Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0350/BLR/2022  

 
 
Betreff: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Baier Amtsleiter Rechtsamt
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Heynemann, Nancy
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
23.02.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.03.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0350/BLR/2022)
Anlagen:
Anlage 1 - Synopse, Lesefassung_Hauptsatzung
Anlage 2 - Änderungssatzung_Entwurf

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im vorliegenden Entwurf einer dritten Änderungssatzung der Hauptsatzung ist § 11 neu aufgenommen worden, wonach festgeschrieben werden soll, dass der Landkreis Börde einen Beigeordneten wählt.

 

Die Entscheidung trifft gemäß § 68 Abs. 1 KVG LSA die Vertretung (in diesem Fall der Kreistag) durch eine entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung. Ob und in welchem Umfang Beigeordnete bestellt werden, ist in erster Linie eine Frage der Zweckmäßigkeit und stellt eine kommunalverfassungsrechtliche Grundentscheidung dar, die ebenfalls die Außendarstellung betrifft.

 

Fehlt es an einer wirksamen Bestimmung über die Einrichtung einer Beigeordnetenstelle in der Hauptsatzung, weil sie nicht mit aufgenommen wurde, ist ein Wahlbeschluss rechtswidrig und unwirksam.

 

Der Landkreis Börde führte seit 1992 bis April 2012 einen Beigeordneten. Mit Eintritt in die altersbedingte Freizeitphase entschied der damalige Kreistag in Abstimmung mit dem Landrat, auf eine Neubesetzung zu verzichten. Im Ergebnis dessen ist die Hauptsatzung angepasst worden.

 

Nach dem altersbedingten Ausscheiden des Beigeordneten wurde der damalige Landrat Hans Walker durch 3 Fachbereichsleiter in der Verwaltungsleitung unterstützt. Hierbei handelte es sich um zwei Beamte auf Lebenszeit und eine tariflich beschäftigte Mitarbeiterin. Der Kreistag wählte auf seiner 24. ordentlichen Sitzung am 22.02.2012 (Beschluss-Nr.: 759/BKT/2012) den Beamten Herrn Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 1) als Abwesenheitsvertretung des Landrates. Herr Kluge wurde im März 2017 zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Wanzleben (Börde) gewählt und verließ den Landkreis. Daraufhin wählte der Kreistag die Beamtin Frau Iris Herzig (Fachbereichsleiterin 3) und den tarifliche beschäftigten Herrn Dr. Marcus Waselewski (neuer Fachbereichsleiter 1) auf seiner 14. ordentlichen Sitzung am 17.05.2017 (Beschluss-Nr.: 2017/BKT/0424) als neue Abwesenheitsvertreter des Landrates.

 

Seit dem 07.09.2018 ist die Verwaltung durch den Landrat Herrn Martin Stichnoth in 4 Dezernate gegliedert worden; die Abwesenheitsvertretung oblag weiterhin Frau Herzig und Herrn Dr. Waselewski. Die Abwesenheitsvertretung durch Frau Herzig und Herrn Dr. Waselewski wurde am 28.11.2018 auf der 21. ordentliche Sitzung (Beschluss-Nr. 2018/BKT/0620) bestätigt.

 

Frau Herzig schied altersbedingt zum 30.09.2021 aus dem aktiven Dienst beim Landkreis Börde. Zwischen dem Landrat und den Dezernenten bestand Konsens, das bisher durch Frau Herzig geführte Dezernat bereits zum 01.07.2021 aufzulösen und die Ämter auf die verbleibenden 3 Dezernate sowie den Bereich Landrat aufzuteilen. Die Abwesenheitsvertretung nimmt seitdem Herr Dr. Waselewski allein wahr.

 

In den vergangenen sieben Monaten hat sich gezeigt, dass durch die bisher getroffene Entscheidung eine effektive und kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung auf Ebene der Verwaltungsleitung nur schwer wahrnehmbar ist; teilweise auch unmöglich erscheint. Darüber hinaus hat die Leiterin des Dezernates 4 (Bau- und Umwelt), Frau Petra Naumann, im Januar 2022 ihr altersbedingtes Ausscheiden zum 01.06.2022 bekanntgegeben.

 

Die bisherigen und neu anstehenden personellen Wechsel sind zu kompensieren. Eine kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung auf oberster Leistungsebene ist sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, haben Landrat und Dezernenten in ersten Gesprächen Konsens darüber erzielt, die Verwaltung zum 01.06.2022 wieder in 4 Dezernate zu gliedern. Ein Dezernat soll hierbei durch den Beigeordneten geleitet werden. Eine verbindliche Neugliederung liegt noch nicht vor. Angestrebt wird, dem Beigeordneten u. a. die Querschnittsverwaltung zuzuordnen.

 

Ein Aspekt für die erneute Wiederaufnahme der Funktion eines Beigeordneten ist die personell, dauerhafte Sicherstellung von gut qualifiziertem und engagiertem Führungspersonal. Im Falle der Vertretung des Hauptverwaltungsbeamten ist dieser mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet.

 

Beigeordnete sind dienstrechtlich Beamte auf Zeit und werden durch die Mitglieder des Kreistages für eine Dauer von 7 Jahren gewählt. Ein Beigeordneter ist (ständiger) Sondervertreter des Hauptverwaltungsbeamten, er entlastet ihn bei der Leitung der Verwaltung und für seinen Bereich auch in der kommunalpolitischen Tätigkeit.

 

Auf dieser Grundlage wird die Änderung der Hauptsatzung angestrebt.

 

 

Änderung der Bekanntmachungen:

 

Im Zuge der Umstrukturierung der Firma MLG Medien-Service-Mitteland GmbH wurde angezeigt, dass das Amtsblatt im General-Anzeiger in der Mittwochsausgabe letztmalig in der jetzt bestehenden Form am 23.02.2022 erscheint. Als Anzeigenblatt in der Wochenmitte wird der General-Anzeiger ab dem 02.03.2022 durch den Wochenspiegel ersetzt. Dies zieht nach sich, dass die Hauptsatzung dahingehend geändert werden muss.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Synopse, Lesefassung_Hauptsatzung

Anlage 2 - Änderungssatzung_Entwurf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Synopse, Lesefassung_Hauptsatzung (90 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Änderungssatzung_Entwurf (64 KB)