Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0405/68/2022  

 
 
Betreff: Informationsvorlage zu Baumaßnahmen und Schulstandorten
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Lisko SLin Kaufmännisches Gebäudemanagement
Kambach Amtsleiter Gebäudemanagement
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Aufzug, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
21.06.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Anlagen:
Anlage1-040568.2022

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

 Sachstand des Amtes für Gebäudemanagement zu Baumaßnahmen und Schulstandorten

 

I. FTZ Haldensleben - Investitionsmaßnahmen 2022/2023 

 

Durch den Arbeitsausschuss (ASA) wurden Auflagen aufgrund einer Mängelliste der Arbeits-platzbegehung 2021 im Rettungsdienst aufgeführt, die mit den vorhandenen Räumlichkeiten nicht abgestellt werden können. Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter ist von 1996 bis heute deutlich gestiegen. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind nicht mehr ausreichend. Die erforderliche Schwarz-Weiß-Trennung kann nicht vollständig umgesetzt werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten entsprechen ebenfalls nicht mehr der DIN 13049. Mit der Erweiterung soll diesem Zustand abgeholfen werden. Zum anderen erfüllt die Kubatur der Garagen nicht mehr die technischen Anforderungen an die heutigen Rettungsfahrzeuge. Diese sind deutlich länger und passen nicht mehr in die vorhandenen Garagen. Auch sind die vorhandenen Sanitärbereiche nicht mehr ausreichend. Eine anteilige Refinanzierung durch den Kostenträger RD wird geprüft.

 

Im Rahmen des ersten Entwurfes sind folgende Teilbauabschnitte vorgesehen:

 

1. Die Nutzungsfläche der Rettungswache soll erweitert werden. Hierfür ist ein zweigeschossiger Anbau im Norden geplant. Es wird zusätzlicher Platz (ca. 64 m²) für den Aufenthalt sowie notwendige Umkleidemöglichkeiten geschaffen. Die voraussichtlichen Kosten für den Anbau liegen bei ca. 200.000 € brutto.

 

2. Eine Garage muss verlängert werden.

Hier kann im Zuge des Einbaues eines Schnelllauftors eine Alu-Glas-Konstruktion vorgesetzt werden. Diese würde dann bündig mit dem Eingangsbereich abschließen. Die Verlängerung der Garage inkl. der Erneuerung des Tores bedeuten Ausgaben von etwa 25.000 € brutto.

 

3.Zusätzlicher Flächenbedarf Amt 38 sowie Archiv für Amt 50

Ein zweigeschossiger Neubau (1.200 m³ umbauter Raum) in Verlängerung der Nord-Süd-Achse des FTZ-Gebäudes würde den Bedarf von 9 Doppelbüros, 1 Besprechungsraum für Amt 38, sowie den benötigten Archivraum für Amt 50 decken. Als Grundflächenbedarf für einen quaderförmigen Erweiterungsbau wurden 190 m² ermittelt. Die erforderliche Investiti-onssumme für diese Maßnahme beträgt ca. 1.000.000 € brutto.

 

In Summe ist derzeit von einer Gesamtinvestition von ca. 1.300.000 € auszugehen.

 

II. Stand GB Schulen Südbereich

 

Allgemein:

 

