Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
-entällt-
Der Ausschuss für Wirtschaft/Bau/Umwelt nimmt die Information über den aktuellen Stand des Radwegeausbaus an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten auf Grundlage der Evaluierung des Radwegekonzeptes Landkreis Börde (aus Juni 2021) zur Kenntnis. Sachdarstellung, Begründung:
Zielstellung In der ordentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde am 16.06.2021 wurde die Beschlussfassung der Vorlage Nr.: 0266/61/2021 zum Beschluss erhoben. Der Beschluss umfasst die folgenden Punkte: „ …
2. Der Kreistag beschloss weiterhin die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stadt-Land“ (Regelfördersatz 90 Prozent) für die Kreisstraßenbegleiten- den Radwege, welche anhand ihrer durchschnittlichen Verkehrsbelastungen von mehr als 2.500 Kfz/Tag als selbstständige Verkehrsanlage geführt werden müssen:
a) Radweg K1170 Glindenberg-Schiffshebewerk Magdeburg Rothensee: Alltagsradverkehr/überregionale Bedeutung, 1,30 km
b) Radweg K1106 Wedringen-Hillersleben 2: Alltagsradverkehr/Lückenschluss, 0,75 km
c) Radweg K1162 Meseberg-Hillersleben: Alltagsradverkehr/Lückenschluss, 1,85 km
d) Radweg K1364 Hornhausen-Einnahme: Alltagsradverkehr/Lückenschluss, 1,40 km
3. Der Kreistag empfohl für den weiteren Kreisstraßenbegleitenden Radwegeausbau eine Orientierung an den aktuellen, durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen der jeweiligen Kreisstraßen
4. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung, die Ausstattung der Schulen mit fahrradabstellanlagen, insbesondere „Felgenfressern“ zu prüfen und die Ergebnisse dem Kreistag vorzulegen
5. Der Kreistag beschloss außerdem, dass für Schulen, die es wünschen, ein Lastenfahrrad aus dem Programm angeschafft wird. Dies kann sowohl für pädagogische zwecke, als auch für die Logistik der Schule eingesetzt werden. Wenn Kostenzwänge dies erfordern, ist eine Bewerbungsphase der Schulen vorzuschalten. …“
Die durch den Kreistag beschlossene Stelle der Radverkehrskoordination des Landkreises Börde konnte mit Frau Marlen Lekschas besetzt werden. Frau Lekschas ist seit dem 01.11.2022 im Amt für Kreisplanung als Koordinatorin für den Radverkehr tätig. Die ersten Monate nutzte sie zur intensiven Einarbeitung in die Thematik. Der erste Kontakt mit den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises wurde durch die Gründung der Arbeitsgemeinschaft “Radverkehr“ Landkreis Börde im März 2022 geknüpft. Mit einzelnen Multiplikatoren der jeweiligen Gemeinden soll das Thema Radverkehr und Radverkehrsnetz ausgebaut und belebt werden. Ein aktiver Informationsaustausch untereinander, landkreisübergreifend und auf Landesebene sollen die Themen der AG begleiten und Synergieeffekte schaffen. Ein nächstes Treffen ist Anfang September in Aussicht.
Das Amt für Kreisplanung, gezielt die Radverkehrskoordination, steht im engen Kontakt mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID). Das Ministerium erarbeitet derzeit ein neues „Amtliches Landes Radverkehrsinfrastruktur Information System“ (ALRIS), an welchem der Landkreis Börde mitwirkt. Die für April 2022 geplante Einführung verzögert sich aufgrund von Klärungen zum Datenschutz seitens des MID.
Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt“ (AGFK LSA) unterstützt die interkommunale Vernetzung des Landkreis Börde. Die Mitgliedschaft des Landkreises in die AGFK LSA wurde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE (Nr.: 0188/Lin/2020) vom 19.10.2020 beschlossen.
Als Handlungsschwerpunkte für die Radverkehrskoordination im laufenden Jahr steht die stetige Evaluierung des „Radverkehrskonzeptes des Landkreises Börde“ neben der Etablierung von 3 gesetzten Meilensteinen:
Der erste Schritt zur Vernetzung landkreisangehöriger Kommunen konnte mit der AG “Radverkehr“ gemacht werden. Einzelgespräche mit den einzelnen Gemeinden zu Vorhaben des Radverkehrs, wurden bereits geführt und stehen in der zeitigen Planung. Darüber hinaus sind Gespräche mit Interessenvertretungen, Tourismusverbänden und Bürgern geführt wurden. Ein erster landkreisübergreifender Erfahrungsaustausch zum Thema Radverkehr konnte mit Besuch im Landkreis Stendal stattfinden. Ein Gespräch mit den Radverkehrsverantwortlichen im Landkreis Harz sind der KW 21 geplant. Mit den Landkreisen Jerichower Land, Salzlandkreis, Landkreis Helmstedt sowie Salzlandkreis finden zeitnah Terminabstimmungen statt.
