Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0161/80/2020  

 
 
Betreff: Berufung von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung Zukunftsfonds Morsleben - aus den im Landkreis Börde ansässigen Unternehmen und tätigen Wohlfahrtsverbänden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Holze, Jolina
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
16.09.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.09.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0161/80/2020)
Anlagen:
MorslebenStiftErG_ST

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beruft als Vertreter aus den im Landkreis Börde ansässigen Unternehmen und tätigen Wohlfahrtsverbänden im Stiftungsrat der Stiftung „Zukunftsfonds Morsleben“ folgende Personen, auf Vorschlag der Verwaltung:

 

1.a) Herr Dr. Holger Hoppe (Kaliwerk Zielitz), als Vertreter,

   b) Herr Dr. Ulrich Scheele (Kaliwerk Zielitz) als dessen Stellvertreter,

 

2. a) Herr Bernd Schauder (Lebenshilfe Ostfalen und Helmstedt), als Vertreter,

    b) Frau Nicole Olms (Lebenshilfe Ostfalen) als dessen Stellvertreterin.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde hat gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des MorsStG zwei Personen, die im Landkreis Börde ansässige Unternehmen führen oder die in leitender Stellung in im Landkreis Börde tätigen Wohlfahrtverbänden tätig sind, in den Stiftungsrat der Stiftung zu berufen.

 

Bei den Vertretern aus Wirtschaft und Wohlfahrt wurde darauf Wert gelegt, strukturgebende Unternehmen des Landkreises zu berücksichtigen.

 

Als Vertreter im Stiftungsrat der Stiftung Zukunftsfonds Morsleben schlägt die Verwaltung aus den vorgenannten Gründen die Berufung von Herrn Dr. Holger Hoppe (Werksleiter Kaliwerk Zielitz, K+S Group) und als dessen Vertreter Herr Dr. Ulrich Scheele (Leiter Übertrageanlagen Kaliwerk Zielitz) sowie Herrn Bernd Schauder (Geschäftsführer der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel und der Lebenshilfe Ostfalen) und als dessen Vertreterin Frau Nicole Olms (Verwaltungsleiterin und Prokuristin Lebenshilfe Ostfalen) vor.

 

Die vorgeschlagenen Vertreter erfüllen die Voraussetzungen entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MorsStG.

 

Diese Berufung ist vorzunehmen, damit der Stiftungsrat unverzüglich tagen und Beschlüsse fassen kann, um die Stiftung handlungsfähig zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Gesetz über die Errichtung der staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung Zukunftsfonds Morsleben“ vom 8. Juli 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MorslebenStiftErG_ST (1373 KB)