Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft als Vertreter aus den im Landkreis Börde ansässigen Unternehmen und tätigen Wohlfahrtsverbänden im Stiftungsrat der Stiftung „Zukunftsfonds Morsleben“ folgende Personen, auf Vorschlag der Verwaltung:
1.a) Herr Dr. Holger Hoppe (Kaliwerk Zielitz), als Vertreter, b) Herr Dr. Ulrich Scheele (Kaliwerk Zielitz) als dessen Stellvertreter,
2. a) Herr Bernd Schauder (Lebenshilfe Ostfalen und Helmstedt), als Vertreter, b) Frau Nicole Olms (Lebenshilfe Ostfalen) als dessen Stellvertreterin.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Börde hat gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des MorsStG zwei Personen, die im Landkreis Börde ansässige Unternehmen führen oder die in leitender Stellung in im Landkreis Börde tätigen Wohlfahrtverbänden tätig sind, in den Stiftungsrat der Stiftung zu berufen.
Bei den Vertretern aus Wirtschaft und Wohlfahrt wurde darauf Wert gelegt, strukturgebende Unternehmen des Landkreises zu berücksichtigen.
Als Vertreter im Stiftungsrat der Stiftung Zukunftsfonds Morsleben schlägt die Verwaltung aus den vorgenannten Gründen die Berufung von Herrn Dr. Holger Hoppe (Werksleiter Kaliwerk Zielitz, K+S Group) und als dessen Vertreter Herr Dr. Ulrich Scheele (Leiter Übertrageanlagen Kaliwerk Zielitz) sowie Herrn Bernd Schauder (Geschäftsführer der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel und der Lebenshilfe Ostfalen) und als dessen Vertreterin Frau Nicole Olms (Verwaltungsleiterin und Prokuristin Lebenshilfe Ostfalen) vor.
Die vorgeschlagenen Vertreter erfüllen die Voraussetzungen entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MorsStG.
Diese Berufung ist vorzunehmen, damit der Stiftungsrat unverzüglich tagen und Beschlüsse fassen kann, um die Stiftung handlungsfähig zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Gesetz über die Errichtung der staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung Zukunftsfonds Morsleben“ vom 8. Juli 2020
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