Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 100 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen, wenn der Haushaltsausgleich nach § 98 Abs. 3 KVG LSA nicht erreicht werden kann.
Während der Landkreis im Jahr 2022 aufgrund der Pandemie den Ausgleich nicht erzielen kann, ist der Fehlbedarf in den Folgejahren bei gleichbleibenden Erträgen und steigenden Aufwendungen nach derzeitiger Einschätzung nicht zu decken.
Die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes Land Sachsen-Anhalt ist im Jahre 2024 vorgesehen. Hierdurch könnte sich die Haushaltssituation nachhaltig verbessern.
Da aus heutiger Sicht die tatsächliche rechtliche Ausgestaltung noch nicht absehbar ist, ist der Landkreis Börde verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept erstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Entwurf Haushaltskonsolidierungskonzept
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