Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0291/BLR/2021  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Kreisausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
08.09.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.09.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zurückgezogen   
Anlagen:
KVG LSA - § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr Wolfgang Zahn

 

durch die Fraktion der SPD als Mitglied des Kreisausschusses bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt, auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kreisausschuss als ständig beschließenden Ausschuss. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit fünfzehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages und dem Landrat als Vorsitzenden.

 

Bisher war Herr Hans-Eike Weitz Mitglied im Kreisausschuss. Die Fraktion der SPD hat nun eine Umbesetzung beschlossen und benannte Herrn Wolfgang Zahn als neues Mitglied für den Kreisausschuss. Frau Angela Leuschner ist weiterhin stellvertretendes Mitglied.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KVG LSA - § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse (65 KB)