Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für den Doppelhaushalt 2022/2023 einschließlich Abwägungsprozess für die Ermittlung der Kreisumlage 2022 und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung der Haushaltspläne 2022 und 2023. Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag ist nach §45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig. In der Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze der Kreisumlage festgesetzt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises müssen die Kommunen des Landkreises einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.
Der Landkreis hat danach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Kommunen durchsetzen.
Zur rechtzeigen Einbeziehung der Kommunen wurde nach dem Vorliegen der Zuarbeiten der Ämter über die benötigten Budgets für 2022 und 2023 die Fehlbedarfe des Landkreises ermittelt und der für die Deckung des Fehlbedarfes erforderliche Kreisumlagesatz in Höhe von 41,05% berechnet. Anschließend wurde am 11.11.2021 an die Städte und Gemeinden ein Anhörungsschreiben mit der Abforderung von Daten zur finanziellen Situation und einer Frist zur Stellungnahme bis zum 12.01.2022 gesendet. In der Zeit vom 24.01.2022 bis 27.01.2022 fanden zusätzliche mündliche Anhörungen der einzelnen Kommunen statt.
Parallel zur Beteiligung der Kommunen fanden mit jedem Amt Haushaltskonsultationen statt mit dem Ziel, die Fehlbeträge für 2022/2023 zu reduzieren. Im Ergebnis der Konsultationen mit den Ämtern und der Anhörung der Kommunen wurde der Abwägungsprozess vorbereitet. Die Unterlagen dazu sind in der Anlage 2 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Finanzinteressen des Landkreises und der Kreisangehörigen Kommunen schlägt die Verwaltung für das Jahr 2022 einen Kreisumlagehebesatz von 39,0% vor. Für das Jahr 2023 muss der Abwägungsprozess aufgrund der fehlenden Daten zu den Kreisumlagegrundlagen und zum FAG 2023 mit dem Nachtragshaushalt 2023 erfolgen. Für die Planung wurde der Hebesatz wie 2022 in Höhe von 39,0% berücksichtigt.
Der Ergebnisplan 2022 weist ein Defizit in Höhe der Kosten der Pandemie von 885 TEUR und die anteilig höheren Kosten für die BördeBus GmbH aus. Durch die BördeBus GmbH wurde ein höherer Zuschuss aufgrund der gestiegenen Kraftstoffkosten beantragt. Dieser konnte nur im Umfang des Defizites lt. Wirtschaftsplan bewilligt werden. Für 2023 beträgt das Defizit 4.120,1 TEUR. Die Ursache liegt insbesondere in den steigenden Aufwendungen für Personalkosten und Kosten im Jugendbereich ohne entsprechende Erträge. Mit dem Nachtragshaushalt 2023 wird eine Überprüfung und Aktualisierung mit den bis dahin vorliegenden Kenntnissen erfolgen. Da der Ergebnisplan auch für die Folgejahre nicht ausgeglichen werden konnte, wurde ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Dieses ist in der Anlage 3 beigefügt.
Die Zuweisungen nach dem FAG LSA wurden auf der Grundlage der Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 08.12.2021 eingestellt. Im Jahr 2023 ist aufgrund von Umverteilungen zwischen den Landkreisen mit geringeren Schlüsselzuweisungen von ca. 500 TEUR zu rechnen. Ab 2024 soll es ein neues FAG geben, die Auswirkungen sind noch nicht bekannt, daher wurde mit den gleichen Zahlen wie 2023 gerechnet.
Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind lt. Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 01.07.2021 voraussichtlich höher als 2021. Der Hebesatz für 2022 soll auf der Grundlage des Abwägungsprozesses geringer als im Vorjahr in Höhe von 39% beschlossen werden.
In den Planansätzen 2022 und 2023 ist eine Rückzahlung von Kreisumlage aus den Klageverfahren eingestellt. Bisher hat der Landkreis die Prozesse verloren. Als Deckung wurden die Überschüsse aus den Jahresergebnissen der Vorjahre eingesetzt. Wenn die Mittel nicht für die Rückzahlung der Kreisumlage benötigt werden, stehen sie nach Abschluss der Prozesse zur Stabilisierung der Kreisumlage, zum Ausgleich der Fehlbeträge der Folgejahre oder für die Investitionen zur Verfügung.
Die freiwilligen Leistungen wurden überprüft und sind als Übersicht im Vorbericht eingestellt.
Im Investitionsplan 2022 wurde die Weiterführung der STARK III Maßnahme Gemeinschaftsschule Oschersleben einschließlich Erweiterungsbau eingestellt. Weiterhin ist die Weiterführung der Baumaßnahmen am Gymnasium Weferlingen geplant, die aus Mitteln des Bundes für finanzschwache Kommunen finanziert wird sowie die damit zusammenhängende Sanierung des Altbaus. Weitergeführt werden auch die Baumaßnahmen im Museum Ummendorf.
Für die Baumaßnahmen an Kreisstraßen werden die Mittel in Höhe von ca. 6,1 Mio. EUR eingesetzt, die mit dem Haushaltsgesetz 2022 vom Land bereitgestellt werden. Ab 2023 ist die Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen noch unklar. Daher wurden die eingestellten Maßnahmen mit einem Sperrvermerk versehen, bis zum Vorliegen von Fördermittelbescheiden.
Im Jahr 2023 stehen nur die Investitionspauschale und die Fördermittel zur Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung. Für die weitere Finanzierung der notwendigsten Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme erforderlich. Die Finanzierung und die Planansätze werden mit dem Nachtragshaushalt 2023 überprüft und aktualisiert.
Die Weiterführung der Digitalisierung der Schulen wird mit den Mitteln des Digitalpaktes durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
2.1 Darstellung des Abwägungsprozesses 2.2 Erhebungsbogen zur Ermittlung der Kreisumlage 2.3 Gesamtübersicht 2.4 Übersicht über geplante Investitionssummen, Instandhaltungsstau, Risikoabwägung und Auswirkungen Corona 2.5 Protokolle der Anhörung der Kommunen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |