Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Aktionsplan „Unsere Vision für Inklusion“ 1. Fassung wurde am 11.12.2019 durch den Kreistag beschlossen. Der Aktionsplan beruht auf den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK), die 2009 zur Bekräftigung der Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland ratifiziert wurde. Zur Umsetzung der UN-BRK wurden sowohl auf Bundesebene, Länderebene als auch auf kommunaler Ebene Aktionspläne verabschiedet, die das Ziel einer inklusiven Gesellschaft verfolgen.
Im Aktionsplan „Unsere Vision für Inklusion“ in der 1. Fassung wurden Maßnahmen für den Landkreis Börde festgeschrieben, die einem stetigen Überprüfungs- und Fortschreibungsmechanismus unterliegen. Im Zuge der verankerten jährlichen Überprüfung des Umsetzungsstandes erarbeitete das Örtliche Teilhabemanagement (ÖThM) einen Evaluationsbericht für den Aktionsplan.
Die Evaluation für das Jahr 2020 beruht auf der fachlichen Einschätzung der Ämter und landkreiszugehörigen Institutionen sowie den Einschätzungen des Projektes ÖThM. Analog der Struktur des Aktionsplans erfolgte die Auswertung des Umsetzungsstandes der einzelnen Maßnahmen je Handlungsfeld. Die Erkenntnisse des Berichtes fließen in die diesjährige Fortschreibung des Aktionsplans ein.
Hintergrundinformationen: Die Entstehung, Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans des Landkreises Börde wird durch das Örtliche Teilhabemanagements (ÖThM) begleitet. Das ÖThM ist ein Projekt, dass sich für eine inklusive Gesellschaft im Landkreis Börde einsetzt. Neben der Konzeptionierung und Begleitung des Aktionsplans zählen zu den Projektschwerpunkten die Identifizierung von Teilhabebarrieren, die Sensibilisierung für Inklusion, die individuelle und fallbezogene Beratung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Fortführung der Koordinierungsstelle „Inklusion“, die Öffentlichkeitsarbeit sowie das gegründete Netzwerk „inklusiv leben – Landkreis Börde“.
Für das Jahr 2021 ist die Fortschreibung des Aktionsplans „Unsere Vision für Inklusion“ des Landkreises Börde geplant. In die 2. Fassung des Aktionsplanes werden die Erfahrungswerte und Evaluationsinhalte bedacht. In Austausch mit der fachlichen Expertise der Ämter und landkreiszugehörigen Institutionen werden Maßnahmen entwickelt. Durch das ÖThM werden diese Maßnahmen aufgearbeitet und in die Fortschreibung aufgenommen. Nach Fertigstellung des Entwurfs wird die Fortschreibung des Plans voraussichtlich Ende 2021 als Beschlussvorlage den betreffenden Gremien vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Evaluationsbericht zum Aktionsplan „Unsere Vision für Inklusion“ 1.Fassung - Umsetzungsstand für das Jahr 2020
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