Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat am 13.05.2020 den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung bis Ende Juni 2020 dem Kreistag einen Vereinbarungsentwurf vorzulegen hat, in dem die Nutzung des Gebäudes „Gutenbergschule“ als Gemeinschaftsschule und das Gebäude der „Harnischschule“ in Wolmirstedt als Grundschule vorsieht, ohne dass ein Eigentumswechsel vollzogen werden muss.
Infolgedessen gab es eine Vielzahl von Beratungen zwischen den Verwaltungen von Stadt und Landkreis, eine Beratung der „AG Gutenbergschule“ und mehrfach Informationen in den Gremien des Kreistages.
Wegen der Komplexität des Themas war der ursprüngliche Zeitplan nicht haltbar. Die Mitglieder des Kreistages wurden über eine mögliche Beschlussfassung im Septemberkreistag informiert.
Am 13.08.2020 hat der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt das endgültige Raumprogramm beschlossen (siehe Anlage 1). In Folge des Beschlusses konnten erst die Gespräche über das endgültige Raumprogramm und damit über die letztlichen Investitionskosten erfolgen. Der geforderte Bau einer Aula im Gebäude der Harnischschule sowie die Erneuerung der Fenster in den Klassenräumen und die Dämmung der Kellergeschossdecke als optionale Bauanforderungen der Stadt Wolmirstedt bedeuten eine Steigerung der anfänglichen Kostenschätzung von 3,26 Millionen Euro auf 4,257 Millionen Euro (siehe Anlage 2).
Andererseits wird der notwendige Investitionsaufwand der Stadt Wolmirstedt am Gebäude Gutenbergschule gegenwärtig mit ca. 1,0 Millionen Euro beziffert.
Beide Aufwände bilden die Grundlage für die Entwürfe der Mietverträge. Diese werden ab der 37. KW weiterverhandelt. Für den 17.09.2020 ist ein Gespräch zwischen dem Dezernenten 3, Herrn Michelmann, und der Bürgermeisterin, Frau Cassuhn, terminiert.
Liegen die Entwürfe der Mietverträge vor, ist zwischen dem Landkreis Börde und der Stadt Wolmirstedt abgestimmt, die AG „Gutenbergschule“ einzuberufen und gleichzeitig das Landesverwaltungsamt zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorgehens und damit zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einzubinden.
Der Kreistag müsste dann entweder auf seiner Sitzung im Dezember oder auf einem vorgelagerten Sonderkreistag in der Angelegenheit beraten und beschließen. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Auszug aus der Niederschrift der ordentlichen Sitzung des Stadtrates Wol- mirstedt vom 13.08.2020 Anlage 2 – Kostenschätzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |