Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gem. § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Jahresabschluss innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Haushaltsjahres aufzustellen.
Eine termingerechte Aufstellung des Jahresabschlusses konnte für das Jahr 2018 nicht erfol-gen. Mit der Einführung der kommunalen Doppik zum 01.01.2013 beim Landkreis Börde war erstmalig eine Eröffnungsbilanz und darauf aufbauend die Jahresabschlüsse für die folgenden Haushaltsjahre zu erstellen. Zwischenzeitlich liegen die bestätigte Eröffnungsbilanz und die bestätigten Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2016 vor.
Die Jahresrechnung 2018 wurde am 14.12.2021 aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte im Zeitraum 09.12.2021 bis 03.03.2022 mit Unterbrechungen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde mit Datum vom 04.03.2022 vorgelegt.
Die Jahresrechnung ist mit dem Prüfbericht und der Stellungnahme dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der Bestätigung des Jahresabschlusses entscheidet der Kreistag gleichzeitig über die Entlastung des Landrates.
Der Jahresabschluss 2018 weist ein ordentliches Ergebnis von 4.333.442,79 EUR aus. Das Ergebnis wird auf die Folgejahre vorgetragen.
Der Jahresabschluss besteht nach § 118 Abs. 2 KVG LSA aus:
Gem. Abs. 3 ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht, der als Anlage beizufügen ist, zu erläutern. Weiterhin sind nach Abs. 4 folgende weitere Anlagen beizufügen:
Der Jahresabschluss besteht nach § 118 (2) KVG LSA aus:
Gem. Abs. 3 ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht, der als Anlage beizufügen ist, zu erläutern. Weiterhin sind nach Abs. 4 folgende weitere Anlagen beizufügen:
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1.1. Ergebnisrechnung 1.2. Finanzrechnung 1.3. Vermögensrechnung (Bilanz) 1.4. Anhang 1.5. Rechenschaftsbericht 1.6. Anlagenübersicht 1.7. Forderungsübersicht 1.8. Verbindlichkeitenübersicht 1.9. Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen 1.10. Übersicht über die zu übertragenen Verpflichtungsermächtigungen
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