Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt der Gemeinschaftsschule V in Oschersleben mit Wirkung ab dem 01.08.2022 den neuen Namen
Gemeinschaftsschule Am Diesterwegring
zu geben.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis ist Träger der Gemeinschaftsschule V in Oschersleben. Derzeit wird das Schulobjekt umfangreich saniert. Zudem wird das Schulobjekt um einen Gebäuderiegel erweitert.
Die Schule ist derzeit ausgelagert nach Hadmersleben. Mit der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen soll der Rückzug in das Stammgebäude zum 07.11.2022 erfolgen.
Mit dem Rückzug geht ein Neuanfang mit wesentlich verbesserten räumlichen und baulichen Rahmenbedingungen einher. Anlass aus Sicht des Schulträgers dies mit einem neuen Namen auch in der Außenwirkung zu demonstrieren und zu komplettieren.
Vor diesem Hintergrund trat der Landkreis als Schulträger in 2021 an die Schule mit dem Vorschlag einer Namensänderung heran, verbunden mit dem Angebot, dem Landkreis einen Namensvorschlag durch die Schulgemeinschaft selbst zu unterbreiten.
Die Ermächtigungsgrundlage der Namensgebung bzw. –änderung ergibt sich aus § 64 (3) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuellen Fassung, wonach der Schulträger im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz und der Schulbehörde Schulen einen Namen geben kann. Gleiches gilt für eine beabsichtigte Namensänderung.
Die Schulleitung stand dem Anliegen des Landkreises positiv gegenüber. Mit Schreiben vom 27.01.2022 stellte sie den Antrag, der Schule den Namen „Gemeinschaftsschule Am Diesterwegring“ zu verleihen. Der Beschluss durch die Gesamtkonferenz, in welchem der Landkreis als Schulträger stimmberechtigtes Mitglied ist, erfolgte am 21.01.2022 im Umlaufverfahren.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde die Stadt Oschersleben um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 03.03.2022 teilte die Stadt mit, dass der Namensgebung keine Einwände entgegenstehen.
Das Landesschulamt erklärte mit Schreiben vom 21.03.2022 gegenüber dem Landkreis ebenfalls keine Einwände gegen die neue Namensgebung zu haben.
Folglich schlägt der Landkreis dem Kreistag vor, die Namensänderung ab dem neuen Schuljahr 2022/23 mit Wirkung ab dem 01.08.2022 zu beschließen. Mit dem Beschluss über den neuen Namen, gilt der bisherige Name „Gemeinschaftsschule V“ als aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Namensgebung GemS V_Anlagen 1-8
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