Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Aktuell werden am Ohrewehr sowie am Pumpspeicherwerk Satuelle Baumaßnahmen durchgeführt (Plangenehmigung – „Ersatzneubau Pumpwerk und Ohrewehr Satuelle“ vom 21.08.2018). Dadurch ist die Entnahme aus Ohre und die damit verbundene Überleitung in den Wassergraben Richtung Colbitz eingeschränkt.
Das von Ihnen in den letzten Jahren beobachtete Trockenfallen des Wassergrabens, ist ausschließlich mit den geringen Niederschlägen und den damit einhergehenden geringen Abflüssen in der Ohre zu begründen. Die Entnahme aus der Ohre ist durch eine wasserrechtliche Erlaubnis reglementiert. In dieser ist als Bedingung für den Betrieb der Stauanlage und die Wasserentnahme aus der Ohre ein landwirtschaftlich notwendiger Mindestabfluss (MNQ) von 0,8 m³/s festgeschrieben. Bei Unterschreitung dieses Mindestabflusses ist die Entnahme einzustellen. Um die Sicherstellung der Trinkwassergewinnung gewährleisten zu können, wurden in den letzten beiden Jahren Ausnahmegenehmigungen für eine temporäre Entnahme aus der Ohre bis zu einem Abfluss von 0,6 m³/s als Grenzwert erteilt.
Allgemein ist der Abfluss in einem Fließgewässer stark jahreszeitlich abhängig und wird vor allem von äußeren Einflüssen wie Niederschläge/Trockenperioden beeinflusst. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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