Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Verwaltung die Wandlung der bis zum 31.12.2021 befristeten Stelle einer Familienhebamme (0,5 VZÄ) in eine dauerhafte Planstelle.
Sachdarstellung, Begründung:
Mit Fördermitteln des „Bundesfonds Frühe Hilfen“ werden im Landkreis Börde Familienhebammen eingesetzt und finanziert. Fünf Familienhebammen waren im Jahr 2019 freiberuflich auf Honorarbasis tätig. Darüber hinaus wurde ab Januar 2019 die Stelle für eine Familienhebamme im Zeitumfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) beim Landkreis Börde bis zum 31.12.2021 probeweise eingerichtet.
Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt vollständig über Fördermittel des „Bundesfonds Frühe Hilfen“. Durch die Einrichtung der Stelle konnten etliche Familien je Jahr zusätzlich betreut und unterversorgte Randgebiete des Landkreises „neu erschlossen“ werden. Zudem konnten kurzfristige Einsätze in akuten Situationen oder in Brennpunktgebieten unverzüglich realisiert werden. Außerdem wirkte sich die Präsenz der Fachkraft (z.B. persönliche Vorstel-lung in Arztpraxen, Geburtsstationen und Beratungsstellen, Einbindung der Familienhebam-me in die Netzwerkgruppen) positiv auf die Wahrnehmung des Angebots „Familienhebam-men“ unter den Akteuren aus.
Die Entfristung der Stelle „Familienhebamme“ sowie deren Aufnahme in den Stellenplan des Landkreises Börde wird aufgrund der in der vorgestellten aktuellen Jugendhilfeplanung für den Teilbereich der Frühen Hilfen aufgezeigten positiven Effekte als notwendig angesehen. Hierzu sind aktuell keine Eigenmittel des Landkreises Börde erforderlich.
Die Verstetigung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des bestehenden Angebots als fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe an der Schnittstelle zum Gesund-heitswesen. Diese Maßnahme kann jedoch insbesondere in Anbetracht der begrenzten Flä-chenabdeckung sowie einer steigenden Nachfrage im Ergebnis einer verbesserten Öffent-lichkeitsarbeit nicht die bestehenden Bedarfe vollständig decken.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass sich die bisherige Erprobungsphase des Angebotes der Familienhebamme in den letzten beiden Jahren gem. der aktuellen Jugendhilfeplanung für den Teilbereich der Frühen Hilfen bewährt hat. Infolgedessen sollte das niedrigschwellige und präventive Angebot der „Familienhebamme“ durch die Entfristung der Stelle dauerhaft verstetigt werden
. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||