Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0288/20/2021  

 
 
Betreff: Eckpunktepapier zum Stand der Haushaltsplanung 2022/2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
02.09.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
PPP - Information zum Stand der Haushaltsplanung 2022/2023 mit Ergebnis 2021

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Mitglieder der Fachausschüsse in den Prozess der Haushaltsplanung soll bereits vor Fertigstellung des Haushaltsplanentwurfes eine Übersicht über den Stand der Planung 2022/203 im Fachausschuss Kreisentwicklung und Finanzen gegeben werden.

 

Bisher erfolgten die Zuarbeiten der Planansätze durch die Fachämter und die Überprüfung der Notwendigkeit der Ansätze.

 

Durch die Neuwahlen des Landtages für Sachsem-Anhalt im Juni 2021 gibt es noch keine neue Landesregierung, diese soll voraussichtlich Mitte September 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Dadurch liegt noch kein Entwurf für ein neues FAG ab 2022 vor. Erfahrungsgemäß ist mit einem neuen FAG nicht vor Dezember 2021, ggf. erst im Februar 2022 zu rechnen. Dadurch fehlen die Orientierungsdaten für die Zuweisungen nach dem FAG LSA, die ca. 20% der Erträge betragen. In dem derzeitigen Stand der Budgets sind die Zuweisungen wie 2021 enthalten.

 

Für die Durchführung des Abwägungsverfahrens für die Festsetzung der Kreisumlage fehlen die Regelungen des FAG LSA, da das bisherige Gesetz nur von 2017 bis 2021 gilt. In den Budgets ist der absolute Betrag der Kreisumlage wie 2021 enthalten, der im Rahmen des Abwägungsverfahrens noch aktualisiert werden muss.

 

Da ohne verlässliche Zahlen kein belastbarer Haushaltsplanentwurf 2022/23 erstellt werden kann ist eine Beschlussfassung über den Haushaltsplanentwurf am 01. Dezember 2021 nicht möglich. Der bisherige Terminplan wird aktualisiert, sobald die Sitzungstermine des Kreistages und seiner Ausschüsse für das Jahr 2022 vorliegen.

 

In der Anlage 1 ist das Eckpunktepapier beigefügt, in dem Informationen zum Stand der Planung 2022/2023 zusammengestellt sind.

 

Der bisherige Planentwurf 2022/2023 weist für beide Jahre ein Defizit auf, für das keine Deckung vorgelegt werden kann. Daher ergibt sich die Notwendigkeit zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

 

In der Anlage 2 ist der Verfahrensablauf für die Haushaltskonsolidierung dargestellt.

 

Im Finanzplan ist der Bedarf an Investitionen wesentlich höher als die finanziellen Mittel des Landkreises. Priorität hat die Fertigstellung der STARK III Maßnahmen, die Weiterführung der Baumaßnahme Gymnasium Weferlingen und die Umsetzung des Digitalpaktes Schulen, die mit Fördermitteln des Bundes mitfinanziert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Eckpunktepapier zum Stand der Haushaltsplanung 2022/23

 

  1. Verfahrensablauf Haushaltskonsolidierungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PPP - Information zum Stand der Haushaltsplanung 2022/2023 mit Ergebnis 2021 (797 KB)