Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Gesamtkonzeption der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Börde“ gemäß Anlage I und die Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung gemäß Anlage II.
Sachdarstellung, Begründung: Im Rahmen der Umsetzung der Kinder- und Jugendförderung nach den §§ 11 – 14 SGB VIII im Landkreis Börde ist es erforderlich die aktuelle Jugendförderrichtlinie vom 01.01.2013 aufgrund der Reform des Achten Sozialgesetzbuches zu überarbeiten. Des Weiteren wurden, neben den gesetzlichen Änderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und neueste Kommentierungen zum SGB VIII bei der Erarbeitung der neuen Zielsetzungen beachtet sowie Projekte der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII mit aufgenommen.
Die neu erarbeitete Gesamtkonzeption der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Börde (Anlage I) setzt folgende Kernpunkte: 1.Die neu erarbeitete Konzeption ist für alle in der Kinder- und Jugendförderungstätigen Träger und Fachkräfte Grundlagenpapier.
2.Sie setzt Rahmenbedingungen fest und schafft allen in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Trägern und Fachkräften Orientierung.
3.Die neu in der Konzeption und Richtlinie geschaffene Struktur erhöht die Vergleichbarkeit und Standardisierung.
4.Die Konzeption und Richtlinie fördern aktiv die Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren der Kinder- und Jugendförderung sowie Schulsozialarbeit, um vorhandene Ressourcen zu bündeln und gemeinsame Projekte zu initiieren.
5.Die neu erarbeitete Richtlinie ist ständig im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Börde zu verstehen.
6.Bisherige Förderbereiche wurden in der neu erarbeiteten Richtlinie aktualisiert und zusammengefasst.
7.Neue Förderbereiche wurden aufgenommen.
Die Konzeption der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Börde ist in folgende Teilbereiche gegliedert:
- Teil A – Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Börde (§§ 11 – 14 SGB VIII)
- Teil B – Prinzipien der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Börde - Teil C – Qualitätskriterien für geförderte Fachkräfte der Kinder- und Jugendförderung nach den §§ 11 und 14 SBG VIII
Im Verlauf des Prozesses der Erstellung der Konzeption der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Börde sowie der Aktualisierung der Förderrichtlinie wurden die Arbeitsschritte und zugrundeliegenden gesetzlichen Änderungen sowie neuen Erkenntnisse in zwei Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung (UA-JHPL) erörtert, angepasst und durch das Gremium bestätigt.
Die Förderrichtlinie (Anlage II) beinhaltet nunmehr folgende Bereiche - die Nummerierung ist der Nummerierung der „Konzeption der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Börde“ (Anlage I) angepasst:
2.1) Kinder- und Jugendbildung 2.2) Freizeit und Erholung 2.3) Internationale Kinder- und Jugendarbeit 2.4) Jugendgruppenleiterausbildungen (Juleica) 2.5) Mobilitätskosten 2.6) Sachkosten 2.7) Personalkosten
3.) Jugendverbandsarbeit 4.) Jugendsozialarbeit
5.) Projekte der Schulsozialarbeit 6.) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Anlagen: - Anlage I „Konzeption der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Börde“ - Anlage II „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Börde“
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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