Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0162/BLR/2020  

 
 
Betreff: Bestimmung eines dem Kreistag nicht angehörenden "übrigen weiteren Mitgliedes" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
16.09.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.09.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0162/BLR/2020)
Anlagen:
Anlage 1_Beschlussblatt 0019_BLR_2019
Anlage 2_Satzung Kreissparkasse Börde
Sparkassengesetz

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag entsendet als dem Kreistag nicht angehörende „übrige weitere Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde:

auf Vorschlag der Fraktion der SPD : Frau Silke Schindler

 

als Nachfolger für Herrn Frank Hüttemann.


Sachdarstellung, Begründung:

Mit Beschluss Nr. 0019/BLR/2019 entsendete der Kreistag des Landkreises Börde in seiner konstituierenden Sitzung am 03.07.2019

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herrn Dr. Wolfgang Nehring,
  2. auf Vorschlag der Fraktion der AfD:  Herrn Nils Mispelhorn,
  3. auf Vorschlag der Fraktion der SPD:  Herrn Frank Hüttemann.

als dem Kreistag nicht angehörenden „übrigen weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.

 

Herr Frank Hüttemann teilte mit Schreiben vom 26.08.2020 dem Landrat mit, dass er sein Mandat im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde zum 31.08.2020 niederlegt.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 8 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG LSA) benennt die Vertretung einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit des Verwaltungsrates, sofern ein Mitglied oder ein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter müssen nach § 9 Abs. 3 Satz 2 SpkG LSA wirtschaftliche Erfahrungen und Sachkunde besitzen und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.

 

Die Fraktion der SPD hat

 

 Frau Silke Schindler

 

als Nachfolger für den Rest der Wahlperiode des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde vorgeschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Beschlussblatt zur Beschluss Nr. 0019/BLR/2019

Anlage 2 – Satzung für die Kreissparkasse Börde

Anlage 3 – Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Beschlussblatt 0019_BLR_2019 (82 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Satzung Kreissparkasse Börde (172 KB)    
Anlage 3 3 Sparkassengesetz (209 KB)