Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0219/80/2021  

 
 
Betreff: Zuwendung des Landkreises Börde für Leaderprojekte im Jahr 2021 gemäß der Richtlinie "LEADER-Projektförderung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Braunsberger, Jan
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Entscheidung
27.01.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0219/80/2021)
Anlagen:
Vorlage Kreisausschuss_2021-01_Anlage

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis Börde Mittel gemäß der Richtlinie „LEADER-Projektförderung“ zur Beteiligung an Leaderprojekten für folgende Projekte:

  1. Familienhilfen und Unterstützungsnetzwerk
  2. Sanierung Vereinsheim
  3. Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  4. Helfende Hände – vernetzt für Familien
  5. Gestaltung Freifläche und Heizungsanlage
  6. Helfer im Haushalt
  7. Einfriedung des Sportplatzes
  8. Drömlingsfest 2021
  9. Außenbereich VierZeitHof
  10. Sanierung Germania Skulptur

im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2021 des Landkreises Börde verwendet.

 

Die Förderhöhe, die Höhe der Aufwendungen je Projekt, die Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug sowie die Gründe der jeweiligen Auswahlentscheidung sind der Anlage zu entnehmen.  


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde stellt regelmäßig Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) CLLD/LEADER bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie vom 01.06.2016 des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leaderkonzepten dienen (LEADER-Projektförderung). Mit der LEADER-Projektförderung unterstützt der Landkreis Börde die „Lokalen Entwicklungsstrategien“ der Lokalen Aktionsgruppen. Er fördert mit eigenen Mitteln unmittelbar die ländliche Entwicklung im Rahmen des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts für die Region Magdeburg“ (ILEK). Die Bewilligung der Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel des Landkreises in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf wurden bisher keine Projekte gebunden, über die der Kreisausschuss auf Grund der Höhe der Förderung gemäß Richtlinie LEADER-Projektförderung entscheiden konnte. Bisher wurden Mittel in Höhe von 0,00 Euro vergeben.

 

Zum Beschlusszeitpunkt stehen noch Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Mit dem Beschluss werden Mittel in Höhe von 84.334,91 Euro gebunden. Damit stehen in 2021 noch Mittel in Höhe von 15.665,09 Euro zur Verfügung. Gemäß der Richtlinie LEADER-Projektförderung des Landkreises sind Projekte förderfähig, wenn sie sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beziehen und im kreislichen Interesse liegen.

 

Dem Beschlussvorschlag liegen folgende Vorgehensweise und Erwägungen zu Grunde:

 

Zunächst wurde geprüft, ob die unter Nr. 1 bis 8 aufgeführten Projekte und Vorhaben die (formellen) Voraussetzungen gemäß der Richtlinie des Landkreis Börde zur LEADER-Projektförderung vom 01.06.2016 erfüllen und mit ihrer Durchführung die Ziele der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG verwirklicht werden, auf dessen Gebiet das Projekt ausgeführt wird.

 

Das besondere kreisliche Interesse wurde nach den Kriterien gemäß der Punkte 2.2. a) und b) der Richtlinie LEADER-Projektförderung bewertet. Daneben wurden die Maßgaben des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für die Region Magdeburg 2014-2020 (ILEK) zur Bewertung herangezogen. Die ausführlichen Bewertungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die aufgeführten Projekte und Vorhaben erfüllen jedes für sich die zuvor genannten Voraussetzungen und Maßgaben.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Projekte antragsgemäß mit Fördermitteln in der jeweils genannten Höhe (gesamt 84.334,91 Euro) zu unterstützen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

84.334,91 €

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Projektübersicht, Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug, Projektbewertung / -auswahl

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage Kreisausschuss_2021-01_Anlage (275 KB)