Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0222/80/2021  

 
 
Betreff: Information zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Kommunalservice Landkreis Börde AöR für die Jahre 2020-2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
03.02.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
24.02.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
11.03.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Abfallwirtschaftskonzept 2020-2025
Beschlussausfertigung AWIKO 2020-KsB- 094

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt –

 

 

Der Kreistag nimmt das als Anlage 1 beigefügte Abfallwirtschaftskonzept 2020-2025 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR zur Kenntnis.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 8 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 20 KrWG Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.

Aus § 8 Abs. 5 S. 1 AbfG LSA folgt, dass das Abfallwirtschaftskonzept und seine Fortschreibungen zu ihrer Wirksamkeit eines Beschlusses des entsprechenden Vertretungsorgans des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers bedürfen. Der Landkreis Börde hat der Kommunalservice Landkreis Börde AöR gem. § 2 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“) die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises übertragen. Die Anstalt übernimmt die Pflichten, Aufgaben und Rechte des Landkreises gemäß § 3 des AbfG LSA und die hieraus erwachsenen sonstigen Pflichten und Rechte.

Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 7 der Unternehmenssatzung KsB AöR beschließt der Verwaltungsrat das Abfallwirtschaftskonzept. Das Abfallwirtschaftskonzept 2020-2025 (Anlage 1) wurde dem Verwaltungsrat der KsB AöR am 17.12.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 7 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der KsB AöR unterliegt der Verwaltungsrat bei Entscheidungen hinsichtlich des Abfallwirtschaftskonzeptes den Weisungen des Kreistages. Somit wird der Beschluss des Verwaltungsrates dem Kreistag des Landkreises Börde zur Kenntnis gegeben.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist mindestens alle sechs Jahre fortzuschreiben. Gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 AbfG LSA sind bei der Aufstellung, wesentlicher Änderung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts die kreisangehörigen Gemeinden und die obere Abfallbehörde zu beteiligen. Verbänden, Kammern und Organisationen, deren Aufgaben oder satzungsgemäßen Interessen durch das Abfallwirtschaftskonzept berührt werden, ist gem. § 8 Abs. 4 S. 2 AbfG LSA Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Anregungen und Bedenken sind mit ihnen zu erörtern. Des Weiteren ist gemäß § 8 Abs. 5 S. 2 AbfG LSA das Abfallwirtschaftskonzept der oberen Abfallbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen.

 

Der offizielle Beteiligungszeitraum der Träger öffentlicher Belange (TöB), der kreisangehörigen Kommunen und der oberen Abfallbehörde lief vom 16.10.-15.11.2020.

Offizielle Anschreiben in Bezug auf den Beteiligungszeitraum ergingen an alle kreisangehörigen Kommunen, TöB und an die Obere Abfallbehörde am 01.10.2020. Mit Datum vom 15.10.20 wurde der Entwurf des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes online auf die Homepage der KsB AöR gestellt. Mit Datum vom 16.10.2020 erging nochmals eine Hinweis-Mail an alle kreisangehörigen Kommunen, TöB und Obere Abfallbehörde, dass der Entwurf online einsehbar ist und der Zeitraum für Stellungnahmen bis zum 15.11.2020 läuft. Des Weiteren bestand für Jedermann während des gesamten Beteiligungszeitraumes die Möglichkeit, den Entwurf am Hauptsitz der KsB AöR einzusehen. Bedenken und Anregungen konnten während der Auslegungsfrist eingereicht werden.

Insgesamt gingen neun Stellungnahmen ein (03.11.2020: EG Wanzleben-Börde; 12.11.2020: Stadt Haldensleben, 12.11.2020: Industrie- und Handelskammer Magdeburg; 12.11.2020: Stadt Wolmirstedt; 12.11.2020: BUND-Kreisverband Landkreis Börde; 13.11.2020: VG Westliche Börde; 16.11.2020: Landesverwaltungsamt-Obere Abfallbehörde; 16.11.2020: Stadt Oschersleben; 16.11.2020: VG Flechtingen).

Vom 16.-18.11.2020 wurde das Abwägungsprotokoll erstellt. Am 24.11.2020 fand in der Aula des Gymnasiums Wolmirstedt ein offizieller Erörterungstermin statt. Letzte Korrekturen, die relevante Hinweise der eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigten, wurden bis zum 29.11.2020 in die finale Version des Abfallwirtschaftskonzeptes eingearbeitet.

Das neue Abfallwirtschaftskonzept hinterfragt einerseits kritisch den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde und tätigt Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung und Begründung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Verwertung und zur Beseitigung von Abfällen, um den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu gewährleisten. Das neue Abfallwirtschaftskonzept 2020-2025 hat eine Festlegung der abfallwirtschaftlichen Eckpunkte, Ziele und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen des KrWG und des AbfG LSA zum Gegenstand.

Zu dessen Mindestinhalt zählen:

-          Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfalle

-          Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle

-          die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind

-          den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit

-          Angaben über die zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen

 

Im Ergebnis dient das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept dem Landkreis/der KsB AöR als Planungsinstrument der kommunalen Abfallwirtschaft.

Generelle Zielstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, im Einklang mit dem KrWG und dem AbfG LSA, die Entsorgungssicherheit im Landkreis Börde sicherzustellen und dabei die abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern sowie die umweltverträgliche Abfallverwertung bzw. -beseitigung zu gewährleisten. Weiterhin bildet der Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt die Grundlage für die Planung der Entsorgungsträger und ist bei abfallwirtschaftlichen Entscheidungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit zu beachten.

Zur Umsetzung der genannten Ziele werden im neuen Abfallwirtschaftskonzept 2020-2025 einführend zunächst die generellen strukturellen Grundlagen des Landkreises Börde sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt (Kapitel 1). Im Anschluss erfolgt eine Dokumentation der gegenwärtigen kommunalen Abfallwirtschaft, bei welchem u. a. die Organisation der Abfallentsorgung, vorhandenen Entsorgungsstrukturen, Systeme zur Entsorgung von Abfällen, Abfallmengen und Abfallzusammensetzungen, Kosten der öffentlichen Abfallwirtschaft, Gebührensystem bzw. die Gebührensätze dargestellt und analysiert werden (Kapitel 2-5).

Aus der Ist-Zustandsanalyse werden im 6. Kapitel Stark- und Schwachstellen der Abfallwirtschaft herausgearbeitet, auf deren Basis konzeptionelle Ansätze (Maßnahmen) zur Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft unter Berücksichtigung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landkreises abgeleitet werden (Kapitel 7). Auf dieser Grundlage sowie auf Basis der amtlichen Prognose zur Bevölkerungsentwicklung wird im Anschluss eine Prognose der künftigen Abfallmengen vorgenommen (Kapitel 8). Schließlich erfolgt in Kapitel 9 des vorliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes eine abschließende Beurteilung der zukünftigen Entsorgungssicherheit.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Abfallwirtschaftskonzept 2020-2025 der KsB AöR

 

Anlage 2: Beschlussausfertigung Nr. 2020/KsB/094

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abfallwirtschaftskonzept 2020-2025 (847 KB)    
Anlage 2 2 Beschlussausfertigung AWIKO 2020-KsB- 094 (121 KB)