkung der Mindestschulgröße als Planungsziel. Der Planungsträger ist aufgefordert, den Antrag und die dafür notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Sachstand bis 30.09.2022:

Die Schülerzahlentwicklung wurde auf der Grundlage der vorliegenden Geburtenzahlen (Stichtag 30.06.2022) und der Schülerzahlen (Stichtag 07.09.2022) fortgeschrieben. Die nach § 10 Abs. 1 SEPL-VO 2022 geforderte Mindestgröße (240 Schüler) sowie die Mindestjahrgangsstärke in den Anfangsklassen (40 neu aufzunehmende Schüler) wird ab dem SJ 2025/26 durchgängig mittel- und langfristig unterschritten.

Die nach § 10 Abs. 1 SEPl-VO 2022 geforderte Mindestschulgröße von 240 erreicht die Sekundarschule in Calvörde mittel- und langfristig nur unter der Voraussetzung eines steigenden Anwahlverhaltens dieser Schulform und steigender Geburtenzahlen oder Zuzüge.

Die zweizügig geführte Sekundarschule in Calvörde wird mittel- und langfristig die Mindestschulgröße von 180 Schülern und die Mindestjahrgangsstärke von 30 Schülern erreichen. Insofern erfüllt die Sekundarschule in Calvörde die Anforderungen nach § 10 Abs. 2 SEPL-VO 2022.

Eine gre Herausforderung besteht darin, dass der Gesetzgeber eine weitere Schulform (Gemeinschaftsschule) zulässt und die Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung seit 2012 aufgehoben wurde. Dies wirkt sich auf das Anwahlverhalten sowie auf die Bildung von Anfangsklassen (5) aus und trägt somit zur Verschiebung der Schülerzahlen bei.

Der Schulbezirk der Sekundarschule Calvörde kann in keinem Schulbezirk einer anderen Sekundarschule, die nächstgelegenen Sekundarschule befinden sich an den Standorten in Erxleben und Haldensleben, mit Blick auf die Zumutbarkeit der entstehenden Schulwegbeziehungen im Flächenlandkreis Börde sowie auf die räumliche Kapazität anderer Sekundarschulen, aufgehen.

Mit Blick auf die Schülerbeförderung, welche durch bestehende Linienverkehre des ÖPNV eingerichtet ist, würde eine Anpassung der Linienführung erfolgen müssen. Bereits durch Landesentwicklungsplan bestätigte Landeslinien können nicht ohne Weiteres angepasst werden.

Das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde bestätigte mit Stellungnahme vom 08.11.2022, dass die Begründung des Landkreises Börde plausibel ist und somit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Abs. 4 SEPL-VO 2022 gerecht wird.

Die Stellungnahme wurde bereits an das Landesschulamt zur abschließenden Entscheidung weitergeleitet.

Planungsziel:

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 10 Abs. 2 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 1 der SEPL-VO 2022, des festgelegten Schulbezirkes und unter der Voraussetzung der Genehmigung der Herabsetzung Mindestschulgröße und Mindestjahrgangsstärke ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

Der Schulträger hat zur Sicherung der Daseinsvorsorge die Herabsetzung der Mindestschulgröße auf 180 SuS mit einer Mindestjahrgangsstärke von 30 neu aufzunehmenden SuS zum SJ 2023/24 beantragt.

 

3.5 Sekundarschule in Zielitz

Der Landkreis Börde hat als Schulträger der Sekundarschule „Werner Seelenbinder“ in Zielitz die Einrichtung einer befristeten Außenstelle für die SJ 2022/23 und 2023/24 am Objekt der ehemaligen Förderschule „Chr. W. Harnisch“, Straße der Deutschen Einheit 66, 39326 Wolmirstedt beim Landesschulamt beantragt.

Mit Schreiben des Landesschulamtes vom 23.05.2022 wurde die Einrichtung der befristeten Außenstelle der Sekundarschule W. Seelenbinder“ in Zielitz für die SJ 202223 bis 2023/24 genehmigt.

 

Kapitel 4 öffentliche Gemeinschaftsschulen

4.3 Gemeinschaftsschule Sülzetal in Langenweddingen

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

Die erforderliche Mindestjahrgangsstärke in der Anfangsklasse (40) wird in den SJ 2029/30 bis 2031/32 unterschritten. Die Entwicklung wird im Rahmen der Fortschreibung zeigen, ob die Unterschreitung der Mindestschülerzahlen tatsächlich eintritt.

Mit dem Recht nach Wahl der Schulform nach § 34 SchulG LSA können Personensorgeberechtigte für ihre Kinder mit Wohnsitz, welcher von keinem Schuleinzugsbereich einer anderen Gemeinschaftsschule erfasst wird, anwählen. Die Anpassung des Schuleinzugsbereiches wird geprüft.

Mit Blick auf die räumlichen Kapazitäten anderer Gemeinschaftsschulen ist die Aufnahme der Schülerschaft an Schulen derselben Schulformen (auswachsende Sekundarschulen und aufwachsende Gemeinschaftsschulen) nicht realisierbar.

Aus Sicht des Landkreises Börde ist der Erhalt der Gemeinschaftsschulelzetal zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Grundzentrum) erforderlich.

Entsprechend der SEPL-VO 2022 wird die Mindestschulgröße von 240 Schülern mittelfristig und langfristig erreicht. Die Gemeinschaftsschule wird mindestens zweizügig geführt.

Auf der Grundlage der gegenwärtigen Entwicklung der Schülerzahlen und des Schuleinzugsbereiches ist dieser Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

 

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Zur Sicherung des Schulstandortes, aus Gründen der Daseinsvorsorge, beantragt der Planungsträger mit Schreiben vom 02.05.2022 die Herabsenkung der Mindestschulgröße als Planungsziel. Der Planungsträger ist aufgefordert den Antrag und die dafür notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Sachstand bis 30.09.2022:

Die Schülerzahlentwicklung wurde auf der Grundlage der vorliegenden Geburtenzahlen (Stichtag 30.06.2022) und der Schülerzahlen (Stichtag 07.09.2022) zum 31.12.2022 fortgeschrieben. Die nach § 11 Abs. 1 SEPL-VO 2022 geforderte Mindestgröße (240 Schüler) sowie die Mindestjahrgangsstärke in den Anfangsklassen (40 neu aufzunehmende Schüler) wird ab dem SJ 2023/24 mittel- und langfristig unterschritten. Die zweizügig geführte Gemeinschaftsschule in Langenweddingen wird aus heutiger Sicht mittel- und langfristig die Mindestschulgröße von 180 Schülern und die Mindestjahrgangsstärke von 30 Schülern bis zum SJ 2028/29 noch erreichen. Insofern erfüllt die Gemeinschaftsschule in Langenweddingen die Anforderungen nach § 11 Abs. 2 SEPL-VO 2022.

Mit der Erweiterung des Schuleinzugsbereiches dieser Gemeinschaftsschule kann die Stabilisierung der Schülerzahlen (240 Schüler) erreicht werden. Dies würde die Anpassung der Schuleinzugsbereiche aller Schulformen (Gemeinschaftsschule, Gymnasium, Sekundarschule) nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten anderer Gemeinschaftsschulen ist die Aufnahme an Schulen derselben Schulformen (tlw. auswachsende Sekundarschulen und aufwachsende Gemeinschaftsschulen) nicht realisierbar.

Eine große Herausforderung besteht darin, dass der Gesetzgeber eine weitere Schulform (Gemeinschaftsschule) zulässt und die Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung seit 2012 aufgehoben wurde. Dies wirkt sich auf das Anwahlverhalten sowie auf die Bildung von Anfangsklassen (5) aus und trägt somit zur Verschiebung der Schülerzahlen bei.

