Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0220/20/2021  

 
 
Betreff: Aufnahme von Kommunalkrediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
13.04.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
14.04.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.06.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0220/20/2021)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2021 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 5.437.000,00 € entsprechend der Höhe des Betrages der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 1,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021 in der Sitzung vom 02.12.2020 eine Kreditaufnahme von 5.437.000,00 € für 2021 beschlossen.  Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.

 

Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 

Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes der Baumaßnahmen, vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Die Finanzierung erfolgt über normale Kredite vom Kreditmarkt. Die Zinssätze liegen derzeit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren bei ca. 0,3 %, bei einer Zinsbindung von 20 Jahren bei ca. 0,5 % und bei 30 Jahren bei ca. 0,7 %. Um die derzeit günstigen Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum zu sichern, werden bei Bedarf für die unterschiedlichen Zinsbindungsfristen genaue Konditionen eingeholt. Um dabei flexibel zu sein, sollte die Ermächtigung für den Landrat einen bestimmten Entscheidungsrahmen zulassen.

 

Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Kreistag informiert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

66.900,00 €

Produkt: 61211

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Aufwendungen für Zinsen

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

 keine