Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0394/BLR/2022  

 
 
Betreff: Zustimmung zu der Annahme und Verwendung der Spendengelder anlässlich des Geburtstages des Landrates im Jahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Baier amt. Dezernent 3
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
22.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0394/BLR/2022)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Annahme der Spendengelder, anlässlich des Geburtstages des Landrates im Jahr 2021, für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde zu und ermächtigt den Landrat die Mittel für Einzelprojekte eigenverantwortlich auszureichen.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Beamtinnen und Beamte haben jeden Anschein zu vermeiden, im Rahmen der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Gemäß § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) dürfen Beamtinnen und Beamte auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, Belohnungen und Geschenke in Bezug auf das Amt nur mit Zustimmung der zuständigen Dienst-behörde annehmen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt gemäß § 47 Absatz 1 Be-amtStG ein Dienstvergehen dar, welches dienst-, disziplinar- sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (§ 24 BeamtStG, § 47 Absatz 3 BeamtStG, § 48 BeamtStG, § 331 Strafgesetzbuch -StGB- und § 332 StGB).

Kommunale Wahlbeamte sind Beamte auf Zeit. Sie stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Für die Wahlbeamten gelten die Vorschriften für Beamte auf Lebenszeit entsprechend (§§ 4, 6 BeamtStG). Sie unterliegen demnach auch der beamtenrechtlichen Kernpflicht, sich mit vollem persönlichem Einsatz dem Beruf zu widmen und die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen (§ 34 BeamtStG). Auch das Verbot der Geschenkannahme gilt für Wahlbeamte auf Zeit ohne Einschränkungen.

Der Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen kann innerhalb bestimmter Grenzen zugestimmt werden. Das ergibt sich sowohl aus dem Dienstrecht (§ 42 Absatz 1 S. 1 Be-amtStG, § 54 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Land Sachsen-Anhalt - LBG LSA) wie aus dem Strafrecht (§§ 331 Absatz 3, 333 Absatz 3 StGB). Die Zustimmung muss grundsätzlich vorab erteilt werden.

Zuständig für die Zustimmung ist der Dienstvorgesetzte des Landrates somit der Kreistag des Landkreises Börde.

 

Die Zustimmung zur Annahme eines Vorteils darf nur erteilt werden, wenn nach Lage des Falles nicht zu befürchten ist, dass die Annahme eine objektive Amtsführung der Beamtinnen oder Beamten beeinträchtigt oder bei Dritten, die von der Zuwendung Kenntnis erlangen, den Eindruck einer Befangenheit entstehen lassen könnte. Die Zustimmung darf insbesondere nicht erteilt werden, wenn mit der Zuwendung von Seiten des zuwendenden Dritten erkennbar eine Beeinflussung des dienstlichen Handelns beabsichtigt ist oder in dieser Hinsicht Zweifel bestehen.

 

Mit Datum vom 01.07.2021 teilte der Landrat den Dezernenten, Amtsleitern und Einrichtungsleitern des Landkreises Börde und den hauptamtlichen Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises Börde, mit der Bitte um Weiterleitung an die ehrenamtlichen Bürgermeister mit, dass die Möglichkeit der persönlichen Geburtstagsgratulation für ihn am 06.07.2021 in Hundisburg besteht und formulierte die Bitte, ihn bei der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde finanziell zu unterstützen.

 

Zahlungen sind, wie der Anlage 1 zu entnehmen, eingegangen. Mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.055,00 Euro

 

Von den zugeflossenen Mitteln sind bisher 250,00 Euro an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Wanzleben e. V. als Zuschuss des Landrates für die Jugendarbeit im Rahmen der Weihnachtsspendensammlung 2021, welche erst im März 2022 stattfand, überwiesen worden. Eine Verwendung der Mittel soll bis zum September 2022 abgeschlossen sein. Der Kreistag des Landkreises Börde wird in seiner Sitzung am 21.09.2022 über die Verteilung der Mittel informiert.

 

Da bei der Lage des Falles nicht zu befürchten ist, dass die Annahme der Spendengelder für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde eine objektive Amtsführung des Landrates beeinträchtigt oder bei Dritten, die von der Zuwendung Kenntnis erlangen, den Eindruck einer Befangenheit entstehen lassen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreistag der Annahme und der Verwendung der eingegangenen Spendengelder für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde zustimmt.

 

Sofern keine Zustimmung erfolgt, werden die Mittel dem Haushalt des Landkreises Börde zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Spenden (nichtöffentlich)

Anlage 2 Zahlungsnachweis an das DRK Kreisverband Wanzleben e.v. (nichtöffentlich)