Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Hinsichtlich des aktuellen Sachstandes zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes Magdeburg hat die Regionale Planungsgemeinschaft, vertreten durch den Leitenden Planer Herrn Marcus Bohnstedt, am 04.05.2021 folgende schriftliche Auskunft erteilt:
Die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg (RPM) hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an den Raum der Planungsregion wie Wohnnutzung, landwirtschaftliche Nutzung, Flächen für Natur und Landschaft und andere aufeinander abzustimmen, um Konflikte auszugleichen. Der Zweckverband handelt im gesetzlichen Auftrag und hat seinen Sitz in der Stadt Magdeburg.
Hierbei finden die Leitbilder der Raumordnung des Bundes Berücksichtigung [Stichworte: Lokale Agenda 21, Gleichwertigkeit von Ökologie, Ökonomie und Sozialem; Berücksichtigung von Wettbewerbsfähigkeit, demografischer Wandel, Resilienz (Krisenfestigkeit), Identifikation / Heimatgefühl der Bewohner und Nachhaltigkeit für zukünftige Generationen].
Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) sind: - Raumordnungsgesetz (ROG), - Baugesetzbuch (BauGB), - Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, - Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, - Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg (Verbandssatzung), - Regionales Teilgebietsentwicklungsprogramm für den Planungsraum Harbke 14.06.1994, - Regionales Teilgebietsentwicklungsprogramm für den Planungsraum Nachterstedt „Seeland“ 14.06.1994
Der Geltungsbereich des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) umfasst das Gebiet der Landkreise Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis sowie das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.
Der REP MD besteht aus einem Text- und einem Kartenteil. Beide Teile bilden eine Einheit. Er ist analog dem Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt gegliedert. Der Kartenteil enthält zeichnerische Festlegungen von Zielen und Grundsätzen (Festlegungskarten) sowie Karten, die der Erläuterung dienen (Erläuterungskarten).
Es werden Festlegungen aus den Fachplanungen (z.B. Bergrecht, Natur- und Umweltschutz, Hochwasserschutz, Bundesverkehrswegeplan 2030) übernommen und dargestellt. Darüber hinaus werden eigene, regionale Festlegungen anhand eines vorher definierten und durch die RV beschlossenen Kriterienkataloges abgebildet. Organe lt. Verbandssatzung sind der Vorsitzende (derzeit: LR Markus Bauer) und die Regionalversammlung (36 Mitglieder, geborene und gewählte Mitglieder) sowie der Regionalausschuss.
Das Planungserfordernis ergibt sich aus der Anpassungspflicht der Regionalen Entwicklungspläne an den Landesentwicklungsplan 2010 (§ 9 Abs. 1 LEntwG LSA). Dieser wurde im Jahr 2010 verabschiedet. Das Planungserfordernis ergibt sich aber auch aus der Tatsache, dass nach der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 und der anschließenden Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2007 in der Planungsregion Magdeburg drei unterschiedliche Regionale Entwicklungspläne gelten. Um diesen Zustand zu beenden und einen für die gesamte Planungsregion geltenden Regionalen Entwicklungsplan zu erstellen, bedarf es der Neuplanung.
Übersicht wichtiger Verfahrensschritte bei der Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg
Momentan sind ca. 430 Stellungnahme in der Geschäftsstelle der RPM eingegangen. Diese werden thematisch „zerlegt“, so dass sich ca. 4.000 Einzelstellungnahme ergeben, die durch die MA abgewogen werden und der RV zur Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass ein erneuter Entwurf mit darauffolgender erneuter Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet werden muss, da sich insbesondere weitere Änderungen beim Hochwasserschutz (verbesserte Datengrundlage), sowie bei der Nutzung der Windenergie (Durchsetzungsfähigkeit von WEA an geeigneter Stelle) ergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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