Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis ist nach § 71 (1) Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt Träger der Schülerbeförderung.
Dem Träger der Schülerbeförderung obliegt die Regelung des Antragsverfahren und die Bestimmung der Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht greift.
Die aktuell gültige Satzung, vom 01.08.2007, wurde an die aktuelle Gesetzgebung angepasst. Zudem wurde die Satzung neu gegliedert und um Passagen gekürzt, die bereits aus einschlägigen Gesetzestexten hervorgehen und für das Antragsverfahren und die Anspruchsberechtigung keiner Wiedergabe in der Satzung bedürfen. Zweck war, eine bessere Verständlichkeit zu erreichen.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende Anpassungen:
Die Gremien Kreiselternrat und Kreisschülerrat wurden mit Schreiben vom 20.04.2022 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angehört. Gleiches gilt für die BördeBus Verkehrsgesellschaft. Die Beteiligten hatten Gelegenheit der Stellungnahme bis zum 13.05.2022. Die Hinweise wurden ausgewertet sowie abgewogen und fanden teilweise in der Satzung Berücksichtigung – siehe Anlage 3.
Im Weiteren sind die Änderungen der Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Lesefassung Anlage 2 – Synopse Anlage 3 – Auswertung Beteiligungsverfahren Anlage 4 – Auszüge aus Gesetzen
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