Wie bereits mehrfach berichtet, begründen sich die Handlungsbedarfe an den beiden derzeitigen FÖS GB-Standorten in Hamersleben und Wefensleben durch Berichte u.a. von der Me-dical  Airport Service  GmbH,  die im  Auftrag des  Landes die S chulen gemäß § 6 Arbeitssi-cherheitsgesetz begehen, aus Brandsicherheitsschauen und Stellungnahmen, u.a. des Lan-desbehindertenbeauftragten. Ergebnis der Berichte ist, dass beide Schulobjekte nicht ausge-legt sind für die Beschulung von geistig und körperlich behinderten Schülern und bezogen auf den Standort der FöS GB Hamersleben auch nicht für die Anzahl Schüler und Mitarbeiter. Die Räume sind teilweise zu klein und von den Zuschnitten nicht geeignet. Es fehlt die durchgängige Barrierefreiheit. Die Evakuierung im Brandfall ist problematisch anzusehen, trotz bestehender Fluchtwege. Am Standort der FöS GB Hamersleben fehlen weiterhin Fachunterrichts-räume (z. B. Werken). Zudem gibt es keinen größeren Raum, um als Schulgemeinschaft besondere Anlässe zu begehen. Die Räume der Schulleitung liegen im Dachgeschoss. Damit ist die Erreichbarkeit nur eingeschränkt gegeben. Die notwendigen Bewegungsflächen für die Arbeitsplätze werden nicht erfüllt. Das Raumklima ist nicht normgemäß. Die Kapazität zur Aufnahme von körperlich beeinträchtigten Schülern (Rollstuhlkinder) ist begrenzt (Empfehlung Medical Airport GmbH Service Beschulung von max. 2 Rollstuhlkinder). Derzeitig werden diese Schüler nur im Erdgeschoss betreut. Das Gebäude der FöS GB Wefensleben bietet hinsichtlich der Größe kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Die Lage des 2. Rettungsweges aus dem Obergeschoss heraus über das Dach ist kritisch einzustufen und verhindert die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen. Bäder und Küchenbereiche entsprechen teilweise nicht den Hygienevorschriften. Die durch die Schule genutzten Kellerräume sind nicht barrierefrei zu erreichen und auch aufgrund der zu geringen Deckenhöhen nicht für den Schulbetrieb zu nutzen. Die Flucht aus dem Obergeschoss ist im Brandfall nur über andere Räume mit Brandlasten möglich. Weiterhin besteht die Problematik der gefangenen Räume. Der Landkreis als Bauherr beabsichtigt in Umsetzung des Ersatzneubaus die enge Zusammenarbeit mit den Fachbehörden/-institutionen, u.a.  Brandschutzbeauftragten und dem Landesbehindertenbeauftragten.

 

Schülerzahlen:

 

r die beiden GB-Schulen sind hierzu in der Anlage die Zuarbeiten des Amtes für Bildung beigefügt.

 

Sachstand zum geplanten Neubau:

 

Der Antrag auf Vorbescheid gem. § 74 BauO LSA wurde beim Bauordnungsamt am 29.03.2022 gestellt. Der wie erwartete, aus planungsrechtlichen Gründen abgelehnte Vorbe-scheid liegt vom 14.06.2022 vor. Dem Ablehnungsbescheid sind keine Gründe zu entneh-men, die nach derzeitigem Stand z. B. aus denkmalschutzrechtlichen Gründen eine künftige Bebauung ausschließen würden. Zur Herstellung des erforderlichen Baurechtes wird der Landkreis sich weiterführend mit der Stadt Oschersleben abstimmen, um die erforderliche Bauleitplanung auf Grundlage eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages zu besprechen.

 

III. Sanierung der Sekundarschule Zielitz

 

Mit Beschlussvorlage 0195/40/2020 beauftragte der Kreistag den Landrat, die entsprechen-den Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und der VG Elbe-Heide auf Grund der notwendigen Umbau- und Sanie-rungsarbeiten i. H. v. ca. 5.088.000 Euro (Brutto) zu führen und dem Kreistag die abgestimm-te Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Verbandsgemeinde Elbe-Heide wurde am 26.05.2021 ein Vertragsentwurf unterbreitet. Vor dem Hintergrund des bis dahin noch nicht vorliegenden endgültigen Planungs- und Kostenstandes und der sich daraus ergebenen Notwendigkeit einer neuen Betrachtung der Kostenverteilung aufgrund von gemeinsamen Nutzungen wie z. B. Foyer, Aula, Außenanlagen, liegt derzeit noch kein endverhandelter Vertrag vor.

