Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0352/51/2022  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bewertungskriterien zur Erstellung der Prioritätenliste für Projekte der Schulsozialarbeit zum ESF+-Programm "Schulerfolg sichern" 2022 - 2024 im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.02.2022 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0352/51/2022)
Anlagen:
Präsentation Schulsozialarbeit

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt in Anlehnung an die und vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie zum ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“, die Bewertungskriterien gemäß der Antragsanlage zur Erstellung der Prioritätenliste für Projekte der Schulsozialarbeit 2022 – 2024

 


Sachdarstellung, Begründung:

Bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 werden im Landkreis Börde insgesamt 39 Stellen für Schulsozialarbeit an den unterschiedlichen Schulformen im gesamten Kreisgebiet gefördert. Die Förderung von 31 Stellen, gemäß Königsteiner Schlüssel, wird über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. zur Übergangsfinanzierung über das Land Sachsen-Anhalt realisiert, wohingegen acht Stellen an Grundschulen durch den Landkreis finanziert werden. Während die Finanzierung der landkreiseigenen Stellen bis zum 01.07.2023 gesichert ist, laufen die 31 über ESF bzw. Land geförderten Stellen, wider Erwarten der bisherigen Aussagen des Landes, zum 31.07.2022 aus.

 

Nachdem die Förderung der landkreiseigenen Stellen erneut bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 verlängert und die Übergangsfinanzierung durch das Land ursprünglich bis zum Schuljahr 2022/23 in Aussicht gestellt wurde, beschloss der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 02.06.2021 die Erstellung einer Bedarfsindikatorik für die Verteilung der finanziellen Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/ 2024.

 

Ziel hierbei war eine Bedarfsermittlung und –planung der Schulsozialarbeit nach Einrichtungen und Sozialräumen für den künftigen Einsatz der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/24 auf Basis dieses Entwurfs. So sollten die landkreiseigenen und die ESF-Stellen terminlich synchronisiert und nach Möglichkeit mit der in Aussicht gestellten Mittelerhöhung in ein gemeinsames Förderprogramm ESF+ überführt werden. Wider Erwarten wird die Übergangsfinanzierung zum 31.07.2022 in dieser Form beendet und eine neue Förderperiode um ein Jahr verfrüht begonnen. Das Landesverwaltungsamt informierte im Dezember 2021 erstmals über die Verfahrensweise, zeitliche Kürzung und die erforderliche Neubeantragung mit Frist zum 15.02.2022.

 

Bisher wurden 31 Stellen zu 100% über den Europäischen Sozialfonds gefördert. In der um ein Jahr früher beginnenden Förderperiode ab dem 01.08.2022 stehen dem Landkreis Börde nun gemäß Königsteiner Schlüssel nur noch 30 Stellen zur Bedarfsdeckung an knapp 100 Bildungseinrichtungen zur Verfügung. Außerdem muss der Landkreis 20% der Gesamtkosten von knapp 2 Millionen Euro je Jahr tragen. 40% der Kosten für die regionale Netzwerkstelle müssen ebenfalls zusätzlich abgedeckt werden. Die regionale Netzwerkstelle wurde bislang vollständig über das ESF-Programm finanziert. Dies führt bei sehr knapper Haushaltslage und bereits ein Jahr früher als ursprünglich in Aussicht gestellt, zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 430.000 Euro jährlich für den Landkreis. Der Wegfall der Übergangsfinanzierung stellt den Landkreis auch organisatorisch vor eine enorme Herausforderung. Das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde entscheidet, gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, über die Förderung der eingereichten Projekte.

Obwohl der Landkreis erheblich an der Finanzierung beteiligt ist, kann dieser lediglich eine Prioritätenliste einreichen, welche in die Entscheidung der Bewilligungsbehörde eingeht, aber nicht bindend ist.

 

Auf Basis der örtlichen Bedarfslagen, im Hinblick auf die Jugendhilfe gemäß SGB VIII, wur-den unter Beteiligung der verschiedenen Akteure des Landkreises Börde, die Bewertungskri-terien zur Erstellung der Prioritätenliste für Projekte der Schulsozialarbeit zum ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ 2022 – 2024 im Landkreis Börde erstellt. Hierbei wurden auch die bisherigen Erkenntnisse aus den Vorbetrachtungen zur Erstellung der Bedarfsindi-katorik einbezogen. Außerdem ergibt sich eine quantitative Verteilung auf bestimmte Schul-formen im Landkreis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Bewertungskriterien zur Erstellung der Prioritätenliste für Projekte der Schulsozialarbeit zum ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ 2022 – 2024 im Landkreis Börde

 

Aufteilung nach Schulformen:

 

- 10 Grundschulen

- 13 Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen

- 3 Förderschulen

- 3 Gymnasien

- 1 Berufsbildende Schule

- 30 Stellen gesamt

 

Indikatorenliste:

 

Erläuterung der Ausprägung und Skalen

Die Ergebnisse jeder einzelnen Messgröße werden mit 3, 2, 1 oder 0 Punkten bewertet. Diese Vergabe erfolgt auf Einschätzung der Ergebnisse im Verhältnis zu den anderen Bewerbern. Hierzu wird neben der Selbsteinschätzung der bewerbenden Schulen und Träger auch die Fachexpertise der Netzwerkstelle, schulfachlichen Referenten, der Fachämter und weiterer Akteure einbezogen. Sollten einzelne Kategorien nur die Existenz bestimmter Aspekte abfragen, so werden 2 oder 0 Punkte vergeben.

 

Kategorien

 

Schulspezifische Fakten

 

Bewertung grundsätzlich nach Einschätzung der Ergebnisse im Verhältnis zu den anderen Bewerbern

 

- Schülerzahl:

- ü3003pkt, u3002pkt, u1501pkt.

 

- Medienausstattung Einschätzung nach Akteuren:

-  3 – 2 – 1 – 0

 

- Nicht versetzte Schüler/ Klassenziel nicht erreicht je 100 Schüler

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Sonderpädagogischer Förderbedarf je 100 Schüler

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

 

 

- Schulabsentismus

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Dauer der bisherigen, personellen Besetzung

-  3 – 2 – 1 0

 

 

 

 

 

 

Kooperationsfähigkeit/ Netzwerken

 

Bewertung grundsätzlich nach Selbsteinschätzung der bewerbenden Schulen und Träger sowie Fachexpertise der Netzwerkstelle, schulfachlichen Referenten, der Fachämter und weiterer Akteure

 

- Teilnahme/ Bedarf an Fortbildung

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Teilnahme/ Bedarf an Arbeitskreisen

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Teilnahme/ Bedarf an Vernetzung mit weiteren Akteuren/ Institutionen

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Arbeit mit und Qualität des Übergangskonzepts

-  3 – 2 – 1

 

- Elternarbeit

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

 

 

Abweichendes Verhalten

 

Bewertung grundsätzlich nach Selbsteinschätzung der bewerbenden Schulen und Träger sowie Fachexpertise der Netzwerkstelle, schulfachlichen Referenten, der Fachämter und weiterer Akteure

 

- Suchtproblematik

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Physische und psychische Gewalt

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

 

Sozialräumliche Faktoren

 

Bewertung grundsätzlich nach Einschätzung der Ergebnisse im Verhältnis zu den anderen Bewerbern

 

- Anzahl an HzE-Fällen je 100 Jugendliche

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Einschätzung der Jugendgerichtshilfe

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

- Bedarfsgemeinschaften mit und je 100 Jugendliche

-  3 – 2 – 1 – 0 

 

 

Ergebnisberechnung und Erstellung der Prioritätenliste

 

Aus der Summe der Punkte der einzelnen Indikatoren in den Kategorien ergibt sich eine Gesamtpunktzahl für jeden Projektantrag. Innerhalb der Aufteilung nach den verschiedenen Schulformen werden die Anträge mit der höchsten Gesamtpunktzahl in der Prioritätenliste berücksichtigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Schulsozialarbeit (2606 KB)