Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und vermitteln, die in geeigneten Fällen zur Erreichung der Verwaltungsziele unterstützend beitragen.
Im § 10 der Hauptsatzung des Landkreises Börde wurden die Befugnisse für die Annahme von Spenden, Sponsoring und Schenkungen bis 1.000 EUR auf den Landrat übertragen.
Daher ist halbjährlich eine Informationsvorlage für den Kreisausschuss vorzubereiten. Der neue Kreistag hat auf seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, einen Fachausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen zu bilden. Somit werden die Informationen über Spenden und Schenkungen auch in diesem Ausschuss vorgestellt.
Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dargestellt Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1. Halbjahr 2021 Anlage A Anlage B Anlage C Anlage D Anlage E Anlage F Anlage G Anlage H Anlage I Anlage J
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