Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0169/51/2020  

 
 
Betreff: Jugendhilfeplan - Teilplanung IV - Frühe Hilfen ab 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.09.2020 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0169/51/2020)
Anlagen:
Jugendhilfeplanung Endfassung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendhilfeplan – Teilplanung IV – Frühe Hilfen für die Jahre ab 2021.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Beschlussfassung zum „Teilplan IV – Frühe Hilfen“ setzt der Landkreis Börde die im Rahmen der Jugendhilfeplanung erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) bedarfsgerecht um.

 

In Ableitung der in § 79 des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII definierten Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers (Jugendamt) zur „…Erfüllung der Aufgaben…“ versteht sich die Jugendhilfeplanung i.S.d. § 80 SGB VIII als ein zentrales Steuerungs- und Planungsinstrument für alle Leistungen des Jugendamtes sowie angrenzender Themenbereiche, wie beispielsweise die der Frühen Hilfen.

 

Die hierzu erforderliche (Jugendhilfe-)Planung basiert auf einer fachlichen Methodik, die die Festlegung des Planungsziels, die Erfassung des aktuellen „…Bestands an Einrichtungen und Diensten…“, die Bedarfsermittlung- und bewertung, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen sowie die sich hieraus ergebende praktische Umsetzung und Überprüfung umfasst.

 

Aus Sicht der betreuten jungen Familien erscheint die präventive Arbeit der Familienhebammen, verbunden mit einem niederschwelligen Ansatz sowie der bewussten Verortung außerhalb der Eingriffsverwaltung des Jugendamtes als ein wertvoller Ansatz zur Bearbeitung individueller Belastungen sowie zur Stärkung ihrer Elternkompetenz im Landkreis Börde.

 

Verbunden wird dies mit einer geringen Eingriffsorientierung im Sinne der jungen Eltern und ihres Kindes sowie eines deutlichen Kostenvorteils, der eine erhebliche Kostenreduzierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung ergeben könnte.

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der betroffenen Zielgruppe dringend erforderlich, die in der Jugendhilfeplanung erarbeiteten Handlungsempfehlungen schrittweise im Landkreis Börde umzusetzen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jugendhilfeplanung Endfassung (2436 KB)