Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0276/40/2021  

 
 
Betreff: Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Michelmann Dezernent 3
Hecht Amtsleiterin Bildung
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
02.06.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Entscheidung
09.06.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.06.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0276/40/2021)
Anlagen:
3. Ändg SB-SatzungAnpassg
3. Ändg Lesefassung
Satzung SB, SEB 2019 Lesefassung_Satzung_Schulbezirke
SchulG LSA § 41 - beck-online
SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 08.06.2021) beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag beschloss auf seiner Sitzung am 28.11.2018 die „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ (Schulbezirkesatzung) mit Wirkung ab dem 01.08.2019.

 

Diese wurde aufgrund der Übertragung der Schulträgerschaft für die Gemeinschaftsschule Sülzetal sowie durch die Aufnahme der Schulträgervereinbarung zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis Börde (Beschluss-Nr. 2019/40/0677 und 0078/40/2019) bereits zwei Mal angepasst.

 

Mit der Neufassung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 (SEPL-VO 2022) ergibt sich für die Schulform Gemeinschaftsschule in der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a der Umwandlungsverordnung weiterer Anpassungsbedarf innerhalb der Schulbezirkesatzung.

 

Nach § 11 Abs. 4 der SEPL-VO 2022 wird die Zieljahrgangsstärke in der Sekundarstufe II auf mindestens 75 Schüler*innen festgesetzt.

 

Die in § 2a Abs. 3 der Schulbezirkesatzung festgelegte Kapazitätsgrenze (2 x 28 Schüler*innen) für die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt ist in Bezug auf die gymnasiale Oberstufe auf dreizügige Schuljahrgangsstufen (3 x 28 Schüler*innen) anzupassen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

(Entwurf Nr. 1, Stand 08.06.2021)

  1. Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

(Entwurf Nr. 1, Stand 28.04.2021 - Lesefassung)

  1. Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde vom 28.11.2018 in der Fassung vom 11.12.2019
  2. Auszug aus dem SchulG LSA § 41
  3. SEPL-VO 2022 vom 15.10.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Ändg SB-SatzungAnpassg (246 KB)    
Anlage 5 2 3. Ändg Lesefassung (435 KB)    
Anlage 2 3 Satzung SB, SEB 2019 Lesefassung_Satzung_Schulbezirke (172 KB)    
Anlage 4 4 SchulG LSA § 41 - beck-online (36 KB)    
Anlage 3 5 SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a (1554 KB)