Schwerpunkte / aktueller Bearbeitungsstand
Zu Beschluss Punkt 1, Punkt 2 und Punkt 3 Gemäß Auskunft des Amtes für Straßenbau und –unterhaltung vom 13.05.2022: Vor Beginn der Planungen sind zum Bau der vier straßenbegleitenden Radwege die notwendigen Bauerlaubnisverträge mit den Grundstückseigentümern abzuschließen. Dieser Vorgang ist unumgänglich um die Genehmigungs- und Zustimmungsfähigkeit der neuen Radwege schon im Vorfeld zu eruieren. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass bei keinem geplanten Radweg die Zustimmung der Grundstückseigentümer zum Grundstücksverkauf vollumfänglich erzielt werden kann. Folglich wurde bisher auch noch keine Planung veranlasst, da dies zum einen nur eine Vorratsplanung darstellen würde, welche nicht aussagekräftig ist. Zum anderen liegt bisher keine haushaltsrechtliche Grundlage zur Ausschreibung der Planungsleistung vor. Da absehbar ist, dass die Voraussetzungen für das aktuelle Förderprogramm nicht mehr erfüllt werden können, wurden für das Haushaltsjahr 2022/2023 keine Mittel zum Radwegeneubau eingeplant. Diese Berücksichtigung ist erst für das nächste Haushaltsjahr 2023/2024 vorgesehen.
Die Tabelle 1 gibt einen Gesamtüberblick der vier evaluierten Radwege mit den aktuell vorliegenden Verkehrszählungen.
Tabelle 1: Priorisierte Vorhaben zum Radwegeneubau
Die nachstehende Tabelle 2 zeigt den aktuellen Stand zum Verfahren des Grunderwerbs an den einzelnen Kreisstraßen. Im nachfolgenden Verlauf der Tabelle ist der Stand zum Grunderwerb grafisch dargestellt.
Tabelle 2: aktueller Bearbeitungsstand Grunderwerb
Diagramm 1: grafische Darstellung Stand Grunderwerb K1162
Diagramm 2: grafische Darstellung Stand Grunderwerb K 1170 Diagramm 3: grafische Darstellung Stand Grunderwerb K 1364
Die Auswertung macht deutlich, dass sich der Erwerb der benötigten Grundstücke als schwierig herausstellt. Dieser grundlegende Aspekt ist bereits in der Beschlussvorlage Nr. 0266/61/2021 vom 04.05.2021 unter dem Punkt Sachdarstellung, Begründung – Hinweise zur Umsetzung erläutert: “Erfahrungsgemäß wird darauf hingewiesen, dass der Grunderwerb von Flurstücken für den Radwegebau durch die betroffenen Kommunen zu begleiten ist (territoriale Zuständigkeit und vorhandene Kontakte zu Eigentümern/Pächtern/Bewirtschaftern) bzw. der Grunderwerb im Rahmen von Planfeststellungs- / Flurneuordnungsverfahren gesichert wird. Für den Landkreis erweist sich der Grunderwerb oft sehr schwierig und langwierig bzw. nicht realisierbar, da hier eine gewisse Distanz zu anderen Institutionen besteht. Anmerkend zum Grunderwerb ist abschließend zu berücksichtigen, dass hier nicht nur der Grunderwerb für den Bau des Radweges zu berücksichtigen ist, sondern auch der Grunderwerb oder eine Baulasteintragung für die notwendigen Ersatz- und Ausgleichspflanzungen“.
Um die Planung der vier Radwege weiter zu führen, wird seitens der Radverkehrskoordination des Landkreises Börde der aktive Austausch mit den betroffenen Gemeinden favorisiert. Gemeinsam gilt es nach Anhaltspunkten zum erfolgreichen Grunderwerb der Grundstücke zu suchen und diese zu nutzen. Die Kooperation mit dem zuständigen Amt für Straßenbau und –unterhaltung ist dabei berücksichtigt.
Zu Beschluss Punkt 4 Nach Auskunft des Amtes für Gebäudemanagement wurden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 keine Mittel zur Ausstattung mit neuen Fahrradabstellanlagen an Schulen vorgesehen. Grundsätzlich sind aber alle Schulen mit Fahrradabstellanlagen ausgestattet. Im Rahmen von Umgestaltungen sowie Erneuerungen der Außenanlagen werden diese grundsätzlich mit erneuert.
Zu Beschluss Punkt 5 Nach Auskunft des Amtes für Bildung des Landkreises Börde konnte der Beschluss nicht umgesetzt werden. Das Förderprogramm war zum Zeitpunkt der Bedarfsabfrage an den Schulen bereits ausgeschöpft. Haushaltseigene Mittel standen ebenfalls nicht zur Verfügung. Das gegenwärtige Interesse an einer Lastenradnutzung an den Schulen erwies sich verhalten. Das Projekt wurde nicht weiterverfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Kartografische Darstellung: Geplante (vier evaluierte) Radwege (Stand: 27.04.2022)
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