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landesverwaltungsamtes wurde um Stellungnahme gemäß § 7 Abs. 4 SEPL-VO 2022, die die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Sinne des § 98 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes bestätigt, gebeten.

Nach Vorliegen der Stellungnahme wird diese an das Landesschulamt zur abschließenden Entscheidung weitergeleitet.

Planungsziel:

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 11 Abs. 2 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 6 der SEPL-VO 2022, des festgelegten Schuleinzugsbereiches und unter der Voraussetzung der Genehmigung der Herabsetzung Mindestschulgröße und Mindestjahrgangsstärke ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

Der Schulträger hat zur Sicherung der Daseinsvorsorge die Herabsetzung der Mindestschulgröße auf 180 SuS mit einer Mindestjahrgangsstärke von 30 neu aufzunehmenden SuS zum SJ 2023/24 beantragt.

 

4.6 Gemeinschaftsschule „Am Diesterwegring“ (ehem. V) in Oschersleben

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

Die geforderte Mindestgröße (240) nach § 11 Abs. 1 SEPl-VO 2022 wird aufgrund des aktuellen Anwahlverhaltens nur in den SJ 2025/26 und 2028/29 erreicht.

Die Gemeinschaftsschule wird zweizügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke von 40 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse (5) mit Ausnahme des SJ 2023/24 und 2031/32 geführt. Die Bildung der Anfangsklasse wird fristgemäß beantragt oder angezeigt.

Auf der Grundlage der Entwicklung der Schülerzahlen und des Schuleinzugsbereiches ist dieser Schulstandort langfristig bestandsfähig.

Die Zuführung von SuS wurde aufgrund der erschöpften räumlichen Kapazitäten am ausgelagerten Standort in Hadmersleben bewusst für den Zeitraum der Baumaßnahmen (STARK III) beschränkt.

 

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Die Schülerzahlen unterschreiten prognostisch im mittelfristigen Zeitraum fast durchgängig die Anforderungen entsprechend § 11 Abs. 1 SEPL-VO 2022. Der Schulentwicklungsplan ist fortzuschreiben.

 

 

 

 

Sachstand bis 30.09.2022:

Die geforderte Mindestschulgröße (240) nach § 11 Abs. 1 SEPl-VO 2022 wird aufgrund des aktuellen Anwahlverhaltens erreicht.

Planungsziel:

Ausgehend vom aktuellen Anwahlverhalten ist die Gemeinschaftsschule Am Diesterwegring“ in Oschersleben mittel- und langfristig bestandsfähig.

Auslagerung

Der Landkreis hat eine Zuwendung im Rahmen STARK III für die energetische des Objektes der Gemeinschaftsschule V in Oschersleben erhalten.

r den Zeitraum der Baumaßnahmen ist die Gemeinschaftsschule V Oschersleben in Gänze an den Schulstandort in Oschersleben im Ortsteil Hadmersleben, Holzgasse 1 ausgelagert worden. Der Schulbetrieb wurde am 14.10.2019 zunächst für den Zeitraum bis voraussichtlich 31.07.2021 aufgenommen.

Die Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens einschließlich des Erweiterungsbaues (Neubau) und der Außenanlagen hat sich verschoben.  Die schulische Nutzung des Gebäudes soll nach den Winterferien 2023 zum 13.02.2023 uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Die Verlängerung der Auslagerung wurde mit Schreiben vom 20.07.2022 gegenüber dem Landesschulamt angezeigt. Seitens des Landesschulamtes wurde dies mit Schreiben vom 22.07.2022 zur Kenntnis genommen.

Änderung des Schulnamens

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.05.2022 die Namensgebung der Gemeinschaftsschule V (Beschluss-Nr. 0367/40/2022) geändert. Mit Wirkung zum 01.08.2022 trägt die Gemeinschaftsschule den neuen Namen „Am Diesterwegring“. Mit dem Beschluss über den neuen Namen, gilt der bisherige Name „Gemeinschaftsschule V“ als aufgehoben.

Das Landesschulamt erklärte mit Schreiben vom 21.03.2022 gegenüber dem Landkreis ebenfalls keine Einwände gegen den neuen Schulnamen zu haben.

 

4.8 Gemeinschaftsschule Wanzleben

Auslagerung

Die Gemeinschaftsschule Wanzleben wurde für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den Standort der GS Klein Wanzleben ausgelagert.

Dies zeigte der Landkreis Börde gegenüber dem Landesschulamt mit Schreiben vom 09.07.2019 und 14.07.2021 (Verzögerung Baumaßnahmen) bereits an.

Aufgrund kurzfristig aufgetretener Verzögerung des Abschlusses der Baumaßnahme ist die Aufnahme des Schulbetriebes aller Schuljahrgangsstufen am Standort der Gemeinschaftsschule Wanzleben in 39164 Wanzleben, Schulpromenade 9 am 01.11.2021 aufgenommen worden.

Mit Schreiben des Landesschulamtes vom 14.07.2021 wurde die Anzeige zur Verzögerung und Rückführung zur Kenntnis genommen.

 

 

 

4.9 Gemeinschaftsschule „G. W. Leibniz“ in Wolmirstedt

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

Die geforderte Mindestgröße (240) nach § 11 Abs. 1 SEPl-VO 2022 wird an der Gemeinschaftsschule "G.W. Leibniz" in Wolmirstedt unter der Voraussetzung des steigenden Anwahlverhaltens in den Schuljahrgangsstufen 6 bis 10 überschritten.

Die Gemeinschaftsschule wird mindestens zweizügig geführt. Die nach § 11 Abs. 1 geforderte Mindestjahrgangsstärke von 40 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse (5) wird nach heutigen Annahmen und der fehlenden Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung nicht erreicht. Die Anfangsklasse wird für die betreffenden SJ fristgemäß beim Landesschulamt angezeigt.

Die Schülerzahlentwicklung berücksichtigt die Aufnahme von SuS für das Produktive Lernen. Die Aufnahme erfolgt zur Schuljahrgangsstufe 8 mit ca. 15 Schülern (28%).

Zudem wurden Übergänge vom Gymnasien an die Gemeinschaftsschule in den höheren Schuljahrgangsstufen berücksichtigt. Vor allem am Gymnasium in Wolmirstedt lässt sich die verstärkte Anwahl zum Gymnasium nach der Schuljahrgangsstufe 4 feststellen. Dies mit der Folge eines Übergangs in den höheren Schuljahrgangsstufen zur Gemeinschaftsschule. Mit dem Schulformwechsel wird u. a. die Aufnahme an der Gemeinschaftsschule "J. Gutenberg" in Wolmirstedt begehrt. Die Aufnahme an dieser Gemeinschaftsschule ist nur begrenzt möglich. Unabhängig davon erfolgt die Aufnahme zudem an der Gemeinschaftsschule "G. W. Leibniz" in Wolmirstedt.

Seit dem SJ 2020/21 zeigen die Schulträgervereinbarungen vermehrt Wirkung. Die Anwahl der Gemeinschaftsschule "G.W. Leibniz " in Wolmirstedt nimmt stetig zu. Die Gemeinde Barleben hat mit dem Landkreis Börde durch Schulträgervereinbarung geregelt, dass SuS aus dem Schuleinzugsgebebiet der Gemeinschaftsschule Barleben optional die Gemeinschaftsschule "G. W. Leibniz" in Wolmirstedt anwählen können.

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat mit dem Landkreis Börde durch Schulträgervereinbarung geregelt, dass SuS mit Wohnsitz in Magdeburg, Rothensee (Schiffshebewerk) die Gemeinschaftsschule "G. W. Leibniz" in Wolmirstedt anwählen können.

Es wird davon ausgegangen, dass mit der Aufnahme der Schul-form-wechsler an der Gemeinschaftsschule "G. W. Leibniz" in Wolmirstedt in den kommenden SJ die Mindestschulgröße wieder erreicht wird und die Mindestjahrgangsstärke in den Anfangsklassen sich stabilisieren wird.

Die Bestandsfähigkeit dieser Gemeinschaftsschule ngt davon ab, ob das Anwahlverhalten wie vorab beschrieben in den kommenden SJ wieder steigt.

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Die Schülerzahlen unterschreiten prognostisch im mittelfristigen Zeitraum durchgängig die Anforderungen an die Mindestjahrgangsstärken zur Einrichtung von Anfangsklassen.

Die Darstellung der mittel- und langfristigen, prognostischen Entwicklung der Gesamtschülerzahlen berücksichtigt durchgängig die SuS des „Produktiven Lernens“. Dieses Projekt ist zunächst bis 31.07.2023 befristet. Der Planungsträger der SEPL ist aufgefordert, eine aktualisierte Prognose für die Schule zu erstellen und den SEPL daran ausgerichtet fortzuschreiben.

 

Sachstand bis 30.09.2022:

Die geforderte Mindestschulgröße (240) und die Mindestjahrgangsstärke in den Anfangsklassen (4) gemäß § 11 Abs. 1 SEPl-VO 2022 wird an der Gemeinschaftsschule "G.W. Leibniz" in Wolmirstedt aufgrund des steigenden Anwahlverhaltens (ohne Berücksichtigung der PL-SuS ab SJ 2023/24) mittel- und langfristig überschritten.

Produktives Lernen

Die Finanzierung des Produktiven Lernens erfolgt aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) bis 31.07.2023. Ziel des "Produktiven Lernens in Schule und Betrieb" ist es, abschlussgefährdete SuS durch einen methodischen Zugang zur Bildung, der theoretischen Unterricht mit einem hohen Anteil praktischer Wissensaneignung verbindet, umfassend zum eigenverantwortlichen Gestalten ihres Bildungsprozesses zu befähigen und sie beim Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen.  

Ausgehend von der Zielstellung, im Land Sachsen-Anhalt das Netz der PL-Standortschulen bedarfsorientiert zu entwickeln, werden durch das Ministerium für Bildung Schulen ausgewählt und genehmigt, die auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse ein entsprechendes Konzept entwickelt haben und die bereit und in der Lage sind, die Umsetzung des Angebotes in einer Region zu übernehmen. Derzeit bestehen 24 PL-Standortschulen im LSA.

Die Gemeinschaftsschule G.W. Leibniz“ in Wolmirstedt und die Gemeinschaftsschule in Wanzleben werden als PL-Schulen geführt. Das Produktive Lernen wird an der Gemeinschaftsschule G.W. Leibniz“ in Wolmirstedt seit 2008 unterrichtet. Im SJ 2022/23 werden in der 8. Schuljahrgangsstufe 19 SuS und in der 9. Schuljahrgangsstufe 15 SuS beschult.

Das Ministerium für Bildung (MB) plant, das Produktive Lernen fortzuführen und hat zur Evaluierung des Programms ein Gutachten bei der Otto-von-Guericke-Universität MD in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im November vorliegen.

Die Schulgesetzänderung zur Fortführung des Produktiven Lernens, bzw. Überführung in das Regelsystem Schule wurde auf den Weg gebracht. Seitens des MB werden die Gespräche mit den Kommunen aufgenommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, ob alle Standorte erhalten werden können. Auf die Kommunen werden voraussichtlich Kosten zukommen.

Aus Sicht des Schulträgers wie auch des Schulleiters der Gemeinschaftsschule G. W. Leibniz“ Herr Hübner wird die Fortführung des Produktiven Lernens auch weiterhin ausdrücklich gewünscht und unterstützt. Mit dem Produktives Lernen konnten bisher 80 % der SuS erreicht werden, die dadurch einen Hauptschulabschluss bzw. einen qualifizierten Hautschulabschluss erlangt haben.

Anfangsklassenbildung

Der Landkreis Börde hat die Zuordnung der Schullaufbahnerklärungen gemäß RdErl. des MB vom 10.09.2021 Terminplan zur Aufnahme an weiterführende Schulen für das SJ 2022/23 vorgenommen. Danach wurde die Anfangsklasse mit 32 neu aufzunehmenden SuS zum SJ 2022/23 gebildet.

Im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren für die Gemeinschaftsschule "J. Gutenberg" in Wolmirstedt ergaben sich weitere Zuordnungen von 9 SuS mit Zweitwunsch Gemeinschaftsschule "G.W. Leibniz" in Wolmirstedt sowie 3 SuS ohne Angabe eines Zweitwunsches. Die Abfrage der Personensorgeberechtigten erfolgte bis 04.05.2022.

Entsprechend des Terminplanes zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im SJ 2022/23 (RdErl. des MB vom 10.9.2021) erfolgt die Zuordnung der SuS (Schullaufbahnerklärungen) in die weiterführenden Schulen bis zum 04.05.2022.

Die Grundlage für die Beantragung der Bildung von Anfangsklassen (5) richtet sich nach den Festlegungen des § 7 Abs. 5 SEPL-VO 2022. Wonach die Zahl der Anmeldungen am Stichtag der Erhebung der ersten voraussichtlichen Klassen- und Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen, der im Zeitplan der Durchführung der Aufnahme an den Schulen durch die oberste Schulbehörde im Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt wird. Der Stichtag für dies Erhebung war der 27.04.2022.

Die Erhebung der ersten voraussichtlichen Klassen- und Schülerzahlen zum 27.04.2022 ist Grundlage für die Anfangsklassenbildung obwohl das Ergebnis des Verfahrens zur Aufnahme in eine weiterführende Schule entsprechend der Vorgaben des RdErl. des MB vom 10.9.2021erst zum 04.05.2022 abgeschlossen ist.

Der Schulträger befand sich im laufenden Verfahren. Zudem stehen Entscheidungen über Anträge von Personensorgeberechtigten zur Beschulung ihrer Kinder an einer anderen Schule (§ 41 SchuG LSA) aus.

Weiterhin erfolgte die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge in den Regelklassen der Gemeinschaftsschule „G.W. Leibniz“ in Wolmirstedt.

Im Ergebnis des gesamten Verfahrens, auch über den 04.05.2022 hinausgehend, werden 53 SuS zum SJ 2022/23 an der Gemeinschaftsschule „G.W. Leibniz“ beschult.

Die Mindestgröße (240) nach § 11 Abs. 1 SEPL-VO 2022 wird bei 298 SuS im SJ 2022/23 überschritten.

Planungsziel:

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 11 Abs. 1 der SEPL-VO 2022, und ausgehend vom aktuellen Anwahlverhalten ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

Aus Sicht des Schulträgers wie auch des Schulleiters der Gemeinschaftsschule G. W. Leibniz“ wird die Fortführung des Produktiven Lernens auch weiterhin ausdrücklich gewünscht und unterstützt.

 

4.10 Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

Einschränkungen werden aus nachstehendem Grund durch das Landesschulamt im Bestätigungsschreiben vom 05.09.2022 nicht explizit benannt. Der Schulträger hat innerhalb des Gesamtplanwerkes zur SEPL auf den Seiten 810, 815 und 816 Anmerkungen zu den Planungsschritten und Kommentierung zu den Schülerzahlentwicklungen formuliert. Insofern gelten diese als bestätigt.

Seite 810:

Gemeinschaftsschule mit Kapazitätsgrenze von 2x28 SuS in der SEK I:        

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 11 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 2 der SEPL-VO 2022 und der festgelegten Kapazitätsgrenze ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

Gemeinschaftsschule mit Kapazitätsgrenze von 3x28 SuS in der SEK II:       

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 11 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 der SEPL-VO 2022 und der festgelegten Kapazitätsgrenze ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsgefährdet.

Die Schülerzahlentwicklung lässt sich aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht abschließend darstellen. Der SEPL wird zum 31.12.2022 fortgeschrieben. Eine Fusion der Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt ist aus Sicht beider Gemeinschaftsschulen nicht erwünscht. Dem gegenüber steht die Beantragung der Umwandlung in eine Organisationsform ohne eigene gymnasialen Oberstufe zum SJ 2023/24 beim Landesschulamt sowie die Beschlussfassung durch die Gesamtkonferenz.“ 

 

Seite 815:

r die Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ in Wolmirstedt wurde die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule mit Wirkung zum Schuljahr 2013/14 beantragt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsschule mit Abiturstufe entsprechend der Vorgaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 a) Umwandlungs-VO. Der Umwandlungsprozess ist mit Erreichen der 13. Schuljahrgangsstufe im SJ 2021/22 abgeschlossen. Berücksichtigt wurde das rückläufige Anwahlverhalten zur Schuljahrgangsstufe 5, weswegen keine 56 Schüler je Anfangsklasse berechnet werden. Die Schülerzahlentwicklung berücksichtigt die Aufnahme von Schülern aus den kooperierenden Gemeinschaftsschule "G. W. Leibniz" in Wolmirstedt und der Gemeinschaftsschule Barleben in der Einführungsphase (Schuljahrgangsstufe 11). Der Übergang aus der Gemeinschaftsschule "J. Gutenberg" in den Schuljahrgangsstufe 11 wird mit 44 % angenommen. Der in die Schuljahrgangsstufe 7-9 dargestellte Aufwuchs ist mit der Anwahl durch Schulformwechsel zum SJ 2021/22 und der erstmaligen Aufnahme an der Gemeinschaftsschule "J. Gutenberg" begründet. Im Raum Wolmirstedt lässt sich die verstärkte Anwahl zum Gymnasium nach der Schuljahrgangsstufe 4 feststellen. Dies mit der Folge eines Übergangs in die höhere Schuljahrgangsstufe zur Gemeinschaftsschule. Mit dem Schulformwechsel wird die Aufnahme an der Gemeinschaftsschule "J. Gutenberg" in Wolmirstedt begehrt. Die Aufnahme an dieser Gemeinschaftsschule ist nur begrenzt möglich. Mit dem Auffüllen der Klassen wird die Kapazitätsgrenze von 2x 28 Schülern je Schuljahrgangsstufe voraussichtlich in den kommenden 2 SJ erreicht. Entsprechend der SEPL-VO 2022 wird die Mindestschulgröße für die Sekundarstufe I von 300 Schülern erreicht. Die Gemeinschaftsschule wird mindestens zweizügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse (5) geführt. In der Langfristprognose erreicht die Gemeinschaftsschule erforderliche Mindestschulgröße (300) nicht. Die Entwicklung wird im Rahmen der Fortschreibung zeigen, ob die Unterschreitung tatsächlich eintritt. Die Zieljahrgangsstärke in der Sekundarstufe II von 75 Schülern wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge, sofern dies in Bezug auf die Organisationsform rechtlich festgestellt wird, kann die Sekundarstufe II mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 Schülern eingerichtet werden. Werden in einem Jahrgang weniger als 50 Schüler unterrichtet, ist dieser Jahrgang in Kooperation mit der IGS „W. Brandt“ in Magdeburg zu führen. Die Schüler werden Schüler der kooperierenden Schule. Es bleibt abzuwarten, wie die Anwahl der gymnasialen Oberstufe ab dem SJ 2022/23 erfolgt. Aus der fünfzügigen Schuljahrgangsstufe 10 des SJ 2020/21 mit 122 Schülern zzgl. der Anwahlen aus den Kooperationsschulen mit jeweils prognostizierten 3 % einschließlich sonstigen Anwahlen aus anderen Schulen sollen lt. Anmeldungen (Stand Juni 2021) voraussichtlich 67 Schüler in der Schuljahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) beschult werden. Abzuwarten bleiben die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und der erreichten erweiterten Realschulabschlüsse. Entscheidend wird letztlich die Anzahl der Schüler in der ersten Unterrichtswoche des neuen SJ sein. Die Entwicklung kann sich abweichend von der Prognose zeigen. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Entwicklung der Schülerzahlen und der Kapazitätsgrenze ist dieser Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig (Sekundarstufe I).“

Seite 816:

 Basisdaten:

Geburtenzahlen (Stichtag 30.06.2021) und SJ-Anfangsstatistik für das SJ 2021/22 (Stichtag 15.09.2021)

Die Schülerzahlentwicklung berücksichtigt die Aufnahme von SuS aus den kooperierenden Gemeinschaftsschule G. W. Leibniz“ in Wolmirstedt und der Gemeinschaftsschule Barleben in der Einführungsphase (Schuljahrgangsstufe 11). Der Übergang aus der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ in der Schuljahrgangsstufe 11 wird aktuell mit 33 % angenommen. Entsprechend der SEPL-VO 2022 wird die Mindestschulgröße für die Sekundarstufe I von 300 Schülern erreicht. Die Gemeinschaftsschule wird mindestens zweizügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse (5) geführt. Die Zieljahrgangsstärke von 75 Schülern in der Einführungsphase (Schuljahrgangsstufe 11) sowie in der Qualifikationsphase (Schuljahrgangsstufe 12) wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Die Aufnahme von SuS aus dem Landkreis Börde in die gymnasiale Oberstufe dieser Gemeinschaftsschule ist im Rahmen der Kapazitätsgrenze (3x28 SuS) möglich. Werden in einem Jahrgang (11 bzw. 12) weniger als 50 SuS unterrichtet, ist dieser Jahrgang in Kooperation mit der IGS „W. Brandt“ in Magdeburg zu führen. Die Schüler werden Schüler der kooperierenden Schule. Die Kooperationsvereinbarung wird derzeit zwischen den kooperierenden Schulen abgestimmt. Eine von beiden Schulleitungen unterzeichnete Kooperationsvereinbarung konnte daher dem Schulträger noch nicht vorgelegt werden (Stand 11.10.2021). Auf der Grundlage der gegenwärtigen Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe II ist dieser Schulstandort in der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UmwVO (mit eigener gymn. Oberstufe) bestandsgefährdet.“

Sachstand bis 30.09.2022:

Außenstelle

r die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt wurde erstmals für die SJ 2015/16 und 2016/17 die Führung einer Außenstelle am ehemaligen Schulstandort der ehemaligen Förderschule „Chr. W. Harnisch“ in Wolmirstedt beantragt und wurde mit Schreiben des Landesschulamtes vom 01.10.2015 stattgegeben. Die Aufrechterhaltung der Außenstelle wurde am 31.05.2019r weitere 2 Schuljahre 2017/18 und 2018/19 beantragt und wurde mit Schreiben des Landesschulamtes vom 06.06.2017 stattgegeben. Ursachen für das Erfordernis der Einrichtung einer Außenstelle lag in dem damaligen hohen Anwahlverhalten begründet.

Mit dem Schuljahr 2019/2020 beginnend, führt die Gemeinschaftsschule (GemS) „J.Gutenberg“ aufwachsend eine gymnasiale Oberstufe in den Schuljahrgangsstufen 11 - 13. Eine komplette Oberstufe ist im SJ 2021/2022 zu erwarten.

Vor Schuljahresbeginn 2019/2020 waren 53 Schülerinnen und Schüler (SuS) für die gymnasiale Oberstufe der GemS „J. Gutenberg“ angemeldet. Mit dem Stichtag für die Schuljahresanfangsstatistik (28.08.2019) wurden 45 SuS beschult (44 SuS Stand bis 15.01.2020). Die erforderliche Mindestschülerzahl (50) wird in dieser Schuljahrgangsstufe nicht erreicht. Damit wird ein unterfrequentierter Schuljahrgang 11 geführt. Die Oberstufe muss entsprechend des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f SEPL-VO 2014 eine Mindestzahl der Jahrgangsstärken von jeweils 50 betragen.

Bei unterfrequentierten Schuljahrgängen ist der Landkreis Börde als Schulträger dazu angehalten, Wege aufzuzeigen, die die nachhaltige Stabilisierung der geforderten Jahrgangsschülerzahlen, hier der gymnasialen Oberstufe, zum Ziel haben, da Ausnahmegenehmigungen nicht auf Dauer zulässig sind.

Zur Stabilisierung der gymnasialen Oberstufe an der GemS „J. Gutenberg“ sind daher Varianten zu prüfen gewesen, die eine Mindestschülerzahl von 50 prognostizieren.

Eine Fusionierung wird durch beide Wolmirstedter Gemeinschaftsschulen nicht gewünscht, aufgrund sehr unterschiedlicher Profilierung. Diese Variante wird nicht weiterverfolgt, da z. Z. nicht die Absicht besteht, ohne Zustimmung der beteiligten Gemeinschaftsschulen einen Schulzusammenschluss herbeizuführen. Bei einer Fusionierung ist von steigenden Schülerzahlen in der gymnasialen Oberstufe nicht zwingend auszugehen, da die Schüler*innen mit erlangten erweiterten Realschulabschluss auch jetzt bereits die Möglichkeit der Beschulung in der gymnasialen Oberstufe haben. Das Schülerpotential bleibt mit wie auch ohne Fusionierung gleich.

Bei der Variante des Auszuges der GS „J. Gutenberg“ aus dem Stammgebäude in der Meseberger Str. 32 stünden die Räumlichkeiten der Grundschule der Gemeinschaftsschule in Gesamtheit zur Verfügung. Damit könnte die Kapazitätsgrenze der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ auf 756 SuS (84 SuS je Schuljahrgangsstufe) erhöht werden. Die Schule kann aufgrund der vorhandenen Raumkapazitäten maximal 3-zügig von Jahrgang 5 bis 13 geführt werden. Über eine Dreizügigkeit hinaus sind aufgrund der Raumkapazitäten und wegen der noch größeren Gefährdung anderer Schulstandorte, keine weiteren Möglichkeiten gegeben. Diese Variante wird nicht weiterverfolgt. 

Eine Garantie für die Stärkung der gymnasialen Oberstufe gibt es nicht. Maßgeblich ist die zukünftige Nachfrage der SuS nach dem höheren Schulabschluss Abitur und die Entwicklung am Arbeitsmarkt hinsichtlich des Fachkräftebedarfes.

Weiterhin ist das Anwahlverhalten der gymnasialen Oberstufe letztlich vom Schüler-/ Elternwillen abhängig.

Aufgrund der weiterhin erschöpften räumlichen Kapazität im Stammgebäude dieser Gemeinschaftsschule beantragte der Schulträger die Aufrechterhaltung der Außenstelle der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ im Objekt der Harnisch-Schule in Wolmirstedt. Das Landesschulamt genehmigte mit Schreiben vom 09.01.2020 die Aufrechterhaltung der Außenstelle letztmalig bis zum Ablauf dieses SJ (2019/20).

Mit Schreiben des Landesschulamtes vom 10.06.2020 wurde die Einrichtung einer befristeten Außenstelle für die SJ 2020/21 und 2021/22 genehmigt.

r die Zeit des Aufwuchses der gymnasialen Oberstufe genehmigte das Landesschulamt die Aufrechterhaltung der Außenstelle auf der Grundlage der Abbildung der gymnasialen Oberstufe innerhalb des Gesamtplanwerkes zur SEPL mit Bestätigungsschreiben vom 05.09.2022.

Bei einer nicht weiter aufwachsenden Oberstufe, besteht der erweiterte Raumbedarf lediglich noch für das SJ 2022/23 (11. 13. Schuljahrgangsstufe) und ggf. 2023/24 (13. Schuljahrgangsstufe).

Die Weiterführung der gymnasialen Oberstufe ist von der Erfüllung der geforderten Zieljahrgangsstärke abhängig. Der Schulträger wird die Schuljahrgangsstufen 11 bis 13 im Schulentwicklungsplan zum SJ 2023/24 nicht mehr abbilden. Die Schuljahrgangsstufe 13 läuft im SJ 2023/24 aus. In Folge dessen wäre die Außenstelle zum SJ 2024/25 aufzulösen.

Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationsvereinbarung ist am 15.11.2021 zwischen der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ und der IGS „W. Brandt“ geschlossen worden. Diese regelt, dass die IGS „W. Brandt“ bei Unterschreitung der Schülerzahl als Kooperationspartner im Sinne des § 11 Abs. 5 der SEPL-VO 2022 fungiert.

Das Landesschulamt hat mit Schreiben vom 02.12.2021 gegen diese Kooperationsvereinbarung keine Einwände erhoben.

Anfangsklassenbildung gymnasiale Oberstufe

Die Bildung von Anfangsklassen ist gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 SchulG LSA nur dann zulässig, wenn an der jeweiligen Schule durch die zum betreffenden Schuljahr neu aufzunehmenden Schüler*innen (ohne Wiederholer*innen) die erforderliche Mindestjahrgangsstärke erreicht wird. Maßgeblich ist die Zahl der Anmeldungen am Stichtag der Erhebung der ersten voraussichtlichen Klassen- und Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen, der im Zeitplan der Durchführung der Aufnahme an den Schulen durch die oberste Schulbehörde im Schulverwaltungsblatt für das LSA bekanntgemacht wurde.

Nach Rechtsauffassung des Landkreises Börde bestätigen die Schüleranmeldungen für das Folge-SJ zum Stichtag im April eines jeden SJ lediglich den zu diesem Zeitpunkt beabsichtigten Beschulungsgedanken, jedoch nicht den letztlichen Willen oder gar die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung. Das Vorliegen des erreichten erweiterten Realschulabschlusses erst begründet formell die Zulassung für eine Aufnahme in die 11. Schuljahrgangsstufe. Wobei letztlich der Wille häufig, wie seit dem SJ 2019/20 belegbar, sich nach dem Stichtag in Bezug auf die Beschulung an der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ ändert und die Schüler*innen einen anderen Bildungsgang wählen bzw. die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Mit der Erhebung der ersten voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an allgemeinbildenden Schulen für das jeweilige SJ (Stichtag April eines jeden Jahres) sind seitens des Schulleiters Herrn Jordan folgende Schülerzahlen angezeigt worden und werden nachfolgend den tatsächlichen Schülerzahlen lt. SJ-Anfangsstatistik eines jeden Jahres gegenübergestellt.

