Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0223/61/2021  

 
 
Betreff: Information über BAB 14 (VKE 1.1) sowie Anbindung B71n im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Annett Dippe
Naumann Dezernentin 4
Federführend:Amt für Kreisplanung Bearbeiter/-in: Dippe, Annett
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Informationspflicht
03.02.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt zur Kenntnis genommen   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

"Herr Zahn (SPD) fragt zur Thematik der A14 Höhe Dahlenwarsleben / Colbitz einen aktuellen Stand ab. Er möchte wissen, was in den nächsten fünf Jahren bei den Anschlussstellen passiert. Unter anderem möchte Herr Zahn wissen, welches Brückensystem geplant ist und wie mit der Lärmschutzwand planerisch umgegangen wird."

 

Auf Nachfrage bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) wird folgende Information erteilt:

 

aktueller Sachstand

Das Planfeststellungsverfahren für die BAB 14, VKE 1.1 ist mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 14.10.2020 beendet. Der Beschluss lag vom 26.10.2020 bis einschließlich zum 09.11.2020 in den betroffenen Gemeinden und Städten zur allgemeinen Einsicht aus. Die sich daran anschließende Klagefrist endete am 09.11.2020. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss wurde eine Klage einer Privatperson vor dem BVerwG erhoben.

 

 

Bauablauf/Zeitplan

Zu diesem Punkt wird gebeten, sich an den Vorhabenträger der Baumaßnahme, die DEGES, Herrn Grüschow (grueschow@deges.de) zu wenden.

 

Brückensysteme

Da hierzu keine klare Anfrage erkennbar ist, wird auf die Ausführungen in Teil B.I.2.8 des beigefügten Planfeststellungsbeschlusses verwiesen.

 

Lärmschutz

Da hierzu ebenso keine klare Anfrage erkennbar ist, wird auf die Ausführungen in Teil C.XI und C. XII.10.2.8 des Planfeststellungsbeschlusses verwiesen.

 

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen stehen in einer Daten-Cloud des Landkreises Börde für die Einsicht zur Verfügung. Über eine Anfrage an das Büro Kreistag ist der Link nebst Passwort zu dieser Cloud erhältlich.

 

Der nachfolgende Plan gibt eine Übersicht über den Bau der BAB 14 im Landkreis Börde:

 

"Herr Behrens (CDU) möchte wissen, wie der aktuelle Stand der Planung bei der Anbindung der B71N Höhe Wedringen ist."

 

Auf Nachfrage bei der zuständigen Behörde (Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale - Funktionalbereich Straßenbau und -betrieb) wird folgende Information erteilt:

 

Durch die Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt wird im Zuge von mehreren Neubau-, Um- und Ausbaumaßnahmen die Anbindung an die zukünftige Autobahn (A) 14 geschaffen. Dazu sind im Bereich der Stadt Haldensleben zurzeit 3 Projekte in der Planung und Umsetzung.

 

1. Um- und Ausbau der OD Haldensleben

Hierbei wurde die B71 in der Ortsdurchfahrt Haldensleben zwischen Knoten Gerikestraße / Magdeburger Straße bis zum Ortsausgang Richtung Magdeburg ausgebaut. Die Maßnahme wurde im Sommer 2020 abgeschlossen.

 

2. Neubau der Ortsumgehung Wedringen

Hierbei wird die B71 in südlicher Richtung verlegt und umgeht zukünftig die Ortsdurchfahrt Wedringen. Die Maßnahme hat im Frühjahr 2020 begonnen. Die verkehrliche Freigabe ist für den September 2021 geplant. Die Arbeiten liegen im Zeitplan, sodass nach dem derzeitigen Stand der Termin gehalten wird. Die Restarbeiten im Umfeld der Neubaumaßnahme werden noch bis Juni 2022 andauern.

 

3. Neubau der Ortsdurchfahrt Vahldorf

Durch den Neubau der Ortsdurchfahrt Vahldorf wird die B 71 an den Neubau der A 14 angeschlossen. Die technische Planung wurde im Dezember 2020 durch den Bund (BMVI) bestätigt, sodass im 2. Quartal 2021 die Planfeststellung durch die Landesstraßenbauverwaltung beantragt wird. Die durchschnittliche Dauer von Planfeststellungsverfahren beläuft sich auf ca. 3 bis 4 Jahre. Nach der Planfeststellung kann die Ortsumgehung Vahldorf baulich realisiert werden.  


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen: