Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der verbindlichen Richtlinie über die Verteilungskriterien von Zuwendungen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder die qualitative Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler“ und in Anlehnung an die Kriterien des § 10 KiFöG, die Förderung für den Landkreis Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Am 11. Januar 2021 informierte Frau Staatssekretärin Susi Möbbeck über die ersten Eck-punkte des "Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler". Ziel des Programms ist die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschul-kinder oder die qualitative Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung. Insgesamt stehen über 750 Millionen Euro im Bund für den beschleunigten Infrastrukturaus-bau zur Verfügung. Für Sachsen-Anhalt beträgt das Volumen für Maßnahmen 20,6 Millionen Euro.
Die Bundesmittel für den Landkreis Börde betragen voraussichtlich 1.780.000 Euro zum quantitativen und qualitativen Ausbau, beispielsweise für Ausstattung, Baumaßnahmen, Pla-nungsleistungen, Hygienemaßnahmen oder intensive Vorbereitungsmaßnahmen für spätere Investitionen.
Im Februar wurde bereits ein Entwurf der Richtlinie zur Bedarfsprüfung und ggf. Vorbereitung der Antragstellung an die Träger im LK Börde übermittelt. Eine verbindliche, gültige Richtlinie liegt weiterhin nicht vor; die Möglichkeit zur Förderung zum Kauf von Grundstücken für zu-künftige Projekte wird nach aktuellem Stand nun aber doch förderfähig sein. Aufgrund der durch das Land vorgegebenen kurzen Fristen wurden die Träger fortgehend informiert. Um sowohl bereits geplante, vereinzelte Großprojekte als auch die Gemeinden flächendeckend zu unterstützen, empfiehlt die Verwaltung, dass die verfügbaren Fördermittel auf beide Pro-jektarten gleichermaßen aufgeteilt werden (50% für Großprojekte und 50% für Einzelmaß-nahmen in den Sozialräumen). Für die Hortbetreuung von Schülern von Schulen in freier Trägerschaft wird ein anteiliges Budget vorgehalten.
Eine Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann nicht erfolgen, sofern bereits andere Fördermittel beantragt wurden. Somit ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Die Förder-höhe beträgt in der Regel bis zu 70% der Gesamtkosten, so dass mindestens 30% der Kosten aus Eigenmitteln durch den Träger erbracht werden müssen. Der Maßnahmebeginn muss bis zum 30.06.2021 und der Abschluss der Maßnahme bis 31.12.2021 erfolgen. Im Ausnahmefall können auch über den vorzeitigen Maßnahmebeginn Projekte genehmigt werden, welche zwischen dem 17.06.2020 und dem 30.06.2021 begonnen wurden.
Die geplanten Vorhaben sollen unter folgenden Gesichtspunkten beleuchtet werden:
1. Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit 2. Positive Bewertung der demografischen Entwicklung 3. Auslastung der Einrichtung für die nächsten 15 Jahre 4. Verpflichtung zur Nutzbarkeit über die gesamte Zweckbindungspflicht 5. Fertigstellung der Maßnahme zur vollständigen Nutzung bis zum 31.12.2021 6. Keine Doppelförderung 7. Anteilsfinanzierung über Projektförderung 8. Nicht zuwendungsfähig: Sollzinsen und andere Kapitalkosten, erstattungsfähige Mehrwertsteuer, Verwaltungskosten, Leistungen zur Objektbetreuung gemäß Leistungsphase 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Diese Gesichtspunkte ergeben sich aus dem aktuellen Entwurf der Richtlinie, sind aber nicht final. Der Landkreis Börde wies in einer Stellungnahme auf die angespannte Lage im Bausektor und die pandemiebedingten Lieferschwierigkeiten hin, so dass wahrscheinlich vereinzelte Maßnahmen nicht innerhalb des angegebenen knappen Zeitkorridors abgeschlossen werden, auch wenn diese fristgemäß geplant und beauftragt wurden. Es wurde eine Ausdehnung des Programms bzw. Maßnahmenzeitraums empfohlen.
Werden diese Förderbedingungen von mehr als einem Projekt innerhalb der Projektart oder der Sitzgemeinde erfüllt und das Fördervolumen überschritten, können folgende weitere Überlegungen, in Anlehnung an die Kriterien des § 10 KiFöG, in Betracht einbezogen werden: • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, Kosten je neugeschaffenen Platz • Belegung der Tageseinrichtungen, Auslastung nach Kapazität ohne Ausweichobjekte über 80 % aktuell • Prognose Belegung der Tageseinrichtungen, Auslastung nach Kapazität ohne Aus- Weichobjekte über 80% in den nächsten 15 Jahren aus Jugendhilfeplanung • Fortbestand des Grundschulstandorts aus dem der Großteil der Kinder stammt gemäß Schulentwicklungsplanung • Wirtschaftlichkeit der Einrichtung, Nachweis durch bestehende LEQ-Vereinbarung • Maßnahme zur Förderung von Inklusion z.B. Barrierefreiheit – bitte kurz begründen
Die Kennzahlen ergeben jeweils „ja“ oder „nein“ und ein Ergebnis, wohin die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt werden.
Um einen fristgerechten Ablauf und eine verbesserte Planbarkeit für alle Träger zu garantie-ren, wurden auf Basis der Kinderzahlen Richtwerte für alle Sozialräume im Landkreis Börde gebildet. Die beantragten Fördersummen aller Maßnahmen sollen nach Möglichkeit diese Richtwerte nicht überschreiten. Hierzu wurde die gemeinsame Abstimmung zwischen den Sitzgemeinden/ gemeindlichen Trägern und freien Trägern in dessen Gebiet vor Stellen der Voranträge angeregt. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und Beschleunigung des Verfahrens wurde empfohlen, weniger Projekte mit höheren Summen in die Vorantragstel-lung einzubeziehen. Die Antragstellung wird dann auf Basis der getätigten Meldung durch die Vergabestelle des Landkreises abgefordert und begleitet. Die Möglichkeit zur Vorantragstellung wurde den Trägern bereits eingeräumt.
Richtwerte nach Kinderzahlen je Sitzgemeinde bzw. Sozialraum
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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