 

Schuljahr-gangs-stufen

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

April-Statistik vom 10.04.19

SJ-AnfStat vom 28.08.19

April-Statistik vom 22.04.20

SJ-AnfStat vom 09.09.20

April-Statistik vom 20.01.21

SJ-AnfStat  vom 15.09.21

April-Statistik vom 27.04.22

Nachfrage durch Schulträger beim Schulleiter am 22.08.22

11

69

45

52

30

55

53

63

39

12

 

 

44

43

30

27

53

52

13

 

 

 

 

43

42

28

28

Orange = Unterschreitung der geforderten Zieljahrgangsstärke (75) Rot = Unterschreitung der geforderten Mindestjahrgangsstärke (50)

 

Nach § 11 Abs. 4 SEPL-VO 2022 ist die Zieljahrgangsstärke in der Sekundarstufe II auf mind. 75 SuS festgesetzt. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge kann die Sekundarstufe II mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 SuS eingerichtet werden.

In der Einführungsphase (Schuljahrgangsstufe 11) und im ersten Jahr der Qualifikationsphase sollen mind. 75 SuS neu aufgenommen werden (§ 19 Abs. 3 SEPL-VO 2022). Diese Klassen können zur Sicherung der Daseinsvorsorge auch dann eingerichtet werden, wenn jeweils mind. 50 SuS in der Einführungsphase und dem ersten Jahr der Qualifikationsphase neu aufgenommen werden.

Die Anmeldungen liegen dem Schulleiter vor. Der Schulträger darf davon ausgehen, dass die Zugangsvoraussetzungen zuständigkeitshalber durch die Schule geprüft und die Anmeldezahlen aktualisiert werden.

Insbesondere die realisierbaren Übergänge zur Klasse 11 an der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ selbst, hätten dem Schulleiter spätestens mit Beendigung der mündlichen Prüfungen bekannt sein müssen.

Die Personensorgeberechtigten der SuS in den SJ-Stufen 11 und 12 im SJ 2022/23 sind durch den Schulleiter über die weitere Beschulung an der IGS „W. Brandt“ in Magdeburg rechtzeitig zum SJ-Halbjahr 2022/23 schriftlich zu unterrichten. 

Vertreter des Schulträgers (Dezernent II und Amtsleiterin Bildung) nahmen am 17.10.2022 an der Gesamtkonferenz der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ in Wolmirstedt teil und wiesen auf die Schülerzahlentwicklung in der Sekundarstufe II hin. Der Schulträger ist jedoch nicht weisungsbefugt.

Planungsziel:

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 11 Abs. 3 bis 5 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 3 der SEPL-VO 2022 ist der Schulstandort mittel- und langfristig als Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UmwVO bestandsgefährdet.

Aufgrund der Schülerzahlentwicklung in der Sekundarstufe II der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ in Wolmirstedt ist die Weiterführung der Schuljahrgangsstufen 11 bis 13 nicht gerechtfertigt. Aus diesem Grund wird die Sekundarstufe II dieser Gemeinschaftsschule ab SJ 2023/24 im Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde nicht mehr ausgewiesen. Die 13. Schuljahrgangsstufe wird im SJ 2023/24 lediglich auslaufend abgebildet. 

 

Kapitel 5 öffentliche Gymnasien

5.4 Gymnasium „Freiherr vom Stein“ in Weferlingen

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

Das Gymnasium in Weferlingen ist das einzige staatliche Gymnasium im nordwestlichen Schulnetz des Landkreises Börde.

Seit 2 Jahren lässt sich ein stärkeres Anwahlverhalten zum GYM in Weferlingen sowie der Rückgang einzelfallbezogener Schülerzuweisungen durch das Landesschulamt mit der Schuljahrgangsstufe 5 zum Gymnasium in Haldensleben feststellen.

Unter dieser Voraussetzung ist es dem Gymnasium in Weferlingen wieder möglich, die Mindestschülerzahl von 75 zum SJ 2025/26 in der Einführungsphase und ab SJ 2026/27 in der Qualifikationsphase (12) zu erreichen und langfristig beizubehalten.

Entsprechend der SEPL-VO 2022 wird die Mindestschulgröße für die Sekundarstufe I von 450 Schülern erreicht. Das Gymnasium wird mindestens dreizügig und ab dem SJ 2025/26 mit einer Mindestjahrgangsstärke von mind. 75 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse (5) geführt. Die Zieljahrgangsstärke in der Sekundarstufe II von 75 Schülern wird langfristig erreicht.

Auf der Grundlage der gegenwärtigen Entwicklung der Schülerzahlen und des Schuleinzugsbereiches ist dieser Schulstandort langfristig bestandsfähig.

Der Schulträger beabsichtigt die Absenkung der Mindestschülerzahlen für die Sekundarstufe II nach §§ 13 (4), 19 (2) Nr. 6. 19 (3) SEPL-VO 2022 wird mit Blick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge (Grundzentrum) unter Beifügung einer Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zur Betrachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 4 (2) SEPL-VO 2022 zum SJ 2022/23 zu beantragen.

 

 

Lt. Bestätigungsschreiben zum SEPL:

Die Anforderungen an die Mindestgröße der Sekundarstufe I gemäß § 13 Abs. 1 SEPL-VO 2022 werden mittelfristig erreicht. Die Zieljahrgangsstärke in der Sekundarstufe II wird mittelfristig unterschritten. Die Führung derselben in der Mindestjahrgangsstärke unterliegt einem Antragsverfahren. Der Planungsträger ist aufgefordert, bei der Genehmigungsbehörde den erforderlichen Antrag einzureichen und die dafür notwendigen Antragsunterlagen vorzulegen.

 

Sachstand bis 30.09.2022:

Anfangsklasse

Der Schulträger beantragte am 02.05.2022 zur Sicherung der Daseinsvorsorge für das Gymnasium „Freiherr vom Stein“ in Weferlingen die Einrichtung der Einführungsphase (10) und des 1. Jahrgangs der Qualifikationsphase (11) im Schuljahr 2022/23.

Mit Schreiben des Landesschulamtes vom 31.05.2022 wurde die Bildung der Anfangsklassen genehmigt.

Die Voraussetzungen § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 SEPL-VO 2022 für die Sekundarstufe I (Mindestschulgröße, Zügigkeit und Mindestjahrgangsstärke in den Anfangsklassen) werden mittel- und langfristig erfüllt. Die Zieljahrgangsstärke (75) für die Einführungsphase und im 1.Jahr der Qualifizierungsphase der Sekundarstufe II wird mittel- und langfristig unterschritten.

Planungsziel:

Der Neubau des Gymnasiums befindet sich in der Bauphase. Die Fertigstellung ist für März 2023 geplant (lt. Fördermittelbescheid Infrastrukturmittel) geplant. Weitere Umbaumaßnahmen im Altbau werden voraussichtlich im März 2023 erfolgen.

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 13 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 SEPL-VO 2022 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 6 S. 2 und Abs. 3 S. 2 SEPL-VO 2022 und des festgelegten Schuleinzugsbereiches ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

Der Schulträger hat die Einrichtung der Zweizügigkeit für das Gymnasium in Weferlingen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Grundzentrum) beim Landesschulamt gemäß § 6 Abs. 5 SchulG LSA, § 13 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 S. 2 SEPL-VO 2022 sowie §19 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 3 SEPL-VO 2022 beantragt.

