Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0387/40/2022  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 2
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
15.06.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Anhörung
22.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0387/40/2022)
Anlagen:
1_220512_Satzung Lesefassung Stand RA_KER_BördeBus1
2_20220512_Synopse Satzung SB Stand_RAüb.mi_BördeBus_KER1
3_1_20220420_Anschreiben Anhörung Satzung Schülerbeförderung_KER
3-2_20220511_Email KER_Übersendung STGN
3-3_20220511_STGN KER_Satzungsentwurf Schülerbeförderung
3-4_20220511_STGN_KER_Satzung Schülerbeförderung_Anlage_Synopse
3-5_20220517_STGN LK zu Hinweisen KER
3-6_20220512_Anlage AW_auf STGN_zu Hinweisen KER
3-7_20220420_Anschreiben Anhörung Satzung Schülerbeförderung_KSR
3-8_20220516_40.10_an_KSR_AW auf STGN zur Satzung
3-9_20220420_Anhörung BördeBus_Entwurf Satzung
3-10-20220510_STGN BördeBus zum Entwurf Satzung
3-11_20220517_Antwort auf STGN BördeBus
4_1_§_71_SchulG_ST_2018_jlr-SchulGST2018pP71
4_2_§ 34a StVZO
4_3_§ 22 BMG
4_4_§ 5 BRKG

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Landkreises Börde über die

Schülerbeförderung.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis ist nach § 71 (1) Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt Träger der Schülerbeförderung.

 

Dem Träger der Schülerbeförderung obliegt die Regelung des Antragsverfahren und die Bestimmung der Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht greift.

 

Die aktuell gültige Satzung, vom 01.08.2007, wurde an die aktuelle Gesetzgebung angepasst. Zudem wurde die Satzung neu gegliedert und um Passagen gekürzt, die bereits aus einschlägigen Gesetzestexten hervorgehen und für das Antragsverfahren und die Anspruchsberechtigung keiner Wiedergabe in der Satzung bedürfen.  Zweck war, eine bessere Verständlichkeit zu erreichen.

 

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Anpassungen:

 

Satzung

Regelungsinhalt

Anspruch auf Entlastung nach § 2 Abs. 2

Nach § 71 Abs. 4a sind Schüler der Jahrgänge          11 13 sowie von Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien, sofern nicht bereits von § 71 Abs. 2 erfasst,  bei Benutzung ÖPNV von den Fahrkosten zu entlasten

Zumutbare Fahrzeiten nach § 4 Abs. 5

Verkürzung Fahrzeit im berufsbildenden Bereich von 120 Min. auf 90 Min. allgemeine Rechtsprechung

Antragsfrist/Ausschlussfrist nach § 7

Anpassung an Gesetzesänderung Schulgesetz § 71 Abs. 2, Satz 6 und § 71 Abs. 4a, Satz 7

 

Die Gremien Kreiselternrat und Kreisschülerrat wurden mit Schreiben vom 20.04.2022 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angehört. Gleiches gilt für die

rdeBus Verkehrsgesellschaft. Die Beteiligten hatten Gelegenheit der Stellungnahme bis zum 13.05.2022. Die Hinweise wurden ausgewertet sowie abgewogen und fanden teilweise in der Satzung Berücksichtigung siehe Anlage 3.

 

Im Weiteren sind die Änderungen der Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

24111

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Lesefassung

Anlage 2 Synopse

Anlage 3 Auswertung Beteiligungsverfahren

Anlage 4 Auszüge aus Gesetzen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_220512_Satzung Lesefassung Stand RA_KER_BördeBus1 (384 KB)    
Anlage 2 2 2_20220512_Synopse Satzung SB Stand_RAüb.mi_BördeBus_KER1 (490 KB)    
Anlage 3 3 3_1_20220420_Anschreiben Anhörung Satzung Schülerbeförderung_KER (136 KB)    
Anlage 4 4 3-2_20220511_Email KER_Übersendung STGN (69 KB)    
Anlage 5 5 3-3_20220511_STGN KER_Satzungsentwurf Schülerbeförderung (75 KB)    
Anlage 6 6 3-4_20220511_STGN_KER_Satzung Schülerbeförderung_Anlage_Synopse (13523 KB)    
Anlage 7 7 3-5_20220517_STGN LK zu Hinweisen KER (98 KB)    
Anlage 8 8 3-6_20220512_Anlage AW_auf STGN_zu Hinweisen KER (295 KB)    
Anlage 9 9 3-7_20220420_Anschreiben Anhörung Satzung Schülerbeförderung_KSR (141 KB)    
Anlage 10 10 3-8_20220516_40.10_an_KSR_AW auf STGN zur Satzung (116 KB)    
Anlage 11 11 3-9_20220420_Anhörung BördeBus_Entwurf Satzung (82 KB)    
Anlage 12 12 3-10-20220510_STGN BördeBus zum Entwurf Satzung (454 KB)    
Anlage 13 13 3-11_20220517_Antwort auf STGN BördeBus (786 KB)    
Anlage 14 14 4_1_§_71_SchulG_ST_2018_jlr-SchulGST2018pP71 (92 KB)    
Anlage 15 15 4_2_§ 34a StVZO (129 KB)    
Anlage 16 16 4_3_§ 22 BMG (128 KB)    
Anlage 17 17 4_4_§ 5 BRKG (132 KB)