Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag beauftragte in seiner Sitzung am 02.12.2020 die Kreisverwaltung, ein neues Förderschulkonzept für den Südbereich vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, ob ein Neubau oder Investitionen an den jeweiligen Standorten zu forcieren ist. Dabei sind die Aspekte Lernbedingungen, Schülerbeförderung und Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Der Landkreis ist im Südbereich Schulträger für zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung (Hamersleben und Wefensleben). An beiden Schulen sind seit Jahren Probleme vorhanden, die sich aus den vorhandenen Kubaturen der Gebäude heraus ergeben. Weiterhin sind aktuell genutzte Gebäude aus brandschutzrechtlicher Betrachtung in der aktuellen Nutzung mit Auflagen belegt worden. In beiden Gebäuden ist eine Beschulung von körperlich beeinträchtigten Kindern nur im Erdgeschoss möglich. Demnach kann an beiden Schulen Schülern mit Beeinträchtigungen kein Zugang zum gesamten Gebäude ermöglicht werden (Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention). Die Schulleitungen geben weiterhin an, dass die Umsetzung der pädagogischen Konzepte in beiden Schulen nur eingeschränkt möglich ist. Daher kann eine umfassende Förderung und Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass in den vergangenen Jahren der Anteil der schwerst mehrfach behinderten Kinder zugenommen hat. Die Möglichkeit der Beschulung und Förderung im Südbereich ist aufgrund der vorhandenen Gebäude nur sehr eingeschränkt möglich. Kinder müssen anderen Schulen zugewiesen werden und erfahren dadurch weitere Schulwege, was sich wiederum belastend auf sie auswirkt. Ein geringer Teil der Schülerschaft (SuS) wird zudem an FÖS GB außerhalb des Landkreises Börde beschult. Dies vor dem Hintergrund, dass die Wegebeziehungen zu beachten sind, die räumliche Kapazität und die räumlichen Gegebenheiten beider FÖS GB, vor allem für SuS mit Rollstuhl und mit hohem Pflegebedarf. Mit der Zuweisung an FÖS GB außerhalb des Landkreises verbunden ist die Zahlung von Gastschulbeiträgen und ggf. der Abschluss von Schulträgervereinbarungen. Dies hat zudem Auswirkungen auf die Kosten für freigestellte Schülerverkehre (Beförderung mit Taxi). Bei der Standortwahl ist eine zentrale Lage im Süden des Landkreises zu berücksichtigen, was ebenfalls Auftrag aus dem KT-Beschluss vom April 2019 ist und § 2 der SEPL-VO[1] vorsieht. Dies insbesondere auch im Hinblick auf zumutbare Wegebeziehungen. Diese liegen im Bereich der Primarstufe bei maximal 40 Minuten in eine Richtung, in der Sekundarstufe I bei 60 Minuten. Da die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr erfolgt, ist eine Sammlung von Schülern erforderlich. Eine Unterscheidung innerhalb der Beförderung von Schülern nach Alter in Primar- und Sekundarstufe I erfolgt dabei nicht. Somit darf die Schulweglänge bei allen Fahrten nicht länger als 40 Minuten andauern. Diese Schulwegdauer wird derzeit in einigen Fällen überschritten.
Weiterhin gilt es im Konzept den Förderschulstandort für Lernbehinderte in Klein Oschersleben zu betrachten. Seit Jahren dringend erforderliche Baumaßnahmen mussten immer wieder verschoben werden. Die Schülerzahlen steigen weiterhin, so dass die Kapazität der vorhandenen Räume erschöpft ist. Weiterhin sind gravierende bauliche Mängel vorhanden, wodurch das Unterrichten in einigen Räumen bereits untersagt wurde.
Folgende Arbeitspakete sind von der Kreisverwaltung zu bearbeiten.
[1] Verordnung zur Schulentwicklungsplanung Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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