Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2021 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat mit Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021 in der Sitzung vom 02.12.2020 eine Kreditaufnahme von 5.437.000,00 € für 2021 beschlossen. Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.
Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes der Baumaßnahmen, vorbereitet und durchgeführt werden.
Die Finanzierung erfolgt über normale Kredite vom Kreditmarkt. Die Zinssätze liegen derzeit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren bei ca. 0,3 %, bei einer Zinsbindung von 20 Jahren bei ca. 0,5 % und bei 30 Jahren bei ca. 0,7 %. Um die derzeit günstigen Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum zu sichern, werden bei Bedarf für die unterschiedlichen Zinsbindungsfristen genaue Konditionen eingeholt. Um dabei flexibel zu sein, sollte die Ermächtigung für den Landrat einen bestimmten Entscheidungsrahmen zulassen.
Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Kreistag informiert. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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