 

Im März wurde dem Landkreis die erste Kostenberechnung übergeben. Die zu erwartenden Investitionskosten wurden auf 9,65 Mio. € beziffert.  Nach abschließenden Gesprächen mit allen Planungsbeteiligten wurde dem Landkreis eine überarbeitete Kostenberechnung in Höhe von ca. 8,7 Mio. € übergeben. Die ausgewiesenen Kosten werden als realistisch eingeschätzt.

 

Die Erhöhung der Investitionskosten begründen sich durch:

 

  • allgemeine Baupreissteigerungen in Höhe von ca. 23 % (Entwicklung Baupreisindizes III. Q. 2020 115,1 zu I. Q.2022 138,1 lt. Stat. Bundesamt)

-          Mehrkosten: ca. 1.200.000 €

 

  • die Installation einer Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlage

-          Mehrkosten: ca. 1.000.000 €

-          r die Lüftungsanlage liegt der VG ein zeitlich befristeter Zuwendungsbescheid der BAFA in Höhe von 500.000 € vor.

 

  • Um eine maximal mögliche Förderung bei der KFW im Rahmen des Förderpro-gramms BEG-Kommunen zu erhalten, wurden verschiedene energetische Standards optimiert. Unter anderem muss eine PV- Anlage installiert werden. Auch sind Raff-storeanlagen für den sommerlichen Wärmeschutz erforderlich.

-          Mehrkosten ca. 200.000 €

 

Die VG hat mittlerweile einen Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 2,0 Mio. erhalten.

 

Insoweit stellt sich die Finanzierung der Baumaßnahme derzeit wie folgt dar:

 

- Gesamtkosten:  8.700.000,00 €

- Zuschüsse:  + 2.500.000,00 €

Eigenmittel/Kredit:  6.200.000,00 €

- vorgegebene Obergrenze: 5.088.000,00 €

Mehrkosten:   1.112.000,00 €.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Kreistag auf seiner Sitzung am 21.09.2022 die endverhan-delte Vereinbarung vorzulegen.

 

IV. Sekundarschule Calvörde

 

Die Gemeinde Calvörde ist Eigentümerin der Gebäude einschließlich Nebengebäude der in Schulträgerschaft des Landkreises Börde geführten Sekundarschule "Brüder Grimm".

 

In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Beeinträchtigungen des Schulbetriebs im Hauptgebäude. Im Kellergeschoss sind die Toilettenanlagen sowie der Hauswirtschaftraum verortet. Bei Starkregen kam es des Öfteren im Kellergeschoss zu Wassereintritten aus den verbauten Bodeneinläufe. Auch sind erhebliche Feuchteschäden aufgrund fehlender bzw. unzureichender Bauwerksabdichtung an den Außenwänden feststellbar. Desweitern steht die unzureichende Deckenhöhe im Kellergeschoss (2,40m) einer weiteren Nutzung des Kellergeschosses entgegen. Die Essensversorgung erfolgt derzeit in einem Nebengebäude dessen baulicher Zustand in keiner Weise den Anforderungen einer schulischen Mensa entspricht. Auf die teilweise unhaltbaren Zustände hat die Eltern -und Bürgerinitiative zum Erhalt der Calvörder Sekundarschule bereits mehrfach den Landrat angeschrieben und um Abhilfe gebeten.

 

