Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0379/20/2022  

 
 
Betreff: Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
21.06.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
22.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.06.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0379/20/2022)
Anlagen:
Anlage 1 Deckblatt Jahresrechnung 2017
Anlage 1.1 Ergebnisrechnung
Anlage 1.2 Finanzrechnung
Anlage 1.3 Vermögensrechnung Bilanz
Anlage 1.4 Anhang
Anlage 1.5 Rechenschaftsbericht 2017.docx
Anlage 1.6 Anlagenübersicht
Anlage 1.7 Forderungsübersicht
Anlage 1.8 Verbindlichkeitenübersicht
Anlage 1.9 Ermächtigungsübertragungen
Anlage 1.10 Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 3 Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Jahresrechnung 2017 des Landkreises Börde und erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsjahres 2017.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gem. § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Jahresabschluss innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Eine termingerechte Aufstellung des Jahresabschlusses konnte für das Jahr 2017 nicht erfolgen. Mit der Einführung der kommunalen Doppik zum 01.01.2013 beim Landkreis Börde war erstmalig eine Eröffnungsbilanz und darauf aufbauend die Jahresabschlüsse für die folgenden Haushaltsjahre zu erstellen. Zwischenzeitlich liegen die bestätigte Eröffnungsbilanz und die bestätigten Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2016 vor.

 

Die Jahresrechnung 2017 wurde am 25.05.2021 aufgestellt und im Anschluss dem Rechnungsprüfungsamt zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte im Zeitraum 01.09.2021 bis 14.12.2021 mit Unterbrechungen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vom 08.02.2022 wurde am 22.03.2022 vorgelegt.

 

Die Jahresrechnung ist mit dem Prüfbericht und der Stellungnahme dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der Bestätigung des Jahresabschlusses entscheidet der Kreistag gleichzeitig über die Entlastung des Landrates.

 

Der Jahresabschluss 2017 weist ein ordentliches Ergebnis von 6.858.999,34 EUR aus. Das Ergebnis wird nach § 23 Abs. 3 KomHVO zum Ausgleich des ausgewiesenen Fehlbetrages der Vorjahre in Höhe von ./. 936.054,96 EUR eingesetzt.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 118 Abs. 2 KVG LSA aus:

 

  1. einer Ergebnisrechnung
  2. einer Finanzrechnung
  3. einer Vermögensrechnung
  4. einem Anhang

 

Gem. Abs. 3 ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht, der als Anlage beizufügen ist, zu erläutern. Weiterhin sind nach Abs. 4 folgende weitere Anlagen beizufügen: 

 

  1. Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht

 

  1. Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen sowie über die zu übertragenen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 118 (2) KVG LSA aus:

 

  1. einer Ergebnisrechnung
  2. einer Finanzrechnung
  3. einer Vermögensrechnung (Bilanz)
  4. einem Anhang.

 

Gem. Abs. 3 ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht, der als Anlage beizufügen ist, zu erläutern. Weiterhin sind nach Abs. 4 folgende weitere Anlagen beizufügen:

 

  1. Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht
  2. Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen sowie über die zu übertragenen Verpflichtungsermächtigungen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

1. Jahresrechnung 2017

1.1   Ergebnisrechnung

1.2   Finanzrechnung

1.3   Vermögensrechnung (Bilanz)

1.4   Anhang

1.5   Rechenschaftsbericht

1.6   Anlagenübersicht

1.7   Forderungsübersicht

1.8   Verbindlichkeitenübersicht

1.9   Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen

1.10 Übersicht über die zu übertragenen Verpflichtungsermächtigungen

 

2.  Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlus
     ses 2017

 

3.  Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Deckblatt Jahresrechnung 2017 (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1.1 Ergebnisrechnung (26 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1.2 Finanzrechnung (34 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 1.3 Vermögensrechnung Bilanz (74 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 1.4 Anhang (3648 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 1.5 Rechenschaftsbericht 2017.docx (856 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 1.6 Anlagenübersicht (90 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 1.7 Forderungsübersicht (12 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 1.8 Verbindlichkeitenübersicht (15 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 1.9 Ermächtigungsübertragungen (140 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 1.10 Verpflichtungsermächtigungen (19 KB)    
Anlage 12 12 Anlage 2 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (4625 KB)    
Anlage 13 13 Anlage 3 Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht (240 KB)