Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herrn Christian Wolff als Stellvertreter für Herrn Werner Müller in die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.
Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.
Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt neun Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2020: 170.567 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).
Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:
= aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA)
= aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter)
Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 wurde auf Vorschlag der Fraktion der SPD Herr Werner als Mitglied und Herr Hans-Eike Weitz als dessen Stellvertreter gewählt.
Herr Hans-Eike Weitz verstarb am 24.04.2022. Die Fraktion der SPD benannte nun Herrn Christian Wolff als neuen Stellvertreter für Herrn Werner Müller in der Regionalversammlung.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
§ 22 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LentwG LSA)
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