Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0164/51/2020  

 
 
Betreff: Empfehlung zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle Familienhebamme (0,5 VZÄ)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.09.2020 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0164/51/2020)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Verwaltung die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle einer Familienhebamme (0,5 VZÄ) entsprechend der Jugendhilfeplanung für den Teilbereich der Frühen Hilfen – Bedarfsplanung 2021.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Mit Fördermitteln des „Bundesfonds Frühe Hilfen“ werden im Landkreis Börde Familienheb-ammen eingesetzt und finanziert. Fünf Familienhebammen waren im Jahr 2019 freiberuflich auf Honorarbasis tätig. Zusätzlich wurde ab Januar 2019 die Stelle für eine Familienhebamme im Zeitumfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) beim Landkreis Börde befristet eingerichtet. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt vollständig über Fördermittel des „Bundesfonds Frühe Hilfen“.

 

Durch die Ergänzung der Honorarkräfte mit der beim Landkreis angegliederten Stelle wurde das Angebot zielführend erweitert. Neben der Betreuung von zusätzlichen Familien wurden positive Effekte insbesondere im Hinblick auf die Abdeckung von unterversorgten Regionen, die Netzwerkarbeit und Anbindung an das Gesundheitssystem erzielt. Kurzfristige Einsätze in akuten Situationen oder in Brennpunktgebieten konnten verlässlich realisiert und Erstbesuche innerhalb von fünf Tagen abgedeckt werden.

 

Trotz der Einrichtung der einen Stelle können die Bedarfe aufgrund der steigenden Nachfrage, speziell in den Regionen Oebisfelde, Oschersleben (Bode), Sülzetal und Barleben sowie der Westlichen Börde, nicht gedeckt werden (vgl. Jugendhilfeplanung – Teilbereich Frühe Hilfen).

 

Bisher setzt der Landkreis Börde, im Gegensatz zu anderen Gebietskörperschaften, keine eigenen finanzellen Mittel für den Kinderschutz im Kontext der Frühen Hilfen ein. Mit Einrich-tung einer zweiten, festangestellten Familienhebamme im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalen-ten (VzÄ) könnten die aufgezeigten positiven Ansätze weiter verstärkt werden, die Ange-botsstruktur zur Flächenabdeckung im Landkreis weiter optimiert und zusätzliche Synergien erzielt werden. Die Nachteile freiberuflich tätiger Familienhebammen (Gewinnerzielung vs. notwendiger Flächenabdeckung) können durch konkrete Arbeitsaufträge seitens der Koordi-nierungsstelle des Jugendamtes ausgeglichen, die erkannten Versorgungslücken im Land-kreis Börde mittelfristig geschlossen und damit den Zugang junger Familien zu entsprechen-den Angeboten der Familienhebammen bedarfsgerecht ermöglicht werden.

 

Durch die Sicherstellung in Vertretungssituationen in Urlaubs- und Krankheitsfällen könnte die Betreuung und Unterstützung der Familien verlässlicher organisiert werden. Anfragen auf Unterstützung durch eine Familienhebamme könnten zudem zeitnah und somit kindeswohl-dienlicher realisiert werden.

 

Die fallbezogene Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten im Netzwerk „Frühe Hilfen“ und die Wahrnehmung des Angebots „Familienhebammen“ würde weiter ausgebaut werden.

 

 

 

Die Personalkosten für die Einrichtung der Stelle belaufen sich auf ca. 26.0000 Euro. Die durchschnittlichen Fallkosten in den Frühen Hilfen betragen ca. 1.500 Euro, wobei die Kosten für Maßnahmen in Hilfe zur Erziehung knapp 20.000 Euro je Fall betragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Personalkosten i.H.v. 26.203 € f. 2021

Produkt:  36311

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen: