Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0369/40/2022  

 
 
Betreff: Sachstand beabsichtigter Maßnahmen im Objekt der Förderschule für Lernbehinderte Johann-Heinrich-Pestalozzi (FöS LB) Haldensleben mit Darstellung der Auswirkungen auf die Musikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Michl Amtierende Amtsleiterin
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Informationspflicht
20.04.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch Herrn Czernitzki, Fraktion Die Linke, wurde beantragt auf der nächsten Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur und Soziales den Sachstand über die baulichen Planungen im Objekt der Förderschule für Lernbehinderte, in dem auch für die Musikschule Räume vorgehalten werden, zu informieren.

 

Historie:

Mit Schreiben vom 20.08.2019 meldete Frau Zessin-Petschull, Schulleiterin der Förderschule für Lernbehinderte zusätzlichen Raumbedarf aufgrund stetig steigender Schülerzahlen an. Die Schülerzahlentwicklung hat zur Folge, dass spätestens zum Schuljahr 2022/23 die Anzahl von 13 auf 16 Klassen steigt. Für die Unterrichtung von 16 Klassen mangelt es an zwei Unterrichtsräumen.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen wurde durch die Schulentwicklungsplanung bestätigt. Das Landesschulamt nahm ebenfalls Stellung und bestätigte den Bedarf an zwei zusätzlichen Räumen.

 

Im Schulgebäude befinden sich neben den Unterrichtsräumen der FöS LB auch 

8 Musikschulräume. Diese wurden ca. 2013 aus dem Umbau von 2 Allgemeinen Unterrichtsräumen gewonnen. Aufgrund des Vorrangs der integrativen Beschulung von Fördersclern an Regelschulen führten die Förderschulen keine Grundstufe (Klassen 1- 4) mehr. Das Schulobjekt bot daher freie Kapazitäten, so dass die Musikschule einzog. Die Bildungspolitik änderte sich, in 2018 wurden Förderschulen als gleichberechtigte Schulen neben dem Regelschulsystem ausgerufen. In der Folge konnten Eltern bereits ab der ersten Klasse eine Förderschule anwählen. Zudem sind in den Jahrgangsstufen 7 und 8 eine Erhöhung der Anzahl Schulformwechsler zu verzeichnen. In der Folge stiegen die Schülerzahlen und Anzahl Klassen gegenüber 2013 wieder an. Im Ergebnis ergibt sich der zusätzliche Raumbedarf für die Förderschule.

 

Sachstand:

In mehreren Gesprächen seit 2019 wurden zwischen Vertretern der Verwaltung und den beiden Schulleitungen die Situation sowie Varianten zur Lösung des Raumproblems erörtert und abgewogen. Immer auch mit dem Wissen um die Pflichtaufgabe des Schulträgers gemäß § 63 Abs. 1 Schulgesetz Land-Sachsen-Anhalt Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten. Aber auch mit dem Anspruch die Musikschullandschaft im Landkreis zu erhalten.

 

Eine Variante zielte auf den Ausbau des Dachgeschosses ab. Diese Variante musste aus baurechtlichen (Statik), wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen verworfen werden.

 

Eine Auslagerung von Klassen der Förderschule an andere Schulstandorte in Haldensleben ist aus schulorganisatorischer Sicht und dem Umstand der nicht auskömmlichen Unterrichtsversorgung nicht vertretbar. Die Auslagerung von Klassen bedarf zudem der Genehmigung durch die Schulbehörde. Die Auslagerung muss begründet und zeitlich befristet sein. Mit dem Wissen um Räume im Objekt, die "fremdgenutzt" werden, wäre eine Auslagerung nicht zu argumentieren.

 

Auch eine Teilauslagerung des Musikschulunterrichts kam nicht in Betracht, da kurze Wege zwischen Hauptfachunterricht, Theorie und Ensemblespiel erforderlich sind.

 

Im Ergebnis der Abwägung aller Varianten wurde entschieden 4 Musikschulräume zu

2 Allgemeinen Unterrichtsräumen zurückzubauen. Die Maßnahme wurde vor Ort mit allen Beteiligten besprochen. Die Musikschule war um Stellungnahme gebeten worden, auf welcher Etage der Rückbau der Räume erfolgen soll. Eine Rückäerung erfolgte nicht. Die Schulleitung der FöS LB hat von Anfang an die weitere Nutzung der neu zu schaffenden Unterrichtsräume zugesichert. Darüber hinaus wurde auch die Mitnutzung des Musikschulraumes der Förderschule sowie 3 weiterer Allgemeine Unterrichtsräume sowie eines Vorbereitungsraumes angeboten.

 

Selbstverständlich verbleiben die Instrumente, wie Flügel und Klaviere, in den bisherigen Unterrichtsräumen; da diese Räume als Fachunterrichtsräume geführt werden, erfolgt der Zugang für Schüler auch nur unter Aufsicht.

 

Der Landkreis verfolgt gegenwärtig das Ziel, die Kooperation beider Schulen fortzuführen. Im Ergebnis stehen der Musikschule in der Pestalozzi-Schule die gleiche Raumanzahl wie bisher zur Verfügung. Die Veränderung besteht darin, dass künftig 5 Räume durch die Förderschule und die Musikschule gemeinsam genutzt werden. Erwähnenswert sei noch, dass die Aula selbstverständlich weiterhin für den Ensembleunterricht der Musikschule zur Verfügung steht.

 

Dem Landkreis ist die Mitnutzung der Unterrichtsräume durch die Musikschule von herausgehobener Bedeutung. Vor diesem Hintergrund werden Räume mit Akustikdecken und Schränken zur Unterbringung mit Musikschulutensilien ausgestattet.

 

Derzeit erarbeitet die Verwaltung auf Arbeitsebene einen Maßnahmenplan sowie eine Zeitschiene zur Umsetzung unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Schulbetriebes bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 und der Notwendigkeit der Aufnahme des Unterrichts in beiden Schulen nach den Sommerferien am 25.08.2022.

 

Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 30.000 € geschätzt.

 

Wohlwissend, dass es sich bei Umsetzung der geschilderten Maßnahme nur um eine vorübergehende Lösung handeln kann, wurde der Leiter der Musikschule bereits im Dezember 2021 gebeten, ein Raumkonzept (Anzahl, Größe und sonstige Nutzeranforderungen) zu erarbeiten. Dieses liegt voraussichtlich bis 30.April 2022 vor.

 

Auf Basis des Konzeptes wird die Verwaltung eruieren, ob eine Auslagerung der Musikschule an einen anderen Standort in Haldensleben oder Wolmirstedt perspektivischglich ist. Dies  mit dem Ziel optimale räumliche und bauliche Voraussetzungen zu schaffen.

 

Auch der Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V., die Landesvertretung der Elternbeiräte und Fördervereine im Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. sowie der Elternbereit der Musikschule Haldensleben-Wolmirstedt haben sich schriftlich an den Landkreis/Landrat gewandt und eindringlich die Forderung gestellt, eine langfristige und effiziente Unterbringung der Musikschule umzusetzen. Untermauert wurde diese Forderung mit den herausragenden Leistungen der Schule, dem pädagogischen Anspruch auf musikalische Bildung sowie der dauerhaften Bindung bzw. Gewinnung von hochqualifizierten und hoch motivierten Lehrerpersonal.

 

Der Landkreis kann und will dieser Forderung gern nachkommen und sensibilisiert bereits jetzt hinsichtlich etwaiger Kostensteigerungen.

 

Sobald weiterführende Informationen vorliegen, werden die Mitglieder des Ausschusses informiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

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