Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
die fünf Leitlinien zur geförderten Jugendarbeit. Sachdarstellung, Begründung: Mit der Annahme des Planungsauftrages
“Beauftragung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Erfassung der kurz-,
mittel- und langfristigen Bedarfsplanung im Jugendfreizeitbereich” (051/228/2006) beschloss der
Jugendhilfeausschuss auf seiner 10. Sitzung am 20.02.2006 die Annahme von
Leitlinien. Die Leitlinien ergänzen und fördern
die Umsetzung der Aufgaben der §§ 11 – 14 SGB VIII im Rahmen der
Bedarfsbestimmung, Qualitätssicherung und Qualitätsbestimmung der geförderten
Jugendarbeit. Gleichzeitig konkretisieren sie die
Position des örtlichen Jugendhilfeträgers bzgl. der Gesamtverantwortung und
Jugendhilfeplanung gem. der §§ 79, 80 SGB VIII. Die Verbindung der Leitlinien mit
entsprechenden Verfahren zur jährlichen Prüfung der Umsetzung, Zielerreichung, Zielbestimmung
sichert der Jugendhilfeplanung die notwendige Aktualität und geforderte
Bedarfsausrichtung. Die Leitlinien werden mit dem Beginn
des neuen Förderjahres 2007 gültig. Die umfangreiche Sachdarstellung
findet sich in der Anlage. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: |
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