Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0304/SBU/2021  

 
 
Betreff: Ermächtigung des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung zur Erneuerung der Kreisstraße K 1183 zwischen Bertingen und Mahlwinkel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rothe Sachbearbeiter Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
Neuendorf Betriebsleiterin Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und -unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Vorberatung
07.09.2021 
08. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung"      
Kreisausschuss Vorberatung
08.09.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.09.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0304/SBU/2021)
Anlagen:
K1183-Übersichtslageplan

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag ermächtigt den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung zur      Erneuerung der Kreisstraße K1183 zwischen den Ortschaften Mahlwinkel und Bertingen ergänzend zur geplanten Investitionsliste vom Haushaltsjahr 2021 und genehmigt die Investition als außerplanmäßige Ausgabe gemäß der Hauptsatzung des Landkreises Börde.


Sachdarstellung, Begründung:

 

zu 1.)

 

Gegenwärtige Situation  (IST-Zustand)

 

Die K1183 weist zwischen Mahlwinkel und Bertingen einen sehr schlechten Fahrbahnzustand auf, der dringend erneuert werden muss. Teilbereiche sind mit Straßenbeton befestigt. Hier weisen die einzelnen Platten teilweise große Höhenunterschiede zueinander auf. Weiterhin sind die bituminösen Fugen verschlissen, was die Tragfähigkeit der Betonkonstruktion schwächt und zu weiteren Frostschäden führt. Der übrige Bereich ist mit unebenen Altasphalt befestigt, die Randbereiche weisen keine Entwässerung auf und die Fahrbahnbreite ist zu gering für den Begegnungsverkehr LKW/LKW. Eine Erneuerung ist zum Erhalt der Straße zwingend geboten.

 

 

Rechtliche Verpflichtung

 

Gemäß §9 Straßengesetz LSA sind die Träger der Straßenbaulast gesetzlich verpflichtet, die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, … , zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dies bedeutet aufgrund des gegenwärtigen Straßenzustandes aus wirtschaftlicher Sicht eine Erneuerung der Fahrbahn durchzuführen, um nicht zukünftig hohe Unterhaltungskosten zur Straßenreparatur aufwenden zu müssen.

 

 

Erläuterung zum Bauvorhaben

 

Die Straße aus vorhandenen Eigenmittel mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m bituminöse ausgebaut. Der Ausbau erfolgt unter Mitverwendung der vorhandenen Bausubstanz, so dass hier ein effizienter Einsatz der Finanzmittel sichergestellt ist. Weiterhin erfolgt die Ausschreibung und Bauüberwachung durch Mitarbeiter des Eigenbetriebes, um eine kurzfristige und schnelle Umsetzung der Baumaßnahme realisieren zu können.

 

 

 

Begründung

 

Auf Grundlage der kostengünstigeren Vergabe und Abrechnung von Baumaßnahme in 2020 und insbesondere in 2021 gegenüber den jeweiligen Kostenberechnungen, die Grundlage der Haushaltsplanungen waren, konnten investive Finanzmittel aus dem Jahr 2020 ins Haushaltsjahr 2021 übertragen werden, so dass diese jetzt zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Vorteile:

 

- schnelle Umsetzung gegeben, da Bauvorbereitung aus Eigenleistung realisiert wird

- Maßnahme mit sehr hohen Einsparpotenzial der Unterhaltungskosten

- hohe touristische Bedeutung dieses Straßenabschnittes (La Porte, Elberadweg),

            durch deren Anziehungskraft Steuereinnahmen erhalten bzw. gesteigert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Auszahlungen:  1.523.500,00 EUR

Einzahlungen:    keine

Produkt:

54201.7852001

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Finanzmittel aus Mittelübertragungen aus dem HH-Jahr 2020 und nicht verbrauchte Finanzmittel aus 2021, die aufgrund günstiger Auftragsvergaben zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Übersichtslageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 K1183-Übersichtslageplan (402 KB)