Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0287/51/2021  

 
 
Betreff: Sachkostenförderung von Verbrauchsmaterialien für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuge der COVID19-Pandemie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.06.2021 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0287/51/2021)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vollfinanzierung von Sachkosten für Verbrauchsmaterialien im Zusammenhang der Wieder-/Teilöffnung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus bisher nicht in Anspruch genommenen Mitteln.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Dreizehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 13. SARS-CoV-2-EindV) vom 21. Mai 2021 erfolgten im § 4 Abs. 4 Nr. 5 i.V. m. § 1 nachfolgende Festlegungen:

 

„Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen nach § 1 Abs. 1 eingehalten werden: (…)

-          Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (…).“

 

Im Rahmen der Umsetzung des vorgenannten § 4 Abs. 4 Nr. 5 der Dreizehnten SARS-CoV-2-EindV müssen die beschriebenen Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen eingehalten werden. Zur Wiedereröffnung bedarf es neben umfangreicher inhaltlicher Arbeit zur Erstellung eines Hygienekonzepts, ebenfalls der Beschaffung von Verbrauchs- und Schutzmaterialien für die einzelnen Einrichtungen bzw. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Diese Mehrausgaben konnten aufgrund der außergewöhnlichen Situation nicht von den Trä-gern, Fachkräften oder Einrichtungen vorhergesehen oder gar eingeplant werden. Beispiele für förderbare Sonderausgaben sind Corona-Tests, Desinfektionsmittel, Mund-Nase-Schutzmasken, Einweghandschuhe, Seife, Absperrband, Signalklebeband. Ohne die Be-schaffung dieser Güter kann die Arbeit der Einrichtungen nicht wieder aufgenommen werden. Die Anschaffungen sind nicht aufschiebbar und bedeuten keinen investiven Mehrwert für die Träger. Keine Beschaffung, beispielsweise aufgrund fehlender Finanzmittel, würde weiterhin eine Schließung der Einrichtungen bedeuten, wodurch wertvolle Ressourcen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ungenutzt blieben.

 

Da die geförderten Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit diese Aufgaben im Auftrag des Landkreises Börde zur Umsetzung der §§ 11 bis 14 SGB VIII wahrnehmen, sind die an-fallenden Sonderausgaben durch den Landkreis in vollem Umfang zu finanzieren.

 

Die Finanzierung erfolgt aus bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen: