Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0401/BLR/2022  

 
 
Betreff: Neuwahl des Stellvertreters des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg" auf Vorschlag der Fraktion der SPD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
22.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0401/BLR/2022)
Anlagen:
LEntwG LSA § 22 Regionalversammlung und Verbandsvorsitz

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

Herrn Christian Wolff als Stellvertreter für Herrn Werner Müller

in die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.

 

Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.

 

Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt neun Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2020: 170.567 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).

 

Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:

 

= aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA)

 

= aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter)

 

  1. zwei Vertreter/innen („ein Viertel“) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden,
  2. vier Vertreter/innen und vier Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages.

 

Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 wurde auf Vorschlag der Fraktion der SPD Herr Werner als Mitglied und Herr Hans-Eike Weitz als dessen Stellvertreter gewählt.

 

Herr Hans-Eike Weitz verstarb am 24.04.2022. Die Fraktion der SPD benannte nun Herrn Christian Wolff als neuen Stellvertreter für Herrn Werner Müller in der Regionalversammlung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

§ 22 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LentwG LSA)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LEntwG LSA § 22 Regionalversammlung und Verbandsvorsitz (45 KB)