Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Sachdarstellung, Begründung:
Im Rahmen des Planungsprozesses wurde die erforderlichen Investitionsmaßnahmen von den Ämtern eingereicht. Da die vorhandenen Mittel nicht ausreichen um alle Maßnahmen durchzuführen, wurden von den Ämtern Prioritätenlisten abgefordert. Neben den bereits begonnenen Maßnahmen und den Maßnahmen des Digitalpaktes können nur die dringendsten Maßnahmen finanziert werden.
In der Anlage 1 ist eine Zusammenfassung der für 2022/2023 vorgeschlagenen Maßnahmen dargestellt. Für das Jahr 2023 reichen die vorhandenen Mittel nicht, um die dringendsten Maßnahmen zu finanzieren. Daher wäre eine Kreditmaßnahme erforderlich. Um diese genehmigt zu bekommen, ist die Begründung jeder einzelnen Maßnahme erforderlich.
In den Anlagen 2 bis 6 sind neben den vorgeschlagenen Maßnahmen auch die darüber hinaus beantragten Maßnahmen nach Ämtern dargestellt.
Für Investitionen an Kreisstraßen werden für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von ca. 6,1 Mio. EUR vom Land im Rahmen des Haushaltsgesetzesbereitgestellt. Für die folgenden Jahre gibt es noch keine gesicherte Finanzierung. In der Anlage ist der Investitionsplan für Kreisstraßen und Radwege dargestellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass zukünftig über ein Fachgesetz wieder Mittel für Investitionen an Kreisstraßen bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1 Gesamtübersicht Investitionen 2.1 Begründung der Prioritäten IT 2022 2.2 Investitionen IT 2022 3.1 Investitionen ABKR 2022 3.2 Investitionen ABKR 2023 4.1 Prioritätenlisten Amt für Bildung 2022 4.2 Prioritätenliste Amt für Bildung 2023 4.3 Finanzplanung Amt für Bildung 5 Investitionen AfG 6.1 Investitionsplan Kreisstraßen 6.2 Prioritätenliste Straßenbau
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