Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 08.06.2021) beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag beschloss auf seiner Sitzung am 28.11.2018 die „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ (Schulbezirkesatzung) mit Wirkung ab dem 01.08.2019.
Diese wurde aufgrund der Übertragung der Schulträgerschaft für die Gemeinschaftsschule Sülzetal sowie durch die Aufnahme der Schulträgervereinbarung zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis Börde (Beschluss-Nr. 2019/40/0677 und 0078/40/2019) bereits zwei Mal angepasst.
Mit der Neufassung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 (SEPL-VO 2022) ergibt sich für die Schulform Gemeinschaftsschule in der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a der Umwandlungsverordnung weiterer Anpassungsbedarf innerhalb der Schulbezirkesatzung.
Nach § 11 Abs. 4 der SEPL-VO 2022 wird die Zieljahrgangsstärke in der Sekundarstufe II auf mindestens 75 Schüler*innen festgesetzt.
Die in § 2a Abs. 3 der Schulbezirkesatzung festgelegte Kapazitätsgrenze (2 x 28 Schüler*innen) für die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt ist in Bezug auf die gymnasiale Oberstufe auf dreizügige Schuljahrgangsstufen (3 x 28 Schüler*innen) anzupassen. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
(Entwurf Nr. 1, Stand 08.06.2021)
(Entwurf Nr. 1, Stand 28.04.2021 - Lesefassung)
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