 

Kapitel 6 öffentliche Förderschulen und Förderzentren

 

rderschulen für Geistigbehinderte

 

rderschulen für Geistigbehinderte waren bisher in 4 Stufen, Unterstufe (1-4), Mittelstufe (5-6), Oberstufe (7-9) und Berufsschulstufe (10-13), gegliedert.

 

Mit dem Runderlass des MK vom 01.06.2022 Unterrichtsorganisation für SuS mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Förderschulen, dieser wurde den Schulleitungen seitens des Landesschulamtes 1 Woche vor den Sommerferien vorgestellt, wurde der Wegfall der Oberstufe bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um eine Formalie. Die Lerngruppen der Oberstufe werden Bestandteil der Mittelstufe. Eine Umsetzung zum SJ 2022/23 war aufgrund der Kürze der Zeit unrealistisch. Die Förderschule in Wefensleben und Wolmirstedt haben die neue Regelung zum SJ 2022/23 jedoch bereits umsetzen können.

 

 

6.3 Förderschule für Geistigbehinderte „Schule am Mühlenberg“ in Hamersleben

und

6.4 Förderschule für Geistigbehinderte „Miteinander“ in Wefensleben

 

Planwerk SEPL 2022/23 ff. (Stand 22.11.2022):

Planungsziel: Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 15 Abs. 6 der SEPL-VO 2022 und des festgelegten Schuleinzugsbereiches ist der Schulstandort mittel- und langfristig bestandsfähig.

Der Landkreis als Bauherr beabsichtigt in Umsetzung des Ersatzneubaus die enge Zusammenarbeit mit den Fachbehörden/-institutionen, u.a.  Brandschutzbeauftragten, und dem Landesbehindertenbeauftragten. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird zur Sitzungsfolge des Kreistages (Bildungsausschuss 03.11.2021, Kreisausschuss 24.11.2021, Kreistag 01.12.2021) eingereicht.

Kreistagsbeschluss Nr. 0316/40/2021 vom 01.12.2021:

Der Kreistag beauftragte die Verwaltung:

  1. Das Verfahren zur Fusion der Förderschule für Geistigbehinderte in Wefensleben und Hamersleben mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Ersatzneubaus im Rahmen SEPL 2022ff. durchzuführen.
  2. Mit der Planung und Umsetzung des Ersatzneubaus der fusionierten FöS für Geistigbehinderte, einschl. Erwerb des Grundstücks am Standort Oschersleben, entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung in Abhängigkeit von der Akquise von Fördermitteln bzw. der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan des Landkreises Börde.
  3. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort wird nur dann erworben, wenn die baurechtliche Prüfung in allen Belangen abgeschlossen ist (positive Bauvoranfrage, rechtliche Würdigung in der Archäologie).
  4. mtliche Altliegenschaften werden im Nachgang an den freien Markt veräert. Die Erlöse der Altobjekte sollen in die Reinvestition fließen.
  5. Die Verwaltung soll für das Projekt mindestens in der Leistungsphase 2, maximal in der Leistungsphase 3, die architektonische/ ingenieurtechnische Planung beauftragen.

Sachstand 30.09.2022:

Der Landkreis Börde hält weiterhin daran fest, in Oschersleben zu bauen. Derzeit wird geprüft, das Grundstück als Bauland zu erklären. Erst dann kann dieses durch den Landkreis Börde erworben werden. Es ist davon auszugehen, dass 2023 die Leistungsphasen 1 bis 3 beplant werden können.

 

Kapitel 7 - Schulen in freier Trägerschaft

Keine Veränderungen

 

 

 

 

Kapitel 8 Satzungen und Vereinbarungen des Planungsträgers

 

Vierte Satzung zur Änderung der Schulbezirke-Satzung 

Die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem SJ 2019/20 vom 28.11.2018, in der Fassung vom 16.06.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 33/15. Jahrgang vom 30.06.2021, wird durch die Vierte Änderung dieser Satzung angepasst.

Gründe:

-          Namensänderung der Gemeinschaftsschule V“ in Oschersleben in Gemeinschaftsschule Am Diesterwegring in Oschersleben,

-          Beendigung des Umwandlungsprozesses von der Sekundarschule zur Gemeinschaftsschule durch vollständige Umwandlung in den Schuljahrgangsstufen 5 bis 10, daher sind diese Schulen nur noch als Schulform Gemeinschaftsschule in der Satzung enthalten,

-          Abbildung der Sekundarstufe II der Gemeinschaftsschule mit eigener gymnasialer Oberstufe im Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde ist aufgrund der wiederholten Unterschreitung der geforderten Mindestanforderungen gemäß § 11 Abs. 3 bis 5 sowie § 19 Abs. 2 Nr. 3 der SEPL-VO 2022 rechtfertigt keine Ausweisung innerhalb der Satzung wie auch im Schulentwicklungsplan; die Schuljahrgangsstufe 13 im SJ 2023/24 wird lediglich auslaufend im Schulentwicklungsplan abgebildet 

 

Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung

Der Landkreis ist nach § 71 (1) Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt Träger der Schülerbeförderung. Dem Träger der Schülerbeförderung obliegt die Regelung des Antragsverfahren und die Bestimmung der Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht greift.

Die Schülerbeförderungssatzung vom 01.08.2007 (Beschluss-Nr. 021/DI/2007) veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 25.07.2007/ Korrektur Nr. 4 vom 01.08.2011, wurde an die aktuelle Gesetzgebung angepasst. Zudem wurde die Satzung neu gegliedert und um Passagen gekürzt, die bereits aus einschlägigen Gesetzestexten hervorgehen und für das Antragsverfahren und die Anspruchsberechtigung keiner Wiedergabe in der Satzung bedürfen.  Zweck war, eine bessere Verständlichkeit zu erreichen.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Anpassungen:

 

Satzung

Regelungsinhalt

Anspruch auf Entlastung nach § 2 Abs. 2

Nach § 71 Abs. 4a sind Schüler der Jahrgänge 11 13 sowie von Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien, sofern nicht bereits von § 71 Abs. 2 erfasst, bei Benutzung ÖPNV von den Fahrkosten zu entlasten

 

Zumutbare Fahrzeiten nach § 4 Abs. 5

Verkürzung Fahrzeit im berufsbildenden Bereich von 120 Min. auf 90 Min. allgemeine Rechtsprechung

 

Antragsfrist/ Ausschlussfrist nach § 7

Anpassung an Gesetzesänderung Schulgesetz § 71 Abs. 2, Satz 6 und § 71 Abs. 4a, Satz 7

 

Die Gremien Kreiselternrat und Kreisschülerrat wurden mit Schreiben vom 20.04.2022 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angehört. Gleiches gilt für die BördeBus Verkehrsgesellschaft. Die Anhörung des Landesschulamtes erfolgte nicht, da der Landkreis Börde   im eigenen Wirkungskreis agiert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit der Stellungnahme bis zum 13.05.2022. Die Hinweise wurden ausgewertet sowie abgewogen und fanden teilweise in der Satzung Berücksichtigung.

Die Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung (Beschluss Nr. 0387/40/2022) wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 29.06.2022 beschlossen und wurde am 14.07.2022 im Internet und am 20.07.2022 im Amtsblatt Nr. 46/16. Jahrgang mit Wirkung zum 15.07.2022 veröffentlicht.

 

Anhang

 9 Zeichnerische Darstellung

Die Kreiskarte „Gemeinschaftsschulen SJ 2022/23“ wurde geändert. Die Änderung beschränkt sich auf die Legende/ Schulnamen. Aus V Oschersleben V wird V Am Diesterwegring Oschersleben.

 

Legende:

M   rdermittel

IGS   Integrierte Gesamtschule

7. RBP   Regionalisierte Bevölkerungsprognose)

SchulG LSA   Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

SJ   Schuljahr

SEPL   Schulentwicklungsplan

SEPL-VO 2022 Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022

SuS   Schülerinnen und Schüler

UmwVO  Umwandlungsverordnung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

derzeit nicht bezifferbar

Produkt:

21611 / 21911

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Fortführung des Produktiven Lernens (bisher über FöM)

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

  1. Rechtsgrundlagen
    1. Bestätigungsschreiben Landesschulamt vom 05.09.2022
    2. Bekanntmachung SEPL 2022/23 ff.
    3. SchulG LSA
    4. SEPL-VO 2022
    5. Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im SJ 2022/23 (RdErl. des MB vom 10.9.2021
    6. Schulbezirke-Satzung (i.d.F.d. Dritten Änderungssatzung)
    7. Beschlussausfertigung Schülerbeförderungssatzung 2022
    8. Schülerbeförderungssatzung 2022

 

  1. Schulen in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden

EG Sülzetal

2.1   Beschluss Nr. 006/2022 vom 06.04.2022 zur Schulbezirke-Satzung

2.2   Schulbezirke-Satzung vom 06.04.2022

2.3   Zustimmung Landesschulamt vom 24.06.2022 (SB-Satzung)

2.4   Grundschulverbund Beschluss Nr. 060/2022 vom 08.06.2022

2.5   Kenntnisnahme Landesschulamt vom 03.06.2022 (AnfKlBildg)

2.6   Stellungnahme Lehrerpersonalrat vom 09.11.2022

2.7   Ergebnis Anhörung zum Grundschulverbund des Planungsträgers

EG Wolmirstedt

     2.8 Beschlussvorlage mit Beratungsergebnis vom 02.12.2021

     2.9 Schulbezirkesatzung vom 03.12.2021

     2.10 Zustimmung LSchA vom 11.01.2022

EG Oebisfelde-Weferlingen

     2.11 Beschlussausfertigung 1.Änderung Schulbezirkesatzung vom 28.06.2022

     2.12 Erste Änderung Schulbezirkesatzung vom 28.06.2022

     2.13 Zustimmung LSchA vom 23.09.2022

 

  1. Sekundarschulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

Sekundarschule Ausleben

3.1   Schülerzahlentwicklung

Sekundarschule Calvörde

3.2   Schülerzahlentwicklung

3.3   Stellungnahme Kommunalaufsicht LVwA vom 08.11.2022

Sekundarschule Zielitz

3.4   Genehmigungsschreiben LSchA vom 23.05.2022 (Auslagerung)

 

  1. Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

Gemeinschaftsschule Am Diesterwegring in Oschersleben

4.1   Auslagerung - Kenntnisnahme Landesschulamt vom 22.07.2022

4.2   Beschlussausfertigung Namensgebung

4.3   Kenntnisnahme LSchA vom 10.05.2022

Gemeinschaftsschule lzetal in Langenweddingen

4.4   Schülerzahlentwicklung

4.5   Stellungnahme Kommunalaufsicht LVwA (wird nachgereicht)

Gemeinschaftsschule G.W. Leibniz“ in Wolmirstedt

4.6   Stellungnahme Schulleiter GemeinschaftsschuleG.W. Leibniz“ (Fortführung PL)

Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ in Wolmirstedt Außenstelle

4.7   Kooperationsvereinbarung vom 15.11.2021 (IGS)

4.8   Bestätigungsschreiben LSchA vom 02.12.2021

 

 

 

  1. Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Börde

Gymnasium Weferlingen

5.1   Anfangsklasse gym. Oberstufe

 

  1. rderschulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

rderschule GB Hamersleben und Wefensleben

6.1   Beschlussausfertigung 0316/40/2021 (Ersatzneubau)

 

  1. Zusammenfassung Schülerzahlen
    1. Grundschulen
    2. Sekundarschulen
    3. Gemeinschaftsschulen
    4. Gymnasien
    5. rderschulen

 

  1. Darstellung Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche bzw. Kapazitätsgrenzen

 

Kreiskarten SJ 2022/23

8.1   Schulbezirke Grundschulen

8.2   Schulbezirke Sekundarschulen

8.3   Schuleinzugsbereiche Gemeinschaftsschulen

8.4   Schuleinzugsbereiche Gymnasien

8.5   Schuleinzugsbereiche Förderschule LB

8.6   Schuleinzugsbereiche Förderschule GB

8.7   Schuleinzugsbereich Förderschule A

8.8   Übersicht der Umwandlung von Sekundarschule in Gemeinschaftsschule

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1 Bestätigungsschreiben SEPL LK BK (3735 KB)    
Anlage 2 2 1.2 Bekanntmachung (341 KB)    
Anlage 3 3 1.3 Schulgesetz Stand 07.2022 (709 KB)    
Anlage 4 4 1.4 SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a (1554 KB)    
Anlage 5 5 1.5 Terminplan SLE 2021-22 (132 KB)    
Anlage 6 6 1.6 Schulbezirke_-_Satzung_3._Änderung (189 KB)    
Anlage 7 7 1.7 Schülerbeförderungssatzung 2022 BA 0387-40-2022 (75 KB)    
Anlage 8 8 1.8 Schülerbeförderungssatzung 2022.docx (181 KB)    
Anlage 9 9 2.1-2.7 EG Sülzetal (1509 KB)    
Anlage 10 10 2.8 - 2.10 EG WMS (313 KB)    
Anlage 11 11 2.11-2.13 EG Oebisfelde-Weferlingen (466 KB)    
Anlage 12 12 3.1 SKS Ausleben SZF 2022 ff (380 KB)    
Anlage 13 13 3.2 SKS Calvörde SZF 2022 ff (381 KB)    
Anlage 14 14 3.3 SKS Calvörde StN LVwA 08.11.2022 (110 KB)    
Anlage 15 15 3.4 SKS Zielitz Genehmigung LSchA Auslagerung (60 KB)    
Anlage 16 16 4.1 GMS ADWR OC Auslagerung Standort (53 KB)    
Anlage 17 17 4.2 GMS ADWR OC BA+BV+Anhörung (4962 KB)    
Anlage 18 18 4.3 GMS ADWR OC Kenntnis LSchA Namensänderung (55 KB)    
Anlage 19 19 4.4 GMS Sülzetal SZF 2022 ff1 (379 KB)    
Anlage 20 20 4.6 GMS WMS Leibniz SL StN PL 18.10.2022 (533 KB)    
Anlage 21 21 4.7-4.8 GMS WMS Gutenberg (1266 KB)    
Anlage 22 22 5.1 GYM Weferlingen LSchA Genehmig AnfKl (67 KB)    
Anlage 23 23 6.1 FÖS GB OC BA0316-40-2021 Ersatzneubau (309 KB)    
Anlage 24 24 7.1 Schülerzahlen Grundschulen (1201 KB)    
Anlage 25 25 7.2 Schülerzahlen Sekundarschulen (207 KB)    
Anlage 26 26 7.3 Schülerzahlen Gemeinschaftsschulen (321 KB)    
Anlage 27 27 7.4 Schülerzahlen Gymnasien (248 KB)    
Anlage 28 28 7.5 Schülerzahlen Förderschulen (263 KB)    
Anlage 29 29 8.1-8.7 Kreiskarten SB+SEB (970 KB)    
Anlage 30 30 8.8. Umwandlung SkS in GMS (43 KB)