Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0358/20/2022  

 
 
Betreff: Information zum Abwägungsprozess zur Kreisaumlage 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
29.03.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsvorgang
Anlage 2.1 Erhebungsbogen kreisangehörige Kommunen und Landkreis Börde
Anlage 2.2 Gesamtuebersicht
Anlage 2.3 Übersicht geplante Investitionssummen, Instandhaltungsstau, Risikoabwägung und Auswirkungen Corona
PPP_Top 6.1 Abwägungsprozess

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises und der Ermittlung des Hebesatzes der Kreisumlage müssen die Kommunen des Landkreises einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.

 

Der Landkreis hat danach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Kommunen durchsetzen.

 

Zur rechtzeigen Einbeziehung der Kommunen wurde nach dem Vorliegen der Zuarbeiten der Ämter über die benötigten Budgets für 2022 und 2023 die Fehlbedarfe des Landkreises ermittelt und der für die Deckung des Fehlbedarfes erforderliche Kreisumlagesatz in Höhe von 41,05% berechnet. Anschließend wurde am 11.11.2021 an die Städte und Gemeinden ein Anhörungsschreiben mit der Abforderung von Daten zur finanziellen Situation und einer Frist zur Stellungnahme bis zum 12.01.2022 gesendet. In der Zeit vom 24.01.2022 bis 27.01.2022 fanden zusätzliche mündliche Anhörungen der einzelnen Kommunen statt.

 

Parallel zur Beteiligung der Kommunen fanden mit jedem Amt Haushaltskonsultationen statt mit dem Ziel, die Fehlbeträge für 2022/2023 zu reduzieren. Im Ergebnis der Konsultationen mit den Ämtern und der Anhörung der Kommunen wurde der Abwägungsprozess vorbereitet. Die Unterlagen dazu sind in der Anlage 2 beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Finanzinteressen des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen wurde ein Hebesatz von 39,3% ermittelt. Um die Kommunen nicht zusätzlich mit den coronabedingten Aufwendungen des Landkreises zu belasten, schlägt die Verwaltung für das Jahr 2022 einen Kreisumlagehebesatz von 39,0% vor. Für das Jahr 2023 muss der Abwägungsprozess aufgrund der fehlenden Daten zu den Kreisumlagegrundlagen und zum FAG 2023 mit dem Nachtragshaushalt 2023 erfolgen. Für die Planung wurde der Hebesatz wie 2022 in Höhe von 39,0% berücksichtigt. In der Anlage ist der Abwägungsprozess und die Daten der Kommunen und des Landkreises dargestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Abwägung im Rahmen der Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2022/2023

  1. Darstellung des Abwägungsprozesses

2.1  Erhebungsbogen Kreisangehörige Kommunen und Landkreis

2.2  Gesamtübersicht

2.3  Übersicht geplante Investitionen, Instandhaltungsstau, Risikoabwägung und Auswirkungen Corona

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Abwägungsvorgang (86 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2.1 Erhebungsbogen kreisangehörige Kommunen und Landkreis Börde (7167 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 2.2 Gesamtuebersicht (722 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2.3 Übersicht geplante Investitionssummen, Instandhaltungsstau, Risikoabwägung und Auswirkungen Corona (382 KB)    
Anlage 5 5 PPP_Top 6.1 Abwägungsprozess (514 KB)