Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 114 Abs. 6 in Verbindung mit § 137 Abs. 6 KVG legt der Landrat den Prüfbericht der überörtlichen Prüfung mit seiner Stellungnahme dem Kreistag vor.
Durch den Landesrechnungshof (LRH) wurde die Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde geprüft. Das Eröffnungsgespräch fand am 20.02.2018 statt. Auf der Grundlage des Entwurfs des Berichtes über die überörtliche Prüfung vom 27.11.2019 fand am 26.10.2020 das Abschlussgespräch statt.
Der Prüfbericht wurde am 03.11.2020 erstellt und dem Landkreis geschickt. Zu den Feststellungen soll eine Stellungnahme bis zum 30.05.2021 erfolgen.
Daher werden anliegend der Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde und die Stellungnahme des Landrates vorgelegt, in denen alle inhaltlichen Fragen behandelt werden. Teilweise waren die Feststellungen darin begründet, dass die Prüfung nicht vor Ort im Landkreis durchgeführt wurde. Es wurden alle angeforderten Unterlagen vom Landkreis dem LRH zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen sind jedoch im Landkreis in Papierform und digital verfügbar, die nicht geprüft wurden. Daraus ergaben sich Feststellungen, denen teilweise im Abschlussgespräch abgeholfen werden konnte.
Für den Landkreis liegt die Hauptaufgabe darin, möglichst schnell mit den Jahresabschlüssen auf einen aktuellen Stand zu kommen. Daher werden vorrangig die Änderungen vorgenommen, die Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1. Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde
2. Stellungnahme des Landrates zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde
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