Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag des AWO-Kreisverbandes Börde e. V. aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
Herrn Enrico Viohl
zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses als Ersatz für Herrn Andreas Schmidtgen. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 48 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Der § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Mit Beschluss des Kreistages (0013/BLR/2019 vom 03.07.2019) wurden die sechs Mitglieder, auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt.
Herr Andreas Schmidtgen war bislang auf Vorschlag des AWO-Kreisverbandes Börde e. V. Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Durch sein Ausscheiden kann er den Sitz nicht mehr innehaben. Der AWO-Kreisverband Börde e. V. schlägt Herrn Enrico Viohl als neues stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 § 71 Sozialgesetzbuch Anlage 2 § 51 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt Anlage 3 § 5 Haupsatzung Landkreis Börde Anlage 4 § 3 Satzung des Jugendamtes
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||