Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0294/40/2021  

 
 
Betreff: Beteiligungsverfahren zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2027/28 bis 2031/32
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
01.09.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
08.09.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Anlagen:
Anlage 1 - Schulentwicklungsplan LK Börde
Anlage 2 - SEPL-VO 2022

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

Die Landkreise stellen nach § 22 SchulG LSA Schulentwicklungspläne (SEPL) für ihr Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung der Kreiseltern- und Kreisschülerräte auf. Soweit Grundschulen, Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen betroffen sind, erfolgt die Aufstellung der SEPL im Einvernehmen mit der zuständigen kreisangehörigen Gemeinde, wenn diese Schulträger ist. Die SEPL werden durch Kreistagsbeschluss festgestellt und bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde. Bei rechtswidriger Verweigerung des erforderlichen Einvernehmens des Schulträgers kann diese durch die Schulbehörde ersetzt werden.

Gemäß § 65 SchulG LSA sind die Gemeinden Schulträger der Grundschulen. Der Landkreis ist Schulträger der Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen.

Die SEPL gehört zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises.

Ziele der SEPL sind die Sicherstellung eines regional ausgewogenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie eines langfristig zweckentsprechenden Schulbaus.

Die SEPL sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Der gegenwärtig genehmigte SEPL umfasst den Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2018/19. Dieser gilt nach § 22 Abs. 2 SEPL-VO 2022 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fort. Der Landkreis Börde als Träger der SEPL hat die SEPL für die allgemeinbildenden Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 des SchulG LSA erstmalig für den Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 SEPL-VO 2022 aufzustellen. Der festgestellte SEPL ist gemäß § 6 Abs. 6 S. 1 SEPL-VO 2022 dem Landesschulamt vom Träger der SEPL für die allgemeinbildenden Schulen in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31. Januar 2022 vorzulegen.

Bei Ihren Planungszielen sind die Angaben zur Größe der Schulen gemäß §§ 8, 9 und 11 i. V. m. § 19 SEPL-VO 2022 zu berücksichtigen.

Die Langfristprognose soll gemäß § 5 Abs. 5 SEPL-VO 2022 einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren umfassen. Für die schuljahresbezogenen Schülerzahlen sind die tatsächlichen Geburtenzahlen (Stichtag 30.06.2020) und, soweit zukünftige Geburten betrachtet werden, auf der Basis der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose LSA zur Ermittlung heranzuziehen. Zudem ist eine eigene Modellrechnung hinsichtlich der zukünftigen Geburten auf der Basis der Geburtenzahlen bis 31.12.2020 "daneben zulegen". Die durch das Landesschulamt zur Verfügung gestellten digitalen Formblätter wurden von allen Schulträgern verwendet.

Mit der Entwicklung des Bildungsmanagementsystems des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) konnten die Schulträger bereits bei den Aufgaben zur Erstellung des Schulentwicklungsplanes unterstützt werden. Das standardbasierte Vorgehen im LSA ermöglicht für alle, die am Prozess SEPL beteiligt sind die Nutzung einer einheitlichen Datenbasis in Abhängigkeit der jeweiligen Zuständigkeit. Auch der Genehmigungsprozess durch das Landesschulamt wird innerhalb des BMS-LSA erfolgen. Dies führt zu einer hohen Transparenz in jeder Bearbeitungsphase. Dabei darf jede*r Nutzer*in nur die Daten sehen, für welche eine Zuständigkeit besteht. Im ersten Schritt wurden alle Informationen wie z.B. Angaben zur Schule und Schulträger, Profilinformationen, Schulinformationen und Schülerzahlanzahl und -prognose im BMS-LSA erfasst. Den Planungsträgern wurde das BMS-LSA am 15.02.2021 und die Schulträger erhielten am 22./23.02.2021 die Möglichkeit, die Einführung per Videokonferenz zu verfolgen.

Die erforderlichen Daten und Dokumente wurden durch die Schulträger in das BMS-LSA eingearbeitet. Die Schulpläne der Schulträger wurden aus dem BMS-LSA generiert.

Aus Gründen der einheitlichen Ausgangsbasis hat der Planungsträger folgende Stichtage für die Schülerzahlprognose vorgegeben:

- 6. reg. Bevölkerungsprognose

- Geburtenzahlen (Stichtag 30.06.2020)

- Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2020/21 (Stichtag 09.09.2020)

- Statistik zur Prognose der voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für das SJ 2021/22 (Stichtag 20.01.2021)

Unter Beachtung der Vorgaben der SEPL-VO 2022 und der Informationen aus der durch den Landkreis Börde am 12.10.2020 durchgeführten Veranstaltung zur SEPL für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind diese um Zuarbeit ihres Schulplanes, dies vor der Beschlussfassung durch das Beschlussgremium, gebeten worden.

Für eine einheitliche zeichnerische Darstellung der Schulstandorte und der festgelegten Schulbezirke/ -einzugsbereiche oder Kapazitätsgrenzen erfolgte die Erstellung des Kartenmaterials durch den Landkreis Börde, Amt für IT und Digitalisierung. Dies in Abstimmung mit den jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden. Die Darstellung der Schulgeländepläne basiert auf den Grundlagen der Flurstücke, den aktuellen Luftbildern und der Kenntnis vor Ort. 

Die Planungsunterlagen aller kreisangehörigen Gemeinden lagen zum 29.07.2021 vor. Klärungsbedarf besteht zwischen der Schulbehörde und zweier Gemeinden. Für alle weiteren kreisangehörenden Gemeinden wurde das Einvernehmen bis zum 30.07.2021 bereits hergestellt werden. Die erforderlichen Ratsbeschlüsse zu den jeweiligen Schulplanungen liegen teilweise vor. Die Beschlussfassungen erfolgen zum Teil im Oktober 2021.

Die Durchführung des erforderlichen Beteiligungsverfahrens gemäß § 5 SEPl-VO 2022 erfolgt vom 18.08.2021 bis 30.09.2021. Die schriftliche Stellungnahme mit Erläuterungen sowie die Begründung zu Änderungsvorschlägen ist bis zum 30.09.2021 beim Landkreis Börde, Amt für Bildung, einzureichen.

Hinweis:

Gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 SEPl-VO 2021 ist der Schulentwicklungsplan für die berufsbildenden Schulen erstmalig zum 31. Dezember 2023 vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Anlage 1 - Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2027/28 bis 2031/32

Anlage 2 - SEPL-VO 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Schulentwicklungsplan LK Börde (122432 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - SEPL-VO 2022 (1554 KB)