Aufgrund der vorstehenden Sachverhalte wurden mit der Gemeinde Calvörde sowie Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Flechtingen diverse Abstimmungsgespräche geführt. Im Ergebnis wurde nachstehende Vorgehensweise festgelegt. Die Gemeinde beabsichtigt den Abriss des derzeitig als Speiseraum und Jugendclub genutzten Gebäudes. An dieser Stelle soll ein neues Mehrzweckgebäude errichtet werden, welches neben der Schulküche und der Mensa weiterhin Unterrichts- und Sanitärräume im Obergeschoss beinhaltet. Zur barrierefreien Erschließung wird ein Fahrstuhl eingebaut. Das Mehrzweckgebäude wird mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 470 m² errichtet. Der Planungs- und Bauzeitraum ist von Juni 2022 bis August 2024 vorgesehen. Die Parteien gehen derzeit von einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 2,0 Mio. € aus. Hinsichtlich der Refinanzierung und Bewirtschaftung hat der Landkreis der Gemeinde am 18.05.2022 ein Vertragsangebot unterbreitet. Sofern ein endverhandelter Vertrag vorliegt, ist dieser vor Unterzeichnung dem Referat 206 - Kommunalrecht des Landesverwaltungsamtes zur Prüfung zu übersenden. Wesentliche Vertragsbestandteile sind neben der Zahlung des Schuldendienstes durch den Landkreis die Ausschöpfung sämtlicher möglicher Förderungen von Zuwendungsgebern durch Antragstellung der Gemeinde, die unentgeltliche Nutzung außer der Zahlung der Betriebskosten sowie ein Sonderkündigungsrecht.

 

V.  Sachstand Nutzungsvertrag/Mietvertrag mit der Gemeinde Sülzetal

 

Der Landkreis (Amt für Bildung sowie Amt für Gebäudemanagement) hat per E-Mail die Ge-meinde Sülzetal u.a. am 18.10.2021, 09.11.2021, 25.11.2021 und 20.01.2022 kontaktiert. Hierbei geht es neben der immer noch ausstehenden Abrechnung für das Jahr 2020 um die durch die Gemeinde anvisierte Zuarbeit zu den künftig in einem langfristigen Nutzungsvertrag zu vereinbarenden Kostenpositionen. Hierzu wollte sich die Gemeinde mit der für sie tätigen Magdeburger Bau- und Schulservice GmbH abstimmen und die Unterlagen dann an den Landkreis weiterleiten. Der Landkreis nutzt die Schule aufgrund des zuletzt gültigen Vertrages, der am 31.07.2021 ausgelaufen ist, und leistet die in diesem Vertrag vereinbarten Ratenzahlungen weiter. Ein neuer Vertrag ist bisher nicht geschlossen. Der Landkreis vertritt hierzu die Rechtsauffassung, dass gemäß § 545 BGB sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter das Mietverhältnis nach Ablauf der Mietsache fortsetzt und der Vermieter seinen entgegenstehenden Willen nicht innerhalb 2 Wochen erklärt. Der Widerspruch ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, aus der sich eindeutig ergeben muss, dass der Erklärende mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit nicht einverstanden ist. Da eine entgegenstehende Willensäerung der Gemeinde nicht bekannt ist, gilt das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

VI. Vertrag - Mietwunsch Schulgrundstück Meseberger Str. 32 in WMS

 

Vor dem Hintergrund der Vorlage 0253/40/2021 nutzt der Landkreis weiterhin die im stadtei-genen Gebäude Meseberger Straße 32 für die Gemeinschaftsschule Johannes Gutenberg“ zur Verfügung stehenden Räume auf Grundlage der Vereinbarung aus dem Jahr 1996. Die weiteren Raumbedarfe werden durch die Nutzung des landkreiseigenen Gebäudes der ehemaligen "Ch.-W.-Harnisch-Schule" in der Straße der Deutschen Einheit 66 abgedeckt.

 

Die Stadt Wolmirstedt hat sich mit Schreiben vom 16.05.2022 an den Landkreis gewandt und begehrt den Abschluss eines Mietvertrages ab 01.01.2023. Vor dem Hintergrund der Kündi-gungsfrist bis zum 30.06. des Jahres lt. § 11 Abs. 2 der Vereinbarung tritt der Landkreis nunmehr in Vertragsverhandlungen mit der Stadt Wolmirstedt und wird dem Ausschuss den endverhandelten Mietvertragsentwurf vor Unterschrift vorlegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:  Anlage 1 - Schülerzahlen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1-040568.2022 (229 KB)