Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erstellung einer Bedarfsindikatorik für die Verteilung der finanziellen Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/24.
Sachdarstellung, Begründung:
Auf der Grundlage der 63. Sitzung des Landtags des Landes Sachsen-Anhalt mit der Drs. 7/3755 vom 19.12.2018 wird „Schulsozialarbeit als ein wichtiges und unverzichtbares Element von Schule in Sachsen-Anhalt“ benannt. Deshalb wurde das langfristig angelegte Landesprogramm zur Fortführung der Schulsozialarbeit entwickelt, um so eine nachhaltige Finanzierung dieser zu ermöglichen.
Bis zum Jahr 2022/ 2023 wird die Schulsozialarbeit durch ESF-Mittel und Landesmittel bestritten. Ab dem Schuljahr 2023/ 2024 sollen maximal 60 Prozent durch ESF-Mittel finanziert werden, den öffentlichen Finanzierungsanteil in Höhe von 40 Prozent sollen sich das Land und die Landkreise teilen. Es ist vorgesehen, dass mindestens die bisherige Anzahl der Stellen gesichert wird. Sollte die Schulsozialarbeit im Landesprogramm quantitativ ausgebaut werden, so werden die zusätzlichen Stellen auf der Basis von zwischen Land und Kommunen abgestimmten Bedarfsindikatoren zugeteilt.
Im Landesprogramm soll Schulsozialarbeit auch zukünftig in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe umgesetzt werden. Sie soll bedarfsgerecht ausgestaltet sein, indem die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Kompetenz zur Einschätzung der konkreten Bedarfslagen vor Ort als zentrale Akteure einbezogen werden. Die intendierte tiefere Einbindung und Verzahnung der Schulsozialarbeit in die Schul- und Jugendhilfestrukturen einschließlich ihrer strategisch-operativen Ausrichtung und die Stärkung abgestimmter Planungs- und Steuerungsprozesse von Jugendhilfe und Schule, verdeutlichen die Bedeutung der Kompetenzen des Landkreises bei der Bedarfsermittlung und -planung.
Die integrierte sozialpädagogische Ausrichtung der Schulsozialarbeit, die präventive und in-tervenierende Ansätze miteinander kombiniert, lebenswelt- und sozialraumbezogen agiert und den Anspruch in sich trägt, auch schulische Entwicklungen im Rahmen der Schulprogrammarbeit mit zu befördern, wird fortgesetzt. Schulsozialarbeit wird auch zukünftig an den konkreten schulischen, zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Bedarfen konzeptionell auszurichten, umzusetzen und zu reflektieren sein.
Primäre Zielgruppen: - Kinder und Jugendliche, welche die Schulen besuchen
Sekundäre Zielgruppen: - Eltern/Personensorgeberechtigte der Schüler - Lehrkräfte und Schulleitungen sowie andere Akteure an der Schule - außerschulische Kooperationspartner
Für die Bedarfsermittlung und –planung wurde dem Landesprogramm ein Entwurf möglicher Indikatoren beigefügt. So berechnet sich der Indikator zur Deckung des Grundbedarfs als die Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) in den Landkreisen/Städten im Verhältnis zur Gesamtzahl der SuS im Land. Weitere schul- und zielgruppenspezifische und sozialräumliche Indikatoren dienen der Ermittlung von Zusatzbedarfen.
Zur Vorbereitung einer solchen Bedarfsermittlung und –planung der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2023/24, soll auf Basis dieses Entwurfs eine Bedarfsindikatorik für den Landkreis Börde entwickelt werden, um einrichtungsscharf den Bedarf für den Einsatz der Schulsozialarbeit bestimmen zu können.
Momentan prüft die Verwaltung, ob die o. a. acht Schulsozialarbeiterstellen in der kommenden Förderperiode über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ weiterfinanziert werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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