Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft als Vertreter aus dem Kreis der Mitglieder des Kreistages im Stiftungsrat der Stiftung „Zukunftsfonds Morsleben“ folgende Personen:
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a) Frau/Herr ……….……..…, als Vertreter/in, b) Frau/Herr ……….…..……, als dessen Stellvertreter/in,
2. auf Vorschlag der Fraktion der AfD: a) Frau/Herr ……….……..…, als Vertreter/in, b) Frau/Herr ……….…..……, als dessen Stellvertreter/in, oder 2. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a) Frau/Herr ……….……..…, als Vertreter/in, b) Frau/Herr ……….…..……, als dessen Stellvertreter/in.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 8 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 des MorsStG hat der Kreistag des Landkreises Börde zwei weitere Personen aus dem Kreis der Mitglieder des Kreistages in den Stiftungsrat zu berufen.
Für jedes der Mitglieder ist nach § 8 Absatz 1 Satz 3 MorsStG jeweils auch ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.
Ein Verfahren zur Berufung der jeweiligen Mitglieder des Stiftungsrates regelt das StiftsMorsG nicht.
Das Vorschlagsrecht für die Berufung der zwei Vertreter und dessen Stellvertreter steht den mitgliedsstärksten Fraktionen zu.
Somit schlägt die Fraktion der CDU, als mitgliedsstärkste Fraktion, einen Vertreter/in und Stellvertreter/in für den Stiftungsrat der Stiftung Zukunftsfonds Morsleben vor.
Das Vorschlagsrecht für die/den zweite/n Vertreter/in und Stellvertreter/in im Stiftungsrat entfällt auf die Fraktion der AfD und die Fraktion der SPD, da beide Fraktionen die gleiche Anzahl an Mitgliedern im Kreistag des Landkreises Börde haben.
Über diese Vorschläge wird nach § 56 Abs. 6 KVG LSA zunächst abgestimmt, anschließend erfolgt die Abstimmung über die Berufung.
Diese Berufung ist vorzunehmen, damit der Stiftungsrat unverzüglich tagen und Beschlüsse fassen kann, um die Stiftung handlungsfähig zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Gesetz über die Errichtung der staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung Zukunftsfonds Morsleben“ vom 8. Juli 2020
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