Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0177/53/2020  

 
 
Betreff: Information über die Eilentscheidung des Landrates zu einer außerplanmäßigen Auszahlung für notwendige Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Feststellung positiver Fälle
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Mages Amtsleiter Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Federführend:Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
14.10.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 2 - Broschüre Desinfektionstore
Anlage 1 - Eilentscheidung Landrat - Desinfektionsschleuse

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt- 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 03.07.2020 über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu der in § 4 Nr. 3 genannten Wertgrenzen, wenn der Vermögenswert 25.000 EURO übersteigt.

 

Der Landrat hat am 25.09.2020 eine Eilentscheidung gemäß § 65 Absatz 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Beschaffung einer Desinfektionsschleuse als Präventivmaßnahme der Gefahrenabwehr getroffen.

 

Finanzielle Mittel sind im Produkt 12241, Konto 7831002 im Haushaltsjahr 2020 nicht geplant. Die Deckung der nicht zur Verfügung stehenden Mittel wird aus dem Produkt 11171, Konto 6821001 Einzahlungen bei Grundstückverkäufen, insbesondere Bushahnhof Magdeburg, erfolgen.

 

Sachstand

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit den 70er Jahren in Europa auf. Bisher war die ASP bis an die deutsch-polnische Grenze vorgerückt. Seit dem 10.09.2020 steht allerdings fest, dass die ASP auch auf deutschem Gebiet (Land Brandenburg) festgestellt werden konnte.

 

Deutschland ist seit einigen Jahren auf die ASP vorbereitet, wesentliche Maßnahmen sind in der sogenannten Schweinepestverordnung verzeichnet worden. Das weitergehende Geschehen ist in entsprechende Notfallpläne und Kataster eingeflossen, sodass von einer grundsätzlich guten Vorbereitung auszugehen ist.

 

Risiken

 

Wesentliches Risiko der ASP sind die wirtschaftlichen Folgen für die Erzeuger von Schweinefleisch bzw. Züchter. Selbst die bisher bekannten Fälle aus Brandenburg führen bereits zu einer Reihe von Verlusten bei den beteiligten Exporteuren und Zulieferern.

 

Die Tierseuche hat jedoch nicht nur eine wirtschaftliche Komponente, sondern auch eine tierschutzrechtliche Seite, denn die Produktion von Schweinefleisch ist ein nicht umkehrbarer Prozess. Sollte der Absatz von Schweinen dramatisch einbrechen, kommt der gesamte Prozess, mit den denkbaren tierschutzrechtlichen Folgen (Tötung von Beständen mangels Absatz), zum Stehen.

 

Insoweit steht neben dem Schutz der Erzeuger und Züchter die Eindämmung mit allen notwendigen Maßnahmen an.

 

Handlungsfelder

 

Ein Ausbruch im Kreisgebiet des Landkreises Börde bedeutet für die zuständige Behörde erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Tierseuchen einzudämmen.

 

Dabei gelten für das beschäftigte Personal, als auch für Fahrzeuge, erhöhte Desinfektionsanforderungen. Die Desinfektion wird bei einer Tierseuche regelmäßig durch eine Desinfektionsschleuse (Desinfektionstor, siehe Anlage) zu realisieren sein. Eine solche Schleuse steht dem Landkreis nicht zur Verfügung. Insoweit ergibt sich ein dringender Investitionsbedarf von 46.000 EUR in Form der Beschaffung einer Desinfektionsschleuse.

 

Da das Risiko des Fundes von Fallwild mit positiver Erkenntnis auf ASP jederzeit möglich und damit nicht auszuschließen ist, war bereits am 25.09.2020 eine Eilentscheidung zur Beschaffung einer Desinfektionsschleuse als Präventivmaßnahme der Gefahrenabwehr zu treffen.

 

Hinzu kommt der Umstand, dass mehrere Landkreise mit der Bevorratung von Bekämpfungsmitteln beginnen. Damit eröffnet sich ein Markt, der nur bedingt bedient werden kann. Insoweit war ein tatsächlich vorliegendes Lieferangebot einer mittelpreislichen Schleuse umgehend zu realisieren, denn die Lieferung konnte ohne Verzug vereinbart werden. Die Desinfektionsschleuse ist mehrjährig wiederverwendbar und damit nachhaltig einsetzbar.

 

Dem Landkreis steht damit ein effektives Mittel zur Bekämpfung der ASP und weiterer Tierseuchen zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

46.000,00 EUR

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 11171, Konto 6821001, Maßnahme 0904

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Eilentscheidung des Landrates

Anlage 2 - Broschüre Meier-Brakenberg zu Desinfektionstoren  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 - Broschüre Desinfektionstore (2696 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 - Eilentscheidung Landrat - Desinfektionsschleuse (396 KB)