Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0438/51/2022  

 
 
Betreff: Sachstand zur Schulsozialarbeit und Umgang mit weiteren Anträgen zur Förderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
19.09.2022 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
MBl. LSA 2022-27 - RL ESF-Programm Schulerfolg sichern
Auswahl_Börde_SSA
Übersicht_Schulen mit Schulsozialarbeit

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

-          Entfällt -

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 Bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 wurden im Landkreis Börde insgesamt 39 Stellen für Schulsozialarbeit an den unterschiedlichen Schulformen im gesamten Kreisgebiet gefördert. Die Förderung von 31 Stellen, gemäßnigsteiner Schlüssel, wurde über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. zur Übergangsfinanzierung über das Land Sachsen-Anhalt realisiert, wohingegen acht Stellen an Grundschulen der Landkreis finanzierte.

 

Nachdem die Förderung der landkreiseigenen Stellen erneut bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 verlängert und die Übergangsfinanzierung durch das Land ursprünglich bis zum Schuljahr 2022/23 in Aussicht gestellt wurde, beschloss der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 02.06.2021 die Erstellung einer Bedarfsindikatorik für die Verteilung der finanziellen Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/ 2024.

 

Ziel hierbei war eine Bedarfsermittlung und planung der Schulsozialarbeit nach Einrichtungen und Sozialräumen für den künftigen Einsatz der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/24. So sollten die landkreiseigenen und die ESF-Stellen terminlich synchronisiert und nach Möglichkeit mit der in Aussicht gestellten Mittelerhöhung in ein gemeinsames Förderprogramm ESF+ überführt werden. Wider Erwarten wurde die Übergangsfinanzierung zum 31.07.2022 in dieser Form beendet und eine neue Förderperiode um ein Jahr verfrüht begonnen. Das Landesverwaltungsamt informierte im Dezember 2021 erstmals über die Verfahrensweise, zeitliche Kürzung und die erforderliche Neubeantragung mit Frist zum 15.02.2022.

 

Das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde entschied, gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, über die Förderung der eingereichten Projekte.

Obwohl der Landkreis erheblich an der Finanzierung beteiligt ist, konnte dieser lediglich eine Prioritätenliste einreichen, welche in die Entscheidung der Bewilligungsbehörde einging.

Über das Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF+-Programm "Schulerfolg sichern" vom 13. Juli 2022 24-51967 im MBl. 2022, 290 ff. vom 8. August 2022 bekannt gemacht.

 

Seit dem 01.08.2022 bis vorerst 31.07.2023 werden über das ESF+- und das initiierte Landesprogramm „Schulerfolg sichern“ 30 Stellen der Schulsozialarbeit, davon 29 x 1,0 VZÄ und 2 x 0,5 VZÄ, an verschiedenen Schulen im Landkreis Börde durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert. Die Stellenanzahl errechnete sich aus der Gesamtschülerzahl des Landkreises Börde, im Verhältnis zum gesamten Land Sachsen-Anhalt.

 

Im Vorgängerprogramm wurden bisher 31 Stellen finanziert. Um die entstandene Differenz der schülerzahlbezogenen Umverteilung zu kompensieren, stellt das Land Sachsen-Anhalt dem Landkreis Börde weitere, zusätzliche Fördermittel i. H. v. 120.000,00 EUR bereit. Mit der zusätzlichen finanziellen Unterstützung des Landkreises gelingt es, die bis dato nur anteilig mit 0,5 VZÄ finanzierten Stellen voll sowie eine weitere Vollzeitstelle zu fördern.

 

Des Weiteren gibt es im Landkreis Börde acht weitere Schulsozialarbeitsstellen an Grundschulen, welche seit 01.08.2021 bis 31.07.2023 durch Landes- und Landkreismittel gefördert werden.

 

Demnach konnten insgesamt 40 Stellen an Schulen finanziell gesichert werden. Die jeweiligen Träger der Schulsozialarbeit berichten, dass bisweilen einige Stellen, die von einer Förderung profitieren, noch unbesetzt sind.

 

Um die bildungsrelevanten Akteure des schulischen und außerschulischen Bereichs miteinander zu vernetzen, bedarf es weiterhin einer regionalen Netzwerkstelle. Diese ist im Landkreis Börde an den AWO Kreisverband Börde e.V. angegliedert, welche zu 60% vom Land Sachsen-Anhalt und zu 40% vom Landkreis Börde finanziert wird.

 

Ende September findet, im Beisein aller Träger der Schulsozialarbeit des Landkreises Börde, gemeinsam mit dem Jugendamt und der Landeskoordinierungsstelle KOST - DKJS ein Austauschtreffen statt. Hierbei werden offene Fragen zur Antragstellung, zum Juryverfahren, zu Konzepten und zur allgemeinen Umsetzung der Schulsozialarbeit besprochen.

 

 

Antrag der Verbandsgemeinde Westliche Börde:

 

Mit Datum vom 08.07.2022 beantragte die Verbandsgemeinde Westliche Börde die Förderung einer Schulsozialarbeitsstelle in der Grundschule Hamersleben. Die Schule ist derzeit auf drei unterschiedliche Standorte aufgeteilt. Die Gemeinde begründete den Antrag mit einer daraus resultierenden, schwierigen Lage, die pädagogischen Erwartungen vollumfänglich zu erfüllen. Die Lehrkräfte seien teilweise ohne Hilfskräfte allein in Klassen, weshalb diese, weitere Aufgaben wie bspw. die Essenausgabe, erfüllen müssten.

 

Der Landkreis Börde lehnte diesen Antrag mit folgender Begründung ab:

Schulsozialarbeit ist nicht dafür vorgesehen, schulorganisatorische Probleme aufzufangen. Schulsozialarbeit erfolgt in enger Kooperation von Schule und Jugendhilfe und ist ein Unterstützungs- und Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und Lehrkräfte. Förderschwerpunkt sind sozialpädagogische Projekte der bedarfsorientierten Schulsozialarbeit an Schulen aller Schulformen. Es geht insbesondere um den Ausgleich sozialer Benachteiligung und die Überwindung individueller Hindernisse. Zu den Angeboten und Unterstützungsleistungen gehören die Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler, aber auch sozialpädagogische Gruppenarbeit sowie offene Kontakt- und Freizeitangebote für alle Kinder und Jugendlichen.

 

Ferner ist die Antragsfrist des Landes Sachsen-Anhalts zur Förderung von Schulsozialar-beitsstellen die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 mit Datum vom 15. Februar 2022 verstri-chen. Alle Schulen des Landkreises Börde konnten, gemeinsam mit den jeweiligen Trägern, bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit wahrnehmen, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

 

Gemäß des Landes Sachsen-Anhalts sollen durch die o. a. zusätzlichen finanziellen Mittel des Landes Sachsen-Anhalts und des Landkreises Börde ausschließlich Stellen gefördert werden, die einen fristgerechten Antrag stellten und nicht mehr bei der Projektauswahl des Landes berücksichtigt werden konnten. Die aufgezeigten Bedarfe entsprachen ferner nicht den im ESF+-Programm dargelegten Förderkriterien, sondern traten im Ergebnis mangelnder Unterrichtsversorgung auf.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

-          Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“

-          Jury-auswahl der eingegangenen Projekte

-          Übersicht Schulen mit Schulsozialarbeit Landkreis Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MBl. LSA 2022-27 - RL ESF-Programm Schulerfolg sichern (1705 KB)    
Anlage 2 2 Auswahl_Börde_SSA (116 KB)    
Anlage 4 3 Übersicht_Schulen mit Schulsozialarbeit (196 KB)