Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0313/51/2021  

 
 
Betreff: Beschluss zur Änderung der Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.10.2021 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0313/51/2021)
Anlagen:
Anlage I JHA 18.10.
Anlage II JHA 18.10.

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2023 gemäß Anlage I und Anlage II.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII sowie für die kreisweit tätigen Träger beschlossen.

 

Letztmalig wurde dieses Modell 2015 verändert, so dass eine Anpassung und mögliche Überarbeitung diskutiert wurde. Im Rahmen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung wurden 2020 verschiedene Finanzierungsmodelle diskutiert und in der Sitzung des 12.10.2020 eine Anpassung des Modells zur Bezuschussung von Personalausgaben präferiert. Dies bewirkt jedoch eine Verschiebung der bisherigen Budgetgrößen zwischen den einzelnen Sozialräumen. 

 

Die bisherige Budgetverteilung erfolgte zu 97% aus einem Grundbedarf aus der Anzahl der dort lebenden Kinder (6 bis 27 Jahre), welcher sich durch variable Sozialkriterien z.B.: Anzahl der dort lebenden Kinder (6 bis 27 Jahre), Fläche der Gemeinden, Anzahl der Ortschaften, Anteil alleinerziehender Familien, Übernahme von Kita-Beiträgen sowie Sicherung bestehender Angebote) um 3% erhöhen oder reduzieren konnte.

 

Eine Anpassung des Berechnungsmodells zur Budgetbildung der Personalausgabenförderung von Fachkräften in der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde im Unterausschuss Jugendhilfeplanung diskutiert. Hierzu wurden verschiedene Alternativen betrachtet, wobei das anliegende Modell favorisiert wurde. Die Aktualisierung führt zu einer bedarfsgerechten Mittelverteilung zwischen den Sozialräumen.

 

Die Anzahl der in den Sozialräumen lebenden Kinder und Jugendliche bilden weiterhin den Grundbedarf, welcher zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Finanzmittel definiert. Das restliche Drittel wird bedarfsgerecht nach den einzelnen Sozialraumkriterien „Fläche der Gemeinden“ und „Anzahl der Ortschaften“ sowie „Anzahl junger Menschen in Bedarfsgemeinschaften“, „Anzahl Alleinerziehender“ und „Anteil der Kitakostenerstattung“ vergeben.

 

Im Frühjahr 2021 wurden die fünf Gemeinden, welche von einem geringeren Budgetanteil betroffen wären, zu einer Stellungnahme gebeten. In diesem Zusammenhang wurden die Gemeinden befragt, ob sie das benannte Defizit ausgleichen können, um den gegenwärtigen Fachkräftebestand aufrechtzuerhalten. Vier von fünf Gemeinden stehen einer Reduzierung der Personalkostenförderung kritisch entgegen und könnten bzw. würden die Differenz nicht aus anderen Mitteln ausgleichen. Budgetveränderungen würden jedoch auch unter Beibehaltung des bisherigen Berechnungsmodells aus der Aktualisierung der in den Sozialräumen lebenden Anzahl an Kindern und Jugendlichen sowie sozialräumlichen Kriterien resultieren.

 

In diesem Zusammenhang wurde ein Meinungsbild der Ausschussmitglieder zur Vorbereitung einer Beschlussvorlage abgefragt. Im Rahmen der Sitzung es Jugendhilfeausschuss vom 20.09.2021 sprachen sich die Mitglieder für eine stufenweise Anpassung aus:

So werden im Jahr 2023 zunächst nur 50% der Änderungen (Erhöhungs- und Minderungsbeträge) angerechnet, ab 2024 werden dann die Beiträge vollständig angerechnet.

 

Die Verwaltung des Landkreis Börde wird mit den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden bis Ende des Jahres 2021 Termine anbieten, um die Änderungen persönlich zu erläutern und Alternativen anzubieten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

texterwähnt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I JHA 18.10. (204 KB)    
Anlage 2 2 Anlage II JHA 18.10. (201 KB)