Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0307/51/2021  

 
 
Betreff: Information über die Ergebnisse des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Änderung der Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Paetzel, Kilian
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
20.09.2021 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-


Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII sowie für die kreisweit tätigen Träger beschlossen.

 

Letztmalig wurde dieses Modell 2015 verändert, so dass eine Anpassung und mögliche Überarbeitung diskutiert wurde. Im Rahmen des Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde in der Sitzung des 12.10.2020 eine Anpassung des Modells zur Bezuschussung von Personalausgaben präferiert. Dies bewirkt jedoch eine Verschiebung der bisherigen Budgetgrößen zwischen den einzelnen Sozialräumen. 

 

Die gegenwärtige Budgetverteilung erfolgt zu 97% aus einem Grundbedarf aus der Anzahl der dort lebenden Kinder (6 bis 27 Jahre), welcher sich durch variable Sozialkriterien z.B.: Anzahl der dort lebenden Kinder (6 bis 27 Jahre), Fläche der Gemeinden, Anzahl der Ortschaften, Anteil alleinerziehender Familien, Übernahme von Kita-Beiträgen sowie Sicherung bestehender Angebote) um 3% erhöhen oder reduzieren kann.

 

Eine Anpassung des Berechnungsmodells zur Budgetbildung der Personalausgabenförderung von Fachkräften in der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde im Unterausschuss Jugendhilfeplanung diskutiert. Hierzu wurden verschiedene Alternativen diskutiert, wobei ein Modell (Variante 4 der Vorlage) favorisiert wurde. 

 

Die Anzahl der in den Sozialräumen lebenden Kinder und Jugendliche bilden weiterhin den Grundbedarf, welcher zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Finanzmittel definiert. Die restlichen 33% werden bedarfsgerecht nach den einzelnen Sozialraumkriterien „Fläche der Gemeinden“ und „Anzahl der Ortschaften“ sowie „Anzahl junger Menschen in Bedarfsgemeinschaften“, „Anzahl Alleinerziehender“ und „Anteil der Kitakostenerstattung“ vergeben. Gleichzeitig soll das zukünftige Modell auch keine Abschläge bei unterdurchschnittlicher Bedarfslage.

 

Gemäß der Auffassung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung führt dies zu einer bedarfsgerechten Mittelverteilung zwischen den Sozialräumen. Die Anpassung des Modells führt zu Verschiebungen zwischen den Sozialraumbudgets, wobei die Beibehaltung durch die Aktualisierung der Kennzahlen ebenfalls zu Veränderungen führt.

 

Im Frühjahr 2021 wurden die Gemeinden, welche von einem geringeren Budgetanteil betroffen wären, zu einer Stellungnahme gebeten. In diesem Zusammenhang wurden die Gemeinden befragt, ob sie das benannte Defizit ausgleichen können, um den gegenwärtigen Fachkräftebestand aufrechtzuerhalten.

 

Vier von fünf Gemeinden stehen einer Reduzierung der Personalkostenförderung kritisch entgegen und könnten bzw. würden die Differenz nicht aus anderen Mitteln ausgleichen.

In diesem Zusammenhang soll ein Meinungsbild der Ausschussmitglieder zur Vorbereitung einer Beschlussvorlage abgefragt werden.

In den einzelnen Sozialräumen, welche den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises Börde entsprechen, könnte das Modell zum 01.01.2023 